KARLSRUHE (AFP)--Am 8. Dezember vergangenen Jahres rettete Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) seine zerstrittene Magdeburger Koalition, indem er einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung der Rundfunkgebühr um 86 Cent zurückzog. Sachsen-Anhalt blockierte so den Anstieg des Beitrags auf 18,36 Euro zum Januar - woraufhin die öffentlich-rechtlichen Sender vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Am Donnerstag wird nun die Entscheidung aus Karlsruhe veröffentlicht. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20)

Das Gericht muss klären, ob durch die Blockade aus Magdeburg die Rundfunkfreiheit verletzt wurde. Die Sender argumentieren, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt aus unzulässigen Gründen von dem ermittelten Finanzbedarf abweiche. Der Landtag habe dafür keine nachprüfbaren Gründe geliefert. Zuständig für die Überprüfung der von den Sendern angemeldeten notwendigen Gelder ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Diese empfiehlt den Ländern dann einen Betrag - im jüngsten Fall 18,36 Euro.

ZDF-Intendant Thomas Bellut erklärte bei der Einreichung der Verfassungsbeschwerde durch die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio im Dezember, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei "ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland" geworden.

Sachsen-Anhalt wählte im Juni einen neuen Landtag. Bis zur Einigung auf eine neue Regierung bleibt die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen geschäftsführend im Amt. In dieser Koalition brach im vergangenen Jahr der Streit um die Gebühren aus: SPD und Grüne wollten der Anhebung des Rundfunkbeitrags zustimmen, aus der CDU kam Ablehnung.

Befürchtet wurde, dass CDU-Abgeordnete den Vertrag bei der Abstimmung im Landtag zusammen mit der AfD kippen könnten, was das Ende der Koalition bedeutet hätte. Schließlich zog Haseloff die Vorlage zurück, weswegen die Abstimmung ausfiel. Da alle Bundesländer dem Vertrag zustimmen müssen, konnte dieser nicht in Kraft treten.

Den Sendern entgehen durch die ausgefallene Beitragserhöhung Einnahmen, die sich nach ihren Angaben aufs Programm auswirken könnten. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung werde das Angebot leiden, sagte etwa der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow im Dezember.

ARD, ZDF und Deutschlandradio reichten auch Eilanträge in Karlsruhe ein. Diese wies das Bundesverfassungsgericht aber am 22. Dezember mit dem Argument zurück, dass den Sendern keine schweren Nachteile entstünden, wenn sie auf die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde warten müssten.

Sollte dieser später stattgegeben werden, wäre es möglich, dass finanzielle Ausfälle nachträglich kompensiert würden, hieß es weiter. Ob das Gericht der Klage stattgibt, erklärt es nun am Donnerstag.

DJG/hab

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August 04, 2021 23:55 ET (03:55 GMT)