Berliner Libyen Prozess

Im Sommer 2019 startete die Bundesregierung eine Initiative, um im Rahmen der Vereinten Nationen den Konflikt in Libyen beizulegen. Schwerpunkt war es, die externen Akteure, die den Konflikt in Libyen beeinflussten, darauf zu verpflichten, das Waffenembargo der Vereinten Nationen einzuhalten und auf die Konfliktparteien Einfluss zu nehmen. Nach einer ersten Phase des "Berliner Prozesses" wurden die Ergebnisse bei der Berliner Libyen-Konferenz am 19. Januar 2020 von den Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Staaten in Schlussfolgerungen festgehalten.

Seither konnten erhebliche Fortschritte beim Stabilisierungsprozess erzielt werden. Am 23. Oktober 2020 wurde in Genf eine Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den Konfliktparteien in Libyen erzielt. Das aus der Berliner Konferenz hervorgegangene Libysche Politische Dialogforum (LPDF) wählte am 05. Februar 2021 Premierminister Dbeiba und einen Präsidialrat. Die Einheits-Übergangsregierung wurde kurz darauf vom libyschen Abgeordnetenhaus bestätigt.

Im Fokus der zweiten Berliner Libyen-Konferenz, die auf Einladung von Außenminister Maas und dem -Generalsekretär Guterres am 23. Juni 2021 im Auswärtigen Amt stattfand, stand die erstmalige Einbeziehung der Einheits-Übergangsregierung in den Berliner Prozess. Gemeinsam wurden die zwei Kernforderungen der Menschen in Libyen diskutiert: Erstens die Durchführung von Parlaments- und Präsidenschaftswahlen, die am 24.12. stattfinden sollen, und zweitens der Abzug aller ausländischer Söldner und Kräfte.

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Foreign Office of the Federal Republic of Germany published this content on 22 September 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 September 2021 17:11:08 UTC.