Rheinmetall und OHB dürfen zur Übernahme eines künftigen Beschaffungsauftrags der Bundeswehr ein Gemeinschaftsunternehmen gründen. Das entschied nach einer Prüfung das Bundeskartellamt. Ende Januar war bekannt geworden, dass sich beide Unternehmen um ein Satellitenprojekt der Bundeswehr bewerben wollen, das mit dem Starlink-Netzwerk von Elon Musks Unternehmen SpaceX vergleichbar sein soll. Rheinmetall Digital und OHB seien in unterschiedlichen Bereichen tätig, wettbewerbliche Bedenken gegen die Gründung eines Joint Ventures gebe es daher nicht, sagte jetzt Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/rio/uxd

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2026 05:43 ET (09:43 GMT)