INWIT und sein Kunde Fastweb, die italienische Tochtergesellschaft von Swisscom, befinden sich in einem Rechtsstreit über einen Mietvertrag, der fast 40% des Jahresumsatzes von INWIT in Höhe von 1 Milliarde Euro ausmacht. Fastweb hatte zuvor versucht, diesen zu günstigeren Konditionen neu zu verhandeln.
Fastweb, das die Vereinbarung im Zuge der 8 Milliarden Euro schweren Übernahme des italienischen Vodafone-Geschäfts im Jahr 2025 übernommen hatte, kündigte den langfristigen Vertrag mit INWIT im März auf - ein Schritt, den der Mastbetreiber als unrechtmäßig erachtet.
In einer nichtöffentlichen Gerichtsanhörung in Mailand am Dienstag forderte der Richter die Parteien auf, ergänzende Unterlagen vorzulegen, so die beiden Quellen, die aufgrund der Vertraulichkeit der Beratungen anonym bleiben wollten.
Der Richter setzte INWIT eine Frist bis zum 1. Juni für die Einreichung der Dokumente, während Fastweb bis zum 22. Juni Zeit hat, so eine der Quellen.
Fastweb und INWIT lehnten eine Stellungnahme ab.
INWIT hatte zuvor erklärt, dass der Vertrag infolge eines Kontrollwechsels durch eine Aktionärsumstrukturierung im Jahr 2022 bis 2038 verlängert wurde und keine Kündigungsoption vorsieht - eine Auslegung, der Fastweb widerspricht.
Nach Ansicht von Fastweb könnten die aktuellen Vereinbarungen bereits 2028 enden, was dem Unternehmen das Recht einräume, die Kündigung zwei Jahre zuvor auszusprechen.
Telecom Italia (TIM), der andere Hauptkunde von INWIT, kündigte seinen Vertrag ebenfalls und folgte damit nur wenige Tage später dem Beispiel von Fastweb. Dies erhöht den Druck auf den Mastbetreiber, der 2015 aus TIM ausgegliedert und 2019 mit den italienischen Funkmastaktivitäten von Vodafone fusioniert wurde.
Anfang dieses Jahres schlossen sich TIM und Fastweb zudem zusammen, um gemeinsam Teile ihrer 5G-Infrastruktur auszurollen und bis zu 6.000 Funkmasten in Italien zu errichten. INWIT sieht darin einen Verstoß gegen die bestehenden Verträge.


















