Italien beabsichtigt, eine Abgabe auf kleine Pakete mit Waren aus Nicht-EU-Ländern einzuführen und damit insbesondere Online-Plattformen wie Shein ins Visier zu nehmen. Zudem sollen die Steuern auf Finanztransaktionen verdoppelt werden, wie aus offiziellen Dokumenten hervorgeht, um die Staatseinnahmen zu erhöhen.

Rom wird eine Steuer von 2 Euro auf Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro (175 US-Dollar) erheben. Laut Parlamentsänderungen, die Reuters vorliegen, wird erwartet, dass diese Abgabe im kommenden Jahr 122,5 Millionen Euro und in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 245 Millionen Euro einbringt.

Der Plan, kleine Pakete zu besteuern, steht im Einklang mit einem Vorschlag, der derzeit auf EU-Ebene diskutiert wird. Italien möchte damit insbesondere Online-Plattformen wie Shein und Temu ansprechen, um die heimische Modeindustrie vor günstigen Importen, hauptsächlich aus China, zu schützen.

Die Regierung plant außerdem, die Steuer auf den Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten zu erhöhen. Diese Maßnahme soll ab dem kommenden Jahr zusätzliche Einnahmen in Höhe von 337 Millionen Euro generieren. Der Steuersatz wird auf nicht regulierten Märkten von 0,2% auf 0,4% und auf regulierten Märkten von 0,1% auf 0,2% des Transaktionswerts angehoben.

Die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni prognostizierte im September, dass die Steuerlast - also das Verhältnis von Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt - in diesem Jahr auf 42,8% steigen wird, verglichen mit 42,5% im Jahr 2024. Damit zählt Italien zu den Ländern mit der höchsten Steuerlast unter den Industriestaaten.

Im Rahmen der neuen Maßnahmen wird zudem die Versicherungsprämie für Fahrerunfälle künftig mit 12,5% statt wie bisher mit 2,5% besteuert. Banken unterliegen weiteren Einschränkungen bei der Nutzung früherer Verluste zur Minderung ihrer Steuerlast.

Die Dokumente zeigen außerdem, dass Italien von den Plänen abrückt, eine Steuervergünstigung für kurzfristige Vermietungen abzuschaffen. Vermieter können somit weiterhin von einem reduzierten Steuersatz von 21% auf Einkünfte aus einer Immobilie profitieren, anstatt 26% zu zahlen.

Allerdings haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, die Schwelle, ab der kurzfristige Vermietungen als gewerbliche Tätigkeit gelten und somit einer höheren Besteuerung und zusätzlichen Kosten unterliegen, von fünf auf drei Immobilien zu senken.

Kurzfristige Vermietungen, die häufig über Online-Plattformen wie Airbnb angeboten werden, sind in beliebten Touristenzielen in Italien und anderen Teilen Europas weit verbreitet. Sie sind jedoch politisch umstritten, da es europaweit Proteste gegen Übertourismus und steigende Mieten gibt.

(1 US-Dollar = 0,8508 Euro)