Indiens Börsenaufsicht hat am Freitag eine Reihe von Änderungen für die Regeln von Investmentfonds vorgeschlagen. Dazu zählt unter anderem, dass Vermögensverwalter künftig sowohl Value- als auch Kontra-Fonds unter bestimmten Bedingungen anbieten dürfen.

Die Securities and Exchange Board of India (SEBI) schlug in einem auf ihrer Website veröffentlichten Konsultationspapier vor, Investmentfonds zu gestatten, sowohl Value- als auch Kontra-Fonds aufzulegen, sofern die Überschneidung ihrer jeweiligen Anlageportfolios 50% nicht überschreitet.

Value-Fonds investieren typischerweise in unterbewertete Unternehmen, während Kontra-Fonds gegen vorherrschende Markttrends setzen. Nach den aktuellen Vorschriften dürfen Vermögensverwalter lediglich einen dieser beiden Fondstypen auflegen.

Indiens Investmentfondsbranche erreichte im Juni einen neuen Rekord: Das Nettovermögen unter Verwaltung stieg auf nahezu 75 Billionen Rupien (870,95 Milliarden US-Dollar).

SEBI bat am Freitag zudem um Rückmeldungen, ob Investmentfonds den verbleibenden Anteil ihrer Aktienfonds in eine diversifizierte Mischung aus Vermögenswerten wie Anleihen, Gold, Silber und Immobilienfonds (REITs) investieren sollten.

Aktienfonds müssen mindestens 65% ihres Vermögens in aktienbezogene Instrumente investieren; der Rest kann in Anleihen oder Geldmarktinstrumenten angelegt werden.

Die Aufsichtsbehörde bittet zudem um Rückmeldungen, ob Investmentfonds den verbleibenden Teil ihrer Anleihefonds - mit Ausnahme von kurzfristigen Fonds - in Immobilienfonds (REITs) und Infrastruktur-Investmentfonds (InvITs) investieren dürfen.

SEBI hat zur Einreichung von Kommentaren bis zum 8. August aufgerufen.

($1 = 86,1130 Indische Rupien)