Indien steht vor einer grundlegenden Änderung der Art und Weise, wie Banken für die Einlagensicherung zahlen: Künftig werden die Prämien an das Risikoprofil eines Kreditinstituts gekoppelt, statt wie bisher eine jahrzehntealte Pauschale zu erheben. Das neue Rahmenwerk der indischen Zentralbank (RBI) soll besseres Risikomanagement belohnen, indem solide Banken mit niedrigeren Prämien profitieren.

Ab dem 1. April werden Banken die Einlagensicherungsprämien nach dem neuen System entrichten, das von der Deposit Insurance and Credit Guarantee Corporation umgesetzt wird, wie die RBI am Freitag mitteilte.

Seit 1962 betreibt Indien ein Einlagensicherungssystem mit festen Sätzen, bei dem Banken eine einheitliche Prämie zahlen – derzeit 12 Paise pro 100 Rupien versicherungsfähiger Einlagen –, unabhängig von ihrem individuellen Risikoprofil.

Das System war zwar einfach zu verwalten, berücksichtigte jedoch nicht, ob Banken Risiken besser steuerten, so die Zentralbank.

Im neuen Rahmenwerk werden Banken anhand finanzieller und aufsichtsrechtlicher Indikatoren bewertet, darunter Kapitalstärke, Qualität der Aktiva, Ertragskraft und Liquidität sowie das potenzielle Risiko für den Einlagensicherungsfonds im Falle einer Bankeninsolvenz, erklärte die RBI.

Die Zentralbank führt zwei Risikobewertungsmodelle ein: Ein Tier-1-Modell für geplante Geschäftsbanken, ausgenommen regionale ländliche Banken, und ein Tier-2-Modell für regionale ländliche Banken sowie Genossenschaftsbanken.

Die Prämienanpassungen werden gedeckelt: Risikobasierte Anreize sind auf maximal 33,33% über dem Kartensatz begrenzt, teilte die RBI mit.

Banken können zudem einen sogenannten "Vintage"-Anreiz von bis zu 25% erhalten, wenn sie über einen längeren Zeitraum ohne große Schadensauszahlungen zum Einlagensicherungsfonds beigetragen haben. Die tatsächliche Prämie spiegelt beide Anreize im Vergleich zum Kartensatz wider.

Payments-Banken und lokale Banken werden aufgrund von Datenbeschränkungen weiterhin den Kartensatz zahlen. Städtische Genossenschaftsbanken, die unter Aufsicht oder Korrekturmaßnahmen stehen, werden in das neue System aufgenommen, sobald diese Beschränkungen aufgehoben wurden, so die RBI.