Der Hermès-Erbe Nicolas Puech hat Bernard Arnault sowie dessen Luxuskonzern LVMH und weitere Parteien in einer Zivilklage verklagt. Hintergrund ist Puechs Behauptung, ihm seien Hermès-Aktien entzogen worden, die heute einen Wert von mehreren Milliarden Euro haben. Das geht aus der Klageschrift hervor, die Reuters einsehen konnte.

Die Klage stellt die erste bekannte juristische Auseinandersetzung des 82-jährigen Puech mit Arnault und LVMH dar und erfolgt mehr als ein Jahrzehnt, nachdem LVMH Frankreichs Wirtschaftselite schockierte, indem der Konzern still und heimlich einen Anteil von 23 % an Hermès erwarb - eine der erbittertsten Unternehmensschlachten in der Geschichte der Pariser Borse war die Folge.

Puech gibt an, dass seine Hermès-Aktien vor Jahren ohne sein Wissen den Besitzer gewechselt haben. Reuters konnte weder den Zeitpunkt noch den Verkaufspreis der Aktien verifizieren.

Der 82-jährige Erbe, Urenkel von Thierry Hermès, dem Gründer des Luxusunternehmens aus dem Jahr 1837, wollte sich laut einem Sprecher nicht äußern. Auch sein franzosischer Anwalt Frédéric Menges lehnte mit Verweis auf laufende Verfahren einen Kommentar ab.

Die Zivilklage, die am 15. Mai beim Pariser Justizgericht eingereicht wurde, beziffert den heutigen Wert der einst Puech gehorenden sechs Millionen Hermès-Aktien auf rund 14 Milliarden Euro (16,26 Milliarden US-Dollar), wie aus Auszügen des bislang unveroffentlichten Dokuments hervorgeht.

Die erste Anhorung im Zivilverfahren fand laut der Zeitung Libération am 20. November statt.

Reuters veroffentlicht erstmals die rechtlichen Forderungen von Puech sowie die vollständige Liste der in der Klage genannten Beklagten.

Arnault und LVMH reagierten nicht auf mehrere Anfragen von Reuters, die über deren Anwälte und Vertreter gestellt wurden.

SEPARATES STRAFVERFAHREN WEGEN VERUNTREUUNG

In der Zivilklage heißt es, Puech wolle sich das Recht vorbehalten, Schadensersatz für den Wert der sechs Millionen Hermès-Aktien von "jeder Person, die strafrechtlich für schuldig befunden wird", im Rahmen einer separaten Strafuntersuchung wegen des angeblichen Verschwindens seines Vermogens zu fordern. Das geht aus Auszügen des Dokuments hervor, die Reuters einsehen konnte.

In der Anfang 2024 eingereichten Strafanzeige wirft Puech seinem inzwischen verstorbenen ehemaligen Vermogensverwalter Eric Freymond Untreue und Veruntreuung seiner Vermogenswerte vor, wie das franzosische Magazin L'Express berichtet.

Die Pariser Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber Reuters, dass ein Strafverfahren im Fall Puech laufe. Bisher sei lediglich Freymond formell beschuldigt worden; Arnault und seine Unternehmen seien bislang nicht unter formelle Untersuchung gestellt worden.

In Frankreich werden Zivilklagen wie die von Puech häufig von Personen eingereicht, die sich als Opfer einer Straftat sehen, um parallel zu strafrechtlichen Ermittlungen Schadensersatz zu verlangen. Dieses parallele Vorgehen ist üblich, da Zivilgerichte für Entschädigungen zuständig sind, während Strafgerichte über Schuld oder Unschuld entscheiden. Die Einreichung einer Zivilklage bedeutet nach franzosischem Recht kein Schuldeingeständnis.

In der Klage werden Arnaults Familienholdinggesellschaften Agache und Financière Agache namentlich genannt, ebenso wie Freymond, der im Juli in der Schweiz verstarb, sowie zwei ehemalige Schweizer Gesellschaften, die mit dem Vermogensverwalter verbunden waren: Semper SA und Phidias Gestion.

Die beiden Familienholdings von Arnault reagierten nicht auf Anfragen zur Stellungnahme.

Auch Semper, Phidias Gestion und deren Anwälte antworteten nicht auf Anfragen.

RECHTSSTREIT MIT VERSTORBENEM VERMÖGENSVERWALTER

Puech zählte einst zu den großten Einzelaktionären von Hermès, trat jedoch 2011 aus einer von der Familie gegründeten Holdingstruktur aus, die feindliche Übernahmen abwehren sollte. In einem seltenen Interview mit L'Express erklärte Puech, er habe keine Kenntnis davon gehabt, dass Freymond Hermès-Aktien in seinem Namen bewegte - angeblich zum Vorteil von Arnault.

Arnault hat die Vorwürfe stets bestritten, er habe eine Übernahme von Hermès, einer der wertvollsten Luxusmarken der Welt und direkter Konkurrent von LVMHs Topmarke Louis Vuitton, vorbereitet.

Die franzosische Borsenaufsicht AMF verhängte 2013 gegen LVMH eine Geldstrafe von acht Millionen Euro, weil der Konzern den Aufbau seiner Beteiligung an Hermès nicht ordnungsgemäß gemeldet hatte. LVMH wies die Strafe und deren Begründung damals als "unbegründet" zurück.

Puechs Schweizer Anwälte Grégoire Mangeat und Fanny Margairaz wollten sich nicht spezifisch zu den Vorgängen in Frankreich äußern. "Wir sind dabei, die Fakten festzustellen, alle Fälle betrügerischer Veruntreuung aufzudecken und jeden einzelnen Verantwortlichen ausfindig zu machen", erklärten sie in einer Stellungnahme.

Strafrechtliche Ermittlungen in Frankreich dauern oft Jahre. Nach franzosischem Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung bis zur Verkündung eines Schuldspruchs.

(1 US-Dollar = 0,8609 Euro)