Griechenland hat am Mittwoch vor einem Londoner Gericht ein Urteil erwirkt, das seine Pläne zum Rückkauf von BIP-gebundenen Wertpapieren bestätigt. Diese waren den Inhabern von Staatsanleihen im Zuge der Umschuldung des Landes im Jahr 2012 zugeteilt worden.

Griechenland hatte den Investoren mitgeteilt, sämtliche ausstehenden Warrants mit Fälligkeit im Jahr 2042 zu einem Call-Preis von etwas mehr als 25 Cent pro Euro zurückkaufen zu wollen. Das Land beantragte beim Londoner High Court die Feststellung, dass dieser Plan rechtmäßig und bindend sei.

Eine Gruppe von Investoren, vertreten durch die Anwaltskanzlei White & Case, bestritt, dass Griechenland seine Rückkaufoption wirksam ausgeübt oder den Call-Preis rechtmäßig berechnet habe.

Richter Robert Bright entschied zugunsten Griechenlands. Gegen dieses Urteil könnte Berufung eingelegt werden.

Dimitrios Tsakonas, Leiter der griechischen Schuldenverwaltung (PDMA), erkärte, das Urteil schaffe Klarheit für die Inhaber der Wertpapiere und den breiteren Markt.

Der griechische Finanzminister Kyriakos Pierrakakis lobte das Team der PDMA für seine Arbeit beim Schuldenabbau und bezeichnete sie gegenüber Reuters per E-Mail als die 'stillen Helden' der Erholung Griechenlands.

White & Case reagierte nicht unmittelbar auf eine Anfrage zur Stellungnahme.

BIP-gebundene Warrants sind festverzinsliche Instrumente, die in der Regel dann Zahlungen leisten, wenn das Wirtschaftswachstum eine bestimmte Schwelle überschreitet. Sie können höchst illiquide und komplex in der Bewertung sein.

Argentinien und die Ukraine haben im Rahmen von Umschuldungen ähnliche Instrumente wie den griechischen BIP-Warrant emittiert.