Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und Lagebericht

BESTÄTIGUNGSVERMERK

freenet AG Büdelsdorf

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jahresabschluss der freenet AG des Geschäftsjahres 2025

freenet AG BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2025

AKTIVA

in Tsd. EUR

  1. Anlagevermögen

    1. Sachanlagen

      1.945.380

      1.992.222

      1.931.135

      1.978.136

      86.189

      146.090

      244.300

      240.000

      1.600.646

      1.592.046

      14.245

      14.086

      540

      0

      774

      673

      12.931

      13.413

      1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

        Anhang

        Textziffer 31.12.2025 31.12.2024

        einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1

      2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1

      3. Geleistete Anzahlungen 1

        1. Finanzanlagen

          1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2

          2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3

          3. Beteiligungen 4

  2. Umlaufvermögen

    1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5

      2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6

      3. Sonstige Vermögensgegenstände 7

        360.890

        419.116

        3.039

        10.023

        357.851

        409.093

        1.584

        1.817

        356.215

        407.229

        52

        47

    2. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

      157

      57

  3. Rechnungsabgrenzungsposten

2.411.395

2.306.427



PASSIVA

Anhang

in Tsd. EUR

Textziffer

°. t, t ›,› c•z *

31.12.2024

A.

Eigenkapital

Gezeichnet es Kapital



11f/901

11f/901

Rechnerisch er Wert eigener Aktien

-2.167

0

116.734

118.901

Kapitalrücklage

9

911.664

741.683

Bilanzgewinn

10

703128

806.874

1.73L526

1.667W58

B.

Rückstellungen

1.

Rüc ksteIlungen für Pens ionen und ähn liche

Verpf I ichtungen

11

1.342

1.404

2.

Steuerrüc ksteIlungen

12

7.001

17.447

3.

Sonstige Rüc ksteIlungen

13

31.349

41.807

39.692

60.658

c.

Verbindlichkeiten

1.

Verbind I ichkeiten gegenüber Kred itinstituten

14

496.774

419.131

2.

Verbind I ichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

3.215



3.

Verbind I ichkeiten gegenüber verbundenen

Unternehmen

15

108.085

125.868

4. Sonstige Verb ind I ichkeiten

(davon aus Steuer 31.12.2025: 32.096 Tsd. EUR;

31 12 2024 32 607 Tsd EURO

16

32.103

32.626

640.177



2A11.395 2.306A27



01. Januar bis 31. Dezember 2025



Anhang

in Tsd. EUR

Textziffer

1. Umsatze rlöse





s.2 s 2

2. Son stige betri ebli c he Erträge

[davon Erträge aus V ährungsu mre c hnung

2 325 : 3 Tsd. EUR; 2 32 4: 17 Tsd. EUR;i

IB



IB. 121

j. MateriaIauhvand

Auhve ndunge n fü r be zoge ne Le i stu nge n

19

-1.3B6

-1.35 3

Löhne und G ehäIter



-32.BB3

-33. 47' 5

Sozi aIe Abgaben und Auhve ndunge n für

Alte raue r sor=u ng

[davon r Alte raue r sor=u ng





s. Absc hreibunge n auf Sac hanIagen







6. Son stige betri ebli c he Auhve ndunge n





-12.3 B7

Betri ebsergebn is





B. Erträge aus G evinnübernahme aufgru nd e ine s

Erge bni sabfü hrungsve rtrage s





3 31.B2 9

9. Erträge aus anderen V ertpapieren und Au sleihunge n

[davon aus ve rbu ndenen Unternehmen

2 325 : 11.3 64 Tsd. EUR; 2 32 4: 13.3 32 Tsd. EUR;i







Son stige Zinsen und ähnIi c he Erträge

[davon aus rbu ndenen Unterneh en

2 325 : 5.5 43 Tsd. EUR; 2 32 4: 5. 319 Tsd. EUR;i

2 5



5.35 4

Auhve ndunge n aus Verl u stü bernahmen aufgru nd von Erge bni sabfü hrungsve rträge n

26



-2.153

12. Zinsen und ähnIi c he Auhve ndunge n

[davon an ve rbu ndene Unternehmen

2 325 : -2.164 Tsd. EUR; 2 32 4: -3.353 Tsd. EUR;i



-16. 32 3

-19.23 3

J 3. Ste uern vom Einkom men und vom Ertrag

2B

-3 4. 6B7



J 4. Ergebn is nac h Steu ern

1s. Son stige Ste uern

2 9



-B345



-134

16. Jah resü bersc huse

3P8WO3



G evinnvortrag aus dem Vorj ahr







IB. Verre c hnung für den Enve rb eige ner Akti en



-22 7.B14



19. Bilanzgewi nn

7OZ .128

B06.874

freenet AG, Büdelsdorf Anhang für das Geschäftsjahr 2025
  1. Allgemeine Angaben

    Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der freenet AG, Büdelsdorf, Amtsgericht Kiel, Handelsregisternummer HRB 7306 KI, wurde nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und des AktG erstellt.

    Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss sowie der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr und die Hauswährung ist EUR.

  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Die Zugänge zu Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibungen werden planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand gebucht. Die Grundstückseinrichtungen werden über 9 bis 45 Jahre und Geschäftsbauten über 25 Jahre bis 50 Jahre abgeschrieben.

    Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten oder Einbringungswerten unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

    Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

    Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bilanziert. Bei den derzeitigen Beteiligungen findet das Wahlrecht der Abschreibung auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung keine Anwendung. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für den niedrigeren Wertansatz dauerhaft nicht mehr bestehen.

    Der Ansatz der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten. Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten bilanziert.

    Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen ausgewiesen, sofern sie Aufwand oder Ertrag für bestimmte zukünftige Zeiträume darstellen.

    Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

    Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der freenet AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die freenet AG als Gesellschafterin beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt.

    Für die Steuerberechnung wurde im Geschäftsjahr 2025 für die Berechnung der laufenden und latenten Ertragsteuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %) verwendet. Weiterhin wurden ein Solidaritäts-zuschlag von 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuerhebesatz von 415,77 % (Vorjahr: 416,12 %) zugrunde gelegt. Die latenten Steuern wurden im Vorjahr 2024 mit einem Durchschnittssteuersatz von 30,40 % errechnet. Für das Geschäftsjahr 2025 wurden zur Ermittlung der latenten Steuern die Steuersätze verwendet, die im Zeitpunkt des erwarteten Abbaus der Differenzen oder der Nutzung des Verlustvortrags Anwendung finden. Auf Grund der schrittweisen Senkung des Körperschaftsteuertarifs in den Veranlagungsjahren 2028 bis 2032 von 15% auf 10% wurden Steuersätze zwischen 30,4% (bei Abbau in Veranlagungsjahren bis 2027) und 25,13% (bei Abbau in Veranlagungsjahren ab 2032) verwendet

    Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Die Darstellungen befinden sich in den Angaben der Gewinn- und Verlustrechnung über die Steuern vom Einkommen und Ertrag.

    Einer bestimmten Personengruppe wurden Pensionszusagen erteilt. Für jene Zusagen, die im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse durchgeführt werden, wird ein Vermögensstock aufgebaut. In Ausübung des Wahlrechtes nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird nur in einem Fall eine Rückstellung für diese mittelbaren Verpflichtungen gebildet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 0% bei den Entgelten (Vorjahr: 0%) und von 1,00% bzw. 2,20% bei den Renten (Vorjahr: 1,00% bzw. 2,20%) aus. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich zum 31. Dezember 2025 auf 2,06% (Vorjahr: 1,90%). Es handelt sich hierbei um den von der Deutschen Bundesbank ermittelten

    und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag 2,22% (Vorjahr: 1,96%). Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2025 -31 Tsd. EUR (Vorjahr: -63 Tsd. EUR). Der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 findet Anwendung bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen. Dabei erfolgt die Bilanzierung nach dem Passivprimat.

    Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit über ein Jahr werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die Nettomethode wird angewendet.

    Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

    Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst. Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr unter Berücksichtigung der Gewinne und Verluste aus Kursänderungen mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

    Derzeit bestehen keine Fremdwährungsforderungen.

  3. Erläuterungen zur Bilanz
    1. Anlagevermögen

      Die Entwicklung des Anlagevermögens im Jahr 2025 ist im Anlagenspiegel gesondert dargestellt.

      Anschaffungs-/Herstellungskosten

      01.01.2025

      Zugänge

      Abgänge

      Umbuchungen

      31.12.2025

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Lizenzen an solchen Rechten und Werten

      88.187

      0

      0

      0

      88.187

      88.187

      0

      0

      0

      88.187

      17.212

      3.024

      540

      196

      53

      117

      0

      0

      0

      657

      0

      -657

      18.065

      3.077

      0

      20.776

      366

      0

      0

      21.142

      III. Finanzanlagen

      2.006.532

      244.300

      281.410

      0

      3.700

      0

      8.600

      8.000

      0

      0

      0

      0

      1.997.932

      240.000

      281.410

      2.532.242

      3.700

      16.600

      0

      2.519.342

      2.641.205

      4.066

      16.600

      0

      2.628.671

      1. Immaterielle Vermögens-

        1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

      1. Sachanlagen

        1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

        2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

        3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

      1. Anteile an verbundenen Unternehmen

      2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

      3. Beteiligungen

      Abschreibungen

      Buchwerte

      01.01.2025

      Zugänge

      Zuschreibungen

      31.12.2025

      31.12.2025

      31.12.2024

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      Tsd. EUR

      und Werten

      88.187

      0

      0

      88.187

      0

      0

      88.187

      0

      0

      88.187

      0

      0

      4.281

      2.250

      0

      370

      155

      0

      0

      0

      0

      4.651

      2.405

      0

      13.414

      672

      0

      12.931

      774

      540

      6.531

      525

      0

      7.056

      14.086

      14.245

      III. Finanzanlagen

      405.886

      0

      195.221

      0

      0

      0

      0

      0

      59.901

      405.886

      0

      135.320

      1.592.046

      240.000

      146.090

      1.600.646

      244.300

      86.189

      601.107

      0

      59.901

      541.206

      1.978.136

      1.931.135

      695.825

      525

      59.901

      636.449

      1.992.222

      1.945.380

      1. Immaterielle Vermögens-

        1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten

      1. Sachanlagen

        1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

        2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

        3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

      1. Anteile an verbundenen Unternehmen

      2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

      3. Beteiligungen

    2. Anteile an verbundenen Unternehmen

      Der wesentliche Beteiligungsansatz innerhalb des Bilanzpostens Anteile an verbundenen Unternehmen betrifft die Anteile an der freenet DLS GmbH mit 1.415,8 Mio. EUR (Vorjahr: 1.415,8 Mio. EUR).

      Daneben bestehen vor allem Anteile an verbundenen Unternehmen an der freenet Cityline GmbH mit 43,2 Mio. EUR (Vorjahr: 43,2 Mio. EUR), an der freenet.de GmbH mit 39,8 Mio. EUR (Vorjahr: 39,8 Mio. EUR) sowie an der eXaring AG mit 92,7 Mio. (Vorjahr: 92,7 Mio. EUR).

      Durch eine Kapitalrücklagenauskehr in Höhe von 8.600 Tsd. EUR durch die MobilCom Multimedia GmbH ist der Buchwert entsprechend von 8.625 Tsd. EUR auf 25 Tsd. EUR gesunken.

    3. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

      Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen einen mit der freenet DLS GmbH am 1. Juli 2011 geschlossenen und am 15. März 2016 erhöhten Darlehensvertrag über

      1.400 Mio. EUR. Zum Stichtag wurden hieraus 240,0 Mio. EUR (Vorjahr: 236,3 Mio. EUR) zu einem Zinssatz von 5,50% p.a.in Anspruch genommen. Für das Darlehen endet die Restlaufzeit am 30. Juni 2028. Die freenet DLS GmbH kann jederzeit freiwillige Tilgungsleistungen erbringen und auch neue Ziehungen beantragen.

      Des Weiteren wurde der eXaring AG in 2023 ein Darlehen in Höhe von 30,0 Mio. EUR zu einem Zinssatz von 7,00% p.a. gewährt, welches zum Stichtag mit 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 8,0 Mio. EUR) in Anspruch genommen wurde. Die eXaring AG kann jederzeit neue Ziehungen beantragen und auch freiwillige Tilgungsleistungen erbringen. Die Restlaufzeit endet am 30. September 2026.

    4. Beteiligungen

      Die Beteiligungen in Höhe von 146,1 Mio. EUR (Vorjahr: 86,2 Mio. EUR) sind im Wesentlichen auf die mit Wirkung zum 12. Juli 2018 zu einem Preis von 277,4 Mio. EUR erworbenen

      32.633.555 Stammaktien an der CECONOMY AG, Düsseldorf, (im Folgenden CECONOMY) zurückzuführen. Der Buchwert wurde 2018 erstmalig durch eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung reduziert.

      Aufgrund der nachhaltigen Kursentwicklung wurde 2025 eine Zuschreibung in Höhe von 59,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,7 Mio. EUR) auf 143,9 Mio. EUR durchgeführt. Die Summe der Wertberichtigungen beträgt zum 31. Dezember 2025 134,9 Mio. EUR

      Die freenet AG hält zum Bilanzstichtag 6,7% der Aktien und Stimmrechte an der CECONOMY.

    5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

    6. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

      Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 407,2 Mio. EUR (Vorjahr: 356,2 Mio. EUR) bestehen zu 387,5 Mio. EUR aus Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen. Hiervon entfallen 367,3 Mio. EUR auf die freenet DLS GmbH. Des Weiteren entfallen 14,6 Mio. EUR hauptsächlich auf Umsatzsteuerforderungen gegen Tochtergesellschaften des Organkreises sowie 4,3 Mio. EUR auf die Verzinsung der Darlehens-forderung gegen die freenet DLS GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen weisen eine Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten auf und werden bei Bestehen der Voraussetzungen für die Aufrechnungslage mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert.

    7. Sonstige Vermögensgegenstände

      Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen zu 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) das Treuhandvermögen aus Pensionen und zu 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR) Zins-forderungen gegen die Finanzbehörden. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre.

    8. Grundkapital

      Das begebene Grundkapital der Gesellschaft beträgt 118.900.598 EUR. Es ist eingeteilt in 118.900.598 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem kalkulatorischen Nennwert von 1,00 EUR. Das gesamte Grundkapital ist voll erbracht. Alle Aktien sind mit gleichen Rechten ausgestattet.

      Der Vorstand ist am 5. Mai 2022 durch die Hauptversammlung dazu ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die vorliegende Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erwerben und zu verwenden. Die Ermächtigung gilt bis zum 4. Mai 2027.

      In Ergänzung der Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG darf der Vorstand zusätzlich Eigenkapitalderivate einsetzen, um eigene Aktien zu erwerben. Dadurch wird das Volumen an Aktien, das insgesamt erworben werden darf, nicht erhöht; es wird lediglich eine weitere Handlungsalternative zum Erwerb eigener Aktien eröffnet.

      Der vollständige Wortlaut dieser Ermächtigungsbeschlüsse war am 28. März 2022 unter den Tagesordnungspunkten 9 und 10 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am

      5. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

      Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat die freenet AG im Rahmen eines Aktienrück-kaufprogramms in der Zeit vom 3. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 2.166.964 eigene Aktien, dies entspricht 1,82% des Grundkapitals, zu einem Durchschnitts-preis von 27,69 EUR zurückgekauft. Das aggregierte Volumen ohne Nebenkosten der zurück gekauften Aktien betrug 59.999.986,12 EUR.

      Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 bis zum 21. Mai 2030 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen insgesamt, um höchstens 23.780.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025/I). Der vollständige Wortlaut der Ermächtigung des Vorstands ist unter Tagesordnungspunkt 8 in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 im Bundesanzeiger vom 1. April 2025 veröffentlicht worden.

      Die Ermächtigung zur Aktienausgabe aus dem Genehmigten Kapital 2025/I wurden bis zum 31.12.2025 nicht ausgenutzt.

      Darüber hinaus hat die Hauptversammlung am 13. Mai 2025 beschlossen, das Grundkapital um bis zu insgesamt 11.890.000,00 EUR, eingeteilt in 11.890.000 neue auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2025/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuld-verschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung vom 13. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 9, Ziffer 9.1) beschlossenen Ermächtigung begeben werden und ein Wandlungs- beziehungsweise Optionsrecht auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gewähren beziehungsweise eine Wandlungs- oder Optionspflicht bestimmen.

      Der Ausgabebetrag für die neuen auf den Namen lautenden Stückaktien richtet sich nach den in § 4 Abs. 7 der Satzung genannten Regelungen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur soweit durchgeführt, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden oder durch die Gesellschaft ein Barausgleich erfolgt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung zu bestimmen.

      Bis zum 31.12.2025 wurde keine Kapitalerhöhung aus dem bedingten Kapital 2025/I durchgeführt.

    9. Kapitalrücklage

      Wesentliche Bestandteile der zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Kapitalrücklage stammen aus der Kapitalerhöhung in 2008 aufgrund des Erwerbs der debitel-Gruppe (349,8 Mio. EUR) sowie aus der in 2007 wirksam gewordenen Verschmelzung und dem damit im Zusammenhang stehenden Erwerb der Minderheitenanteile an der ehemaligen freenet.de AG (134,7 Mio. EUR).

      Die freenet AG hat in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 insgesamt 9.160.418 eigene Aktien im Rahmen von drei Aktienrückkaufprogrammen für einen Kaufpreis von 179,2 Mio. EUR zurückgekauft. Die eigenen Aktien wurden am 8. Juni 2022 unter Herabsetzung des Grundkapitals von 9,1 Mio. EUR eingezogen. Der übersteigende Betrag wurde abweichend von den aktien- und handelsrechtlichen Vorschriften von der Kapitalrücklage abgezogen. Im vorliegenden Abschluss wurde daher eine Korrektur in laufender Rechnung dahingehend durchgeführt, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 170,0 Mio. EUR vermindert und die Kapitalrücklage um 170,0 Mio. EUR erhöht wurde.

    10. Bilanzgewinn

      Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:

      EUR

      Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024

      806.874.491,15

      Dividendenausschüttung in 2025 für 2024

      -234.135.654,42

      Jahresüberschuss 2025

      358.202.850,25

      Verrechnung für den Erwerb eigener Aktien

      -227.814.433,99

      Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2025

      703.127.252,99

      Der Vorstand beabsichtigt, der am 13. Mai 2026 stattfindenden Hauptversammlung vorzuschlagen, eine Dividende von 2,07 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

      Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum

      31. Dezember 2025 0 EUR (Vorjahr 2024: 0 EUR).

      Durch das Aktienrückkaufsprogramm in 2025 wurde der den rechnerischen Wert der eigenen Aktien übersteigende Teil der Anschaffungskosten mit einem Betrag in Höhe von 57,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) mit dem Bilanzergebnis verrechnet.

    11. Pensionsrückstellungen

      Für unmittelbare, nicht rückgedeckte Pensionszusagen von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) und eine mittelbare Pensionszusage wurden zum 31. Dezember 2025 Pensionsrückstellungen in Höhe von 1,3 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR) ausgewiesen. Dabei beträgt der Verpflichtungswert der mittelbaren Zusage 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,2 Mio. EUR) und die verrechnete Rückdeckungsversicherung 4,1 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR). Dabei wurden im Geschäftsjahr Zinsaufwendungen von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR) sowie Erträge aus dem Deckungsvermögen von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,2 Mio. EUR) verbucht.

      Die Unterdeckung aus mittelbaren Pensionszusagen beträgt zum Stichtag 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: 12,4 Mio. EUR).

    12. Steuerrückstellungen

      Die Steuerrückstellungen resultieren aus den erwarteten zu leistenden Steuerzahlungen in Höhe von 12,7 Mio. EUR (Vorjahr: 23,3 Mio. EUR) sowie aus Steuerforderungen aus zu erstattenden Steuerzahlungen in Höhe von 5,7 Mio. EUR (Vorjahr: 5,9 Mio. EUR), die mit der Rückstellung verrechnet wurden.

    13. Sonstige Rückstellungen

      Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalverpflichtungen in Höhe von 24,5 Mio. EUR (Vorjahr: 33,7 Mio. EUR) zusammen. Darin enthalten sind 20,7 Mio. EUR (Vorjahr: 29,8 Mio. EUR) für variable Gehaltsbestandteile. Ferner bestehen sonstige Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 3,5 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR).

    14. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

      Die freenet AG hat im November 2024 das syndizierte Bankdarlehen von 2016 durch eine neue revolvierende Kreditlinie abgelöst. Diese hat eine Laufzeit bis 12.11.2029 und beinhaltet eine Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr. Die revolvierende Kreditlinie beläuft sich auf maximal 250,0 Mio. EUR (die zum Jahresende 2025 mit 80,0 Mio. EUR durch freenet DLS GmbH und 20,0 Mio. EUR durch freenet AG gezogen ist). Die der Darlehensvereinbarung zugrunde liegenden Zinssätze und vertraglichen Nebenbedingungen (Covenants) entsprechen im Wesentlichen marktüblichen Vertragsbedingungen für unbesicherte Unternehmenskredite. Die maximale Marge über die Laufzeit des Darlehensvertrags liegt bei 1,70% p.a.

      Außerdem hat die freenet AG im Geschäftsjahr 2025 eine Brückenfinanzierung in Höhe von 250,0 Mio. EUR aufgenommen. Diese hat eine Restlaufzeit bis zum 23.12.2026 und beinhaltet

      zwei Verlängerungsoptionen über jeweils 6 Monate. Die maximale Marge über die Laufzeit des Darlehensvertrags liegt bei 1,50% p.a.

      In 2025 waren aus den bestehenden Schuldscheindarlehen (nachfolgend SSD genannt) 192,0 Mio. EUR planmäßig zur Rückzahlung fällig, diese Tranchen wurden entsprechend auch fristgerecht getilgt. Zum Bilanzstichtag bestehen Schuldscheindarlehen mit einem Nominalvolumen von 223,5 Mio. EUR, deren Restlaufzeiten bis in das Jahr 2028 gehen. Den Schuldscheindarlehen liegen Zinssätze von 1,95% bis 4,05% p.a. zugrunde.

      Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31. Dezember 2025 496,8 Mio. EUR (Vorjahr: 419,1 Mio. EUR). Sie setzen sich aus den Schuldscheindarlehen aus den Jahren 2016, 2023 und 2024 mit einem Nominalbetrag von insgesamt 223,5 Mio. EUR (Vorjahr: 415,5 Mio. EUR) zuzüglich Zinsabgrenzungen (mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) von 3,1 Mio. EUR (Vorjahr: 3,6 Mio. EUR) zusammen. 2025 wurden 20,0 Mio. EUR (Vorjahr:0,0 Mio. EUR) aus einer revolvierenden Kreditlinie in Anspruch genommen. Außerdem hat die freenet AG im Geschäftsjahr 2025 eine Brückenfinanzierung in Höhe von 250,0 Mio. EUR aufgenommen. Zinsabgrenzung (mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) hierauf beträgt 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR).

      Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 296,8 Mio. EUR (Vorjahr: 195,6 Mio. EUR), mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren 200,0 Mio. EUR (Vorjahr: 223,5 Mio. EUR) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR)

    15. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

      Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 108,1 Mio. EUR (Vorjahr: 125,9 Mio. EUR) betreffen mit 97,0 Mio. EUR (Vorjahr: 113,6 Mio. EUR) Verbindlichkeiten aus dem hausinternem Cashpooling. Weitere Verbindlichkeiten in Höhe von 11,0 Mio. EUR (Vorjahr: 9,9 Mio. EUR) bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) aus der Verlustübernahme der freenet Logistik GmbH. Diese Verbindlichkeiten aus verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

    16. Sonstige Verbindlichkeiten

      Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Umsatzeuer in Höhe von 30,9 Mio. EUR (Vorjahr: 32,3 Mio. EUR) und Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR).

      Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

  4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
    1. Umsatzerlöse

      Die Umsatzerlöse wurden zum größten Teil durch Dienstleistungen an Konzerngesellschaften in Höhe von 5,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) erbracht und ausschließlich im Inland erzielt. Darunter fielen auch Erlöse aus Untervermietungen von Bürogebäuden an verbundene Unternehmen in Höhe von 3,4 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR). Hinzu kommen Erlöse für Dienstleistungen an Externe in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR).

    2. Sonstige betriebliche Erträge

      Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung der Beteiligung an CECONOMY (Betrag von außergewöhnlicher Größenordnung gem. § 285 Nr. 31 HGB, siehe auch unsere Ausführungen zu den Beteiligungen) in Höhe von 59,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,7 Mio. EUR), Erträge aus der privaten KFZ-Nutzung in Höhe von 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR), Erträge aus Vermittlung von DSL-Verträgen in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr: 0,4 Mio. EUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Es sind periodenfremde Erträge in Höhe von 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR) enthalten.

    3. Aufwendungen für bezogene Leistungen

      Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten Mietaufwendungen aus Unter-mietverträgen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR).

    4. Personalaufwendungen

      LTIP-Programme

      Programm 3

      Mit dem Programm 3 wurde, zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, entsprechend zur Laufzeit der Dienstverträge eine auf fünf Jahre (betrifft Herrn Vilanek und Herrn Esch) beziehungsweise auf drei Jahre (betrifft Herrn Arnold, Herrn von Platen sowie Herrn Fromme) ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2019 bis 2023 (für Herrn Vilanek), der Geschäftsjahre 2020 bis 2024 (für Herrn Esch), der Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (für Herrn Arnold) sowie der Geschäftsjahre 2018 (anteilig ab Vorstandsbestellung, mithin ab 1. Juni 2018) bis 2021 (anteilig bis zum Ende der Laufzeit des Dienstvertrags am 31. Mai 2021) (für Herrn von Platen und Herrn Fromme) zum Zielparameter erklärt. Für das Programm 3 wurde im Dienstvertrag pro Berechtigten ein Basisbetrag als Zielvergütung festgelegt, der nach Maßgabe der

      Zielerreichung je Geschäftsjahr wie nachfolgend näher beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach Eintritt der weiteren Auszahlungsbedingungen (wie unten näher ausgeführt), je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Für die Berechtigten wurden als Zielvergütung Basisbeträge von in Summe 1.650 Tsd. EUR (davon 650 Tsd. EUR für Herrn Vilanek sowie jeweils 250 Tsd. EUR für die Herren Esch, Arnold, von Platen und Fromme) pro vollem Geschäftsjahr festgelegt.

      Beträgt der Zielerreichungsgrad der jährlichen variablen Zielvereinbarung für ein Geschäftsjahr 100%, so werden 100% (als Basisbetragsmultiplikator) des Basisbetrags in das virtuelle LTIP-Konto eingestellt. Maximal (bei einem Zielerreichungsgrad von 125% oder mehr) werden 150% des Basisbetrags in das virtuelle Konto eingestellt. Bei einem Zielerreichungsgrad von weniger als 70% werden für das betreffende Geschäftsjahr keine virtuellen Aktien eingestellt. Bei einer Zielerreichung zwischen 70 und 125% erfolgt eine entsprechende lineare Interpolation jeweils zum 100-Prozentwert.

      Der jeweilige auf dem virtuellen Konto stehende Betrag (genannt der "Zuteilungsbetrag" für den jeweiligen Zielzeitraum als Produkt aus Basisbetrag und dem jeweiligen vorstehend beschriebenen Basisbetragsmultiplikator) wird durch Division mit dem maßgeblichen Aktienkurs in die Einbuchungszahl an virtuellen Aktien umgerechnet. Maßgeblicher Aktienkurs ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten des jeweiligen Zielzeitraums, also des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres. Ungeachtet der vorstehenden Division ist die Einbuchungszahl in jedem Einzelfall auf jährlich

      100.000 (für Herrn Vilanek) bzw. jährlich jeweils 40.000 virtuelle Aktien (für die Herren Esch, Arnold, von Platen und Fromme) begrenzt.

      Für sämtliche Auszahlungen aus dem Programm gilt: Ein Anspruch auf Auszahlungen aus dem LTIP-Konto entsteht nur, nach Beachtung der Haltefristen sowie Ausübungsfristen, wenn und soweit ein bestimmtes langfristiges EBT-Ziel erreicht ist. EBT ist dabei der Konzern-Gewinn vor Steuern, bereinigt um Einmaleffekte und Effekte des anorganischen Wachstums. Der für die Erreichung des EBT-Ziels maßgebliche Vergleichswert ist für alle vom Programm 3 begünstigten Vorstandsmitglieder - außer Herrn Esch - das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2022 sowie für Herrn Esch das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2023. Wird das Konzern-EBT-Ziel punktgenau erreicht, bleibt es bei der wie vorstehend beschrieben über mehrere Jahre eingebuchten Anzahl der virtuellen Aktien. Wird das EBT-Ziel über- oder unterschritten, wird die eingebuchte Anzahl der virtuellen Aktien bei einer Zielerreichung von 105% oder mehr maximal verdoppelt bzw. bei einer Zielerreichung von 90% oder weniger auf null gesetzt. Zwischen den genannten EBT-Zielerreichungsgraden wird jeweils linear interpoliert. Das Vorstandsmitglied kann die Auszahlung des sich danach ergebenden Auszahlungsbetrags jeweils frühestens mit Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels (für alle Vorstandsmitglieder außer Herrn Esch Anfang 2023; für Herrn Esch Anfang 2024) verlangen, jedoch nicht vor Ablauf der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl.

      Zur Haltefrist: Die jeweilige Einbuchungszahl muss grundsätzlich drei Jahre ab dem 1. Januar des Jahres, in dem die Einbuchung der virtuellen Aktien in das virtuelle LTIP-Konto erfolgt ist, vom Vorstandsmitglied gehalten werden. Wird der Dienstvertrag nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht verlängert, endet die Haltefrist abweichend hiervon für Herrn Vilanek, Herrn Esch und Herrn Arnold spätestens 18 Monate nach dem vorletzten Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit (also sechs Monate nach dem regulären Ende der Vertragslaufzeit) bzw. für Herrn von Platen und Herrn Fromme spätestens 18 Monate nach dem letzten vollen Zielzeitraum innerhalb der Vertragslaufzeit (also 13 Monate nach dem Ende der regulären Vertragslaufzeit). Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein Aufhebungsvertrag mit Herrn Vilanek geschlossen, worin Herr Vilanek sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Vorstands zum 31. Mai 2025 niederlegte, wobei der Vorstandsdienstvertrag zum 31. Dezember 2025 beendet wurde. In diesem Zuge wurde festgelegt, dass die Haltefrist für alle Tranchen des Programms 3 von Herrn Vilanek zum 30. Juni 2025 endeten. In den mit Herrn Esch, Herrn von Platen sowie Herrn Fromme in 2025 geschlossenen Aufhebungsverträgen zur Beendigung der jeweiligen Vorstandsdienstverträge wurden zur Haltefrist des Programms 3 jeweils keine von der oben dargestellten Regelung abweichenden Vereinbarungen getroffen.

      Zur Ausübungsfrist: Das Vorstandsmitglied ist nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist, jedoch frühestens nach Feststellung der Erreichung des EBT-Ziels, binnen einer Frist von zwei Jahren berechtigt, die Auszahlung des Auszahlungsbetrags zu verlangen. Die Auszahlung kann dabei auch in Teilbeträgen verlangt werden. Soweit eine Auszahlung nicht oder nicht fristgerecht verlangt wird, verfallen die betreffenden virtuellen Aktien.

      Der jeweils maximal auszahlbare Betrag entspricht der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Zahl der auszahlbaren virtuellen Aktien, multipliziert mit dem Auszahlungsfaktor, zuzüglich des Dividendenbetrags. Der Auszahlungsfaktor ist dabei der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs aller Börsenhandelstage in den zwölf Monaten vor dem Tag des Auszahlungsverlangens. Das Mitglied des Vorstands kann daher während der Ausübungsfrist durch Nichtausübung von virtuellen Aktien weiterhin an der Aktienkurssteigerung partizipieren, trägt in dieser Zeit aber auch das Risiko eines Wertverlusts. Der Auszahlungsfaktor ist ungeachtet der Börsenkursentwicklung in jedem Fall auf den Betrag von 50 Euro begrenzt (Cap). Der Dividendenbetrag ist dabei die Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die im Zeitraum zwischen dem Beginn der Haltefrist für die jeweilige Einbuchungszahl und dem Tag des Auszahlungsverlangens ausgeschüttet wurde, multipliziert mit der Anzahl der auszahlbaren virtuellen Aktien. Bei dieser Berechnung des Dividendenbetrags darf ein Betrag von 20 Euro je auszahlbarer virtueller Aktie jedoch nicht überschritten werden (Dividendencap). Für Herrn Vilanek sowie Herrn Esch ist das letzte vom Programm 3 begünstigte Geschäftsjahr des Dienstvertrags (für Herrn Vilanek 2023, für Herrn Esch 2024) dem Jahr des EBT-Ziels (für Herrn Vilanek 2022, für Herrn Esch 2023) zeitlich nachgelagert. Für dieses jeweils letzte Geschäftsjahr wird die Einbuchung von virtuellen Aktien in Abhängigkeit der Erreichung des EBT-Ziels festgelegt; eine Auszahlung für dieses letzte Geschäftsjahr ist nur möglich, wenn das EBT dieses letzten Geschäftsjahres das EBT des Vorjahres (also des Jahres des EBT-Ziels) um mindestens 1,5% übersteigt.

      Es gelten die marktüblichen Regelungen des Verwässerungsschutzes, d. h., für Fälle, wie z.B. jene eines Aktiensplits, der Zusammenlegung von Aktien oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ausgabe neuer Aktien, wird die jeweilige Anzahl der virtuellen Aktien im LTIP-Konto entsprechend angepasst.

      Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Schätzung des voraussichtlichen Ausübungszeitpunkts der jeweiligen Tranche, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrads für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded-Vesting-Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.

      Zum 31. Dezember 2025 sind im Programm 3 insgesamt 126.506 virtuelle Aktien (31. Dezember 2024: 578.070 virtuelle Aktien) auf den virtuellen Konten der Berechtigten eingebucht. Alle zum 31. Dezember 2025 wie zum 31. Dezember 2024 bestehenden virtuellen Aktien sind unverfallbar.

      Die Entwicklung des Bestands an virtuellen Aktien des Programms 3 im Geschäftsjahr 2025 sowie im Vorjahr 2024 geht aus den nachfolgenden Übersichten hervor:

      Programm 3

      Bestand virtuelle Aktien

      01.01.2025

      Zuführung

      Abgang durch Auszahlung

      Bestand virtuelle Aktien

      31.12.2025

      Rückstellung 31.12.2025 in

      Tsd. EUR

      Christoph Vilanek

      262.586

      0

      262.586

      0

      0

      Ingo Arnold

      78.804

      0

      42.832

      35.972

      1.353

      Stephan Esch

      143.826

      25.512

      78.804

      90.534

      3.011

      Rickmann von Platen

      57.820

      0

      57.820

      0

      0

      Antonius Fromme

      35.034

      0

      35.034

      0

      0

      Gesamt

      578.070

      25.512

      477.076

      126.506

      4.364

      Programm 3

      Bestand virtuelle Aktien

      01.01.2024

      Zuführung

      Abgang durch Auszahlung

      Bestand virtuelle Aktien

      31.12.2024

      Rückstellung 31.12.2024 in

      Tsd. EUR

      Christoph Vilanek

      379.752

      83.156

      200.322

      262.586

      8.156

      Ingo Arnold

      113.018

      0

      34.214

      78.804

      2.571

      Stephan Esch

      55.922

      87.904

      0

      143.826

      5.337

      Rickmann von Platen

      112.704

      0

      54.884

      57.820

      1.890

      Antonius Fromme

      102.704

      0

      67.670

      35.034

      1.177

      Gesamt

      764.100

      171.060

      357.090

      578.070

      19.131

      Der in 2025 erfasste Personalaufwand in Höhe von 2.593 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.596 Tsd. EUR) entfällt zu 1.086 Tsd. EUR (Vorjahr: 3.073 Tsd. EUR) auf Herrn Vilanek, zu 421 Tsd. EUR (Vorjahr: 233 Tsd. EUR) auf Herrn Arnold, zu 639 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.327 Tsd. EUR) auf Herrn Esch, zu 305 Tsd. EUR (Vorjahr: 481 Tsd. EUR) auf Herrn von Platen sowie zu 142 Tsd. EUR (Vorjahr: 482 Tsd. EUR) auf Herrn Fromme. Dabei entfällt der in 2025 erfasste Personalaufwand von 2.593 Tsd. EUR zu 17.360 Tsd. EUR auf Auszahlungen für Ausübungen, bei einer Reduzierung der Rückstellungen um 14.767 Tsd. EUR. Die Auszahlungen aus

      Ausübungen entfielen zu 9.242 Tsd. EUR auf Herrn Vilanek, zu 1.639 Tsd. EUR auf Herrn Arnold, zu 2.965 Tsd. EUR auf Herrn Esch, zu 2.195 Tsd. EUR auf Herrn von Platen sowie zu

      1.319 Tsd. EUR auf Herrn Fromme.

      Der in 2024 erfasste Personalaufwand von 6.596 Tsd. EUR entfiel zu 10.990 Tsd. EUR auf Auszahlungen für Ausübungen, bei einer Reduzierung der Rückstellungen um 4.394 Tsd. EUR. Die Auszahlungen aus Ausübungen entfielen im Vorjahr zu 6.174 Tsd. EUR auf Herrn Vilanek, zu 1.054 Tsd. EUR auf Herrn Arnold, zu 1.672 Tsd. EUR auf Herrn von Platen sowie zu 2.090 Tsd. EUR auf Herrn Fromme.

      Die Zuführung in 2025 erfolgte für das Geschäftsjahr 2024. Die Zuführung in 2024 erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 sowie betreffend Herrn Esch zusätzlich für die vorhergehenden durch das Programm begünstigten Geschäftsjahre (hier: 2020 bis 2022) aufgrund der Verdopplung der Anzahl der virtuellen Aktien durch die maximale Erreichung des EBT-Ziels für 2023.

      Programm 4

      Im Programm 4 wurde mit den Herren von Platen und Fromme, wiederum zusätzlich zur jährlichen Zielvereinbarung, ursprünglich eine entsprechend zur Laufzeit der neuen Dienstverträge auf fünf Jahre ausgelegte Zielvereinbarung geschlossen, die die Zielerreichung aus der jeweiligen jährlichen variablen Vergütung der Geschäftsjahre 2021 (anteilig ab Vorstandsbestellung, mithin ab 1. Juni 2021) bis 2026 (anteilig bis zum 31. Mai 2026) zum Zielparameter erklärt. Aufgrund der Überführung der Vorstandsdienstverträge von Herrn von Platen und Herrn Fromme in das von der ordentlichen Hauptversammlung in 2022 gebilligte neue Vorstandsvergütungssystem und der damit zusammenhängenden Gewährung des Programms 5 ab dem 1. Januar 2022 an Herrn von Platen und Herrn Fromme (siehe dazu auch unsere nachstehenden Ausführungen zu Programm 5) wurde das Programm 4 verkürzt

      - nunmehr stellt nur noch die kurzfristige variable Vergütung vom 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 den Zielparameter dar.

      Für die Berechtigten wurden als Zielvergütung für diesen Zeitraum Basisbeträge von jeweils 169 Tsd. EUR für den Zielzeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Dezember 2021 festgelegt.

      Die Grundzüge und Ausübungsbedingungen des Programms 4 entsprechen prinzipiell jenen des vorstehend erläuterten Programms 3. Gegenüber dem Programm 3 ist die Haltefrist von drei Jahren jedoch auf vier Jahre erhöht worden. Eine Begrenzung der jährlichen Einbuchungszahl, ein Dividendencap sowie ein maximaler Auszahlungsfaktor sind jeweils nicht festgelegt - stattdessen ist jedoch der Auszahlungsbetrag aus dem Programm 4 insgesamt (bezogen auf die Laufzeit des Programms, nicht auf einzelne Jahre der Auszahlung) auf 400% des Basisbetrags des Programms 4 begrenzt.

      Der für das EBT-Ziel maßgebliche Vergleichswert ist das Konzern-EBT des Geschäftsjahres 2025.

      Für das Programm 4 wurden Herrn von Platen und Herrn Fromme im Geschäftsjahr 2022 erstmals virtuelle Aktien eingebucht, und zwar jeweils 12.170 Stück. Aufgrund der Erreichung des maximalen EBT-Ziels (200%) für 2025 wird von einer Verdopplung dieser Stückzahl auf

      24.340 Stück ausgegangen, jedoch war zum Berichtszeitpunkt das EBT-Ziel 2025 noch nicht durch Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 final festgestellt

      Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde anhand eines anerkannten Bewertungsmodells zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Bewertungsmodell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die Schätzung des voraussichtlichen Ausübungszeitpunkts der Tranche, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrads für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein. Anwendung findet die sogenannte "Graded-Vesting-Methode", nach der der Personalaufwand für alle Vorstände ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Programms entsteht.

      Die zum 31. Dezember 2025 gebildete Rückstellung beträgt für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils 843 Tsd. EUR (Vorjahr: jeweils 747 Tsd. EUR). Der aus diesem Programm in 2025 erfasste Personalaufwand beträgt für Herrn von Platen und Herrn Fromme jeweils 96 Tsd. EUR (Vorjahr: jeweils 56 Tsd. EUR).

      Programm 5

      Mit dem Programm 5 wurden im Rahmen der Einführung des neuen Vorstandsvergütungs-systems im Geschäftsjahr 2022 den Vorstandsmitgliedern Arnold, von Platen und Fromme neue langjährige variable Gehaltsbestandteile gewährt, und zwar für Herrn Arnold vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2025 sowie für die Herren von Platen und Fromme jeweils vom

      1. Januar 2022 bis 31. Mai 2026. Frau Engenhardt-Gillé wurden in diesem Programm anlässlich ihrer erstmaligen Bestellung zum Vorstandsmitglied ab dem 1. Januar 2023 langjährige variable Gehaltsbestandteile gewährt, und zwar für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2025. Anlässlich der Verlängerung seines Dienstvertrags mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 wurden Herrn Vilanek im Programm 5 langjährige Gehaltsbestandteile gewährt. Diese beziehen sich auf den Zeitraum bis zum Ausscheiden von Herrn Vilanek, längstens bis zum 31. Dezember 2025. Anlässlich der Verlängerung seines Dienstvertrags mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025 wurden Herrn Esch im Programm 5 langjährige Gehaltsbestandteile gewährt, welche sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 beziehen.

      Im Geschäftsjahr 2025 wurden mit Herrn Vilanek, Herrn Esch, Herrn von Platen, Herrn Fromme und Frau Engenhardt-Gillé jeweils Aufhebungsverträge zum Ausscheiden aus dem Vorstand geschlossen, worin vereinbart wurde, dass die Programme 5 jeweils am 31. Dezember 2025 enden. Anlässlich seiner Bestellung zum Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden mit Wirkung ab dem 1. Juni 2025 wurden Herrn Harries im Programm 5 langjährige Gehaltsbestandteile gewährt.

      Für das Programm 5 wurde im Dienstvertrag pro Berechtigten ein Basisbetrag als Zielvergütung festgelegt, der nach Maßgabe der nachstehend erläuterten Zielerreichungen wie nachfolgend näher beschrieben in ein virtuelles Konto für das jeweilige Vorstandsmitglied als Positivbetrag eingebucht und nach Eintritt der weiteren Auszahlungsbedingungen, je nach weiterer Wertentwicklung, ausgezahlt wird. Die Einbuchung virtueller Aktien auf dem LTIP-Konto erfolgt jährlich (pro Jahr eine LTIP-Tranche) zu Beginn der Performanceperiode der jeweiligen LTIP-Tranche. Dabei beginnt die Performanceperiode einer LTIP-Tranche jeweils am 1. Januar (für die Herren Arnold, von Platen und Fromme erstmals am 1. Januar 2022, für Frau Engenhardt-Gillé erstmals am 1. Januar 2023, für Herrn Vilanek erstmals am 1. Januar 2024 sowie für Herrn Harries und Herrn Esch erstmals am 1. Januar 2025, wobei Herrn Harries die in 2025 ausgegebene Tranche zeitanteilig ab dem 1. Juni 2025 zum Dienstvertragsbeginn gewährt wurde) und dauert vier Jahre. Die LTIP-Tranche, die den Berechtigten beispielsweise zum 1. Januar 2023 eingebucht wurde, endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026 und wird als "Tranche 2023/2026" bezeichnet.

      Für die Berechtigten wurden als Zielvergütung Basisbeträge, jeweils je voller LTIP-Tranche, in Höhe von 750 Tsd. EUR für Herrn Harries, 975 Tsd. EUR für Herrn Vilanek, 469 Tsd. EUR für Herrn Arnold, 390 Tsd. EUR für Herrn Esch, 435 Tsd. EUR für Herrn von Platen, 435 Tsd. EUR für Herrn Fromme sowie 215 Tsd. EUR für Frau Engenhardt-Gillé festgelegt. Die Anzahl der virtuellen Aktien, die dem LTIP-Konto des Vorstandsmitglieds jeweils im Rahmen einer LTIP-Tranche gutgeschrieben wird (die Anfangsanzahl virtueller Aktien), errechnet sich durch Division des Basisbetrags durch den "maßgeblichen Aktienkurs I". Dabei stellt der maßgebliche Aktienkurs I den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs der freenet Aktie an den letzten 60 Börsenhandelstagen vor dem Beginn der betreffenden Performanceperiode dar.

      Der Auszahlungsbetrag, auf den das Vorstandsmitglied für die jeweilige LTIP-Tranche Anspruch hat, berechnet sich als Produkt aus der Endzahl der virtuellen Aktien sowie dem

      "maßgeblichen Aktienkurs II". Dabei berechnet sich die Endzahl der virtuellen Aktien aus der Multiplikation der Anfangszahl virtueller Aktien mit der in % ausgedrückten Gesamtzielerreichung, auf die nachstehend näher eingegangen wird. Der maßgebliche Aktienkurs II ist der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der freenet Aktie an den letzten 60 Börsenhandelstagen der betreffenden Performanceperiode, zuzüglich der Summe der Beträge der jeweiligen Bruttodividende je Aktie, die während der Performanceperiode ausgeschüttet wurde. Es sind folgende Ziele definiert: das EBT-Ziel (Gewichtung 50%), das Ziel "Relativer Total Shareholder Return" (Gewichtung 30%) sowie Nachhaltigkeitsziele (Gewichtung 20%). Die Gesamtzielerreichung ergibt sich auf der Grundlage der gewichteten Zielerreichungsgrade für die einzelnen Ziele. Der Auszahlungsbetrag ist der Höhe nach auf einen Höchstbetrag von 250% des Basisbetrags der betreffenden LTIP-Tranche beschränkt. Der Auszahlungsbetrag pro Tranche ist binnen sechs Wochen nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat zur Zahlung fällig.

      Als ergebnisbezogenes Ziel wird das EBT herangezogen, das der Aufsichtsrat auf Basis der Unternehmensplanung jährlich für jede Jahrestranche festlegt. Die EBT-Zielerreichung wird

      durch den Aufsichtsrat auf der Grundlage des sich aus dem geprüften und vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschluss für das letzte Geschäftsjahr der Performanceperiode nach Bereinigung um Einmaleffekte (non-recurring items) und anorganische Effekte festgestellt.

      Auch über die heranzuziehenden Nachhaltigkeitsziele wird vom Aufsichtsrat jährlich für jede Jahrestranche entschieden. Der Aufsichtsrat wählt die ESG-Ziele jeweils aus den nachfolgenden - aus der Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens abgeleiteten - Kategorien aus: Mitarbeiter, Digitale Verantwortung, Kundenbelange, betrieblicher Umweltschutz, Compliance und Integrität sowie Lieferkette und menschenrechtliche Sorgfalt. Berücksichtigt wird hierbei, dass die Nachhaltigkeitsziele quantifizierbar sowie transparent sind, sich von den festgelegten Zielen aus dem STIP unterscheiden und den Vorstand zu einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens motivieren.

      Als aktienkursbasiertes Ziel wird der Total Shareholder Return (TSR) relativ zu geeigneten Referenzindizes ermittelt. Als Referenzindizes dienen zur Zeit der MDAX sowie der STOXX Europe 600 Telecommunications. Zur Ermittlung der Performance der freenet-Aktie zu den beiden Referenzindizes wird jeweils die absolute Vergleichswertentwicklung (Outperformance) jährlich über die vier Jahre der Performanceperiode berechnet, zuzüglich der in diesem Zeitraum ausgezahlten und fiktiv reinvestierten Bruttodividende pro Aktie der freenet AG. Die absolute Outperformance wird jährlich in %-Punkten (pp) ermittelt und gemäß der Zielstaffel für den relativen TSR in die entsprechende jährliche Zielerreichung übersetzt. Zur Ermittlung der Gesamtzielerreichung wird der arithmetische Durchschnitt der jährlichen Zielerreichungen über die vierjährige Performanceperiode der jeweiligen Jahrestranche gebildet.

      Um den Einfluss möglicher Einmaleffekte an einzelnen Stichtagen zu vermeiden, wird zur Berechnung des relativen TSR jeweils der durchschnittliche Aktienkurs der freenet-Aktie bzw. die durchschnittliche Wertentwicklung der jeweiligen Referenzindizes der letzten 60 Börsenhandelstage zum relevanten Stichtag herangezogen. Die Zielerreichung des relativen TSRs von freenet gegen den jeweiligen Referenzindex wird jeweils in eine Zielerreichungsprozentzahl innerhalb einer Spanne von 0% bis 200% (dazu sogleich) umgerechnet. Zur Bestimmung der Gesamtzielerreichung des relativen TSR werden schließlich die Zielerreichungsprozentzahlen gegen beide Referenzindizes zu jeweils 50% gewichtet und addiert.

      Sowohl für das Ergebnisziel als auch für die Nachhaltigkeitsziele werden jährlich vom Aufsichtsrat zu Beginn der Performanceperiode für die jeweilige Jahrestranche Zielerreichungsgrade zwischen 50% und 200% sowie die dazugehörigen Minimal- und Maximalwerte festgelegt. Die Zielerreichungsgrade für das Aktienkursziel liegen zwischen 0% und 200%. Ferner beträgt der Minimalwert -50%-Punkte (entspricht 0% Zielerreichung), der Zielwert 0%-Punkte (entspricht 100% Zielerreichung) und der Maximalwert +50%-Punkte (entspricht 200% Zielerreichung) der absoluten Outperformance für das Aktienkursziel.

      Wird der Minimalwert (Hürde) eines Ziels nicht überschritten, beträgt die Zielerreichung für dieses Leistungskriterium 0%. Überschreitet der tatsächliche Wert den definierten Maximalwert (Kappung) ist die entsprechende Zielerreichung auf 200% begrenzt. Zielerreichungen zwischen den definierten Ankerpunkten, also zwischen Minimalziel und Zielwert sowie zwischen Zielwert und Maximalwert, werden mittels linearer Interpolation berechnet.

      Die jeweiligen Zielerreichungen der drei Leistungskriterien des LTIP werden entsprechend ihrer Gewichtung addiert und so die Gesamtzielerreichung ermittelt.

      Im Übrigen enthält das Programm 5 übliche Verwässerungsschutzregelungen sowie die Möglichkeit für den Aufsichtsrat, die Anzahl der eingebuchten virtuellen Aktien nach vorheriger Konsultation des Vorstandsmitglieds aufgrund außerordentlicher Entwicklungen bis zum Ende der jeweiligen Performanceperiode/Haltefrist nach billigem Ermessen herabzusetzen. Bei Pflicht- oder Compliance-Verstößen kann der Aufsichtsrat die LTIP-Auszahlungsansprüche überprüfen und gegebenenfalls reduzieren oder zurückfordern (Claw-Back).

      Die Verpflichtung aus dem LTIP-Programm wurde anhand eines anerkannten Bewertungsmodells (Monte-Carlo-Simulation) zum beizulegenden Zeitwert ermittelt. Als wesentliche Parameter gehen in dieses Modell der Aktienkurs der freenet AG zum Bilanzstichtag, die für die Ermittlung des Ziels "Relativer TSR" maßgeblichen Durchschnittskurse der jeweils relevanten Zeiträume des aktuellen und vergangenen Jahres, die Schätzung der zukünftigen Entwicklung der für das Ziel "Relativer TSR" relevanten Aktienkurse, die Volatilität der Aktienkurse entsprechend der Restlaufzeit des LTIP-Programms, die Schätzung des Zielerreichungsgrads bezüglich des EBT-Ziels und der Nachhaltigkeitsziele für die jeweils ausgegebenen LTIP-Tranchen sowie die Schätzung des Diskontierungszinssatzes ein.

      Zum 31. Dezember 2025 sind im Programm 5 insgesamt 357.965 virtuelle Aktien als Anfangszahl der virtuellen Aktien der Berechtigten eingebucht (Vorjahr: 238.460 virtuelle Aktien), davon 15.580 (Vorjahr: 0) für Herrn Harries, 74.356 (Vorjahr: 39.634) für Herrn

      Vilanek, 79.547 (Vorjahr: 62.854) für Herrn Arnold, 13.889 (Vorjahr: 0) für Herrn Esch,

      73.820 (Vorjahr: 58.329) für Herrn von Platen, 73.820 (Vorjahr: 58.329) für Herrn Fromme sowie 26.953 (Vorjahr: 19.314) für Frau Engenhardt-Gillé. Im Geschäftsjahr 2025 entstand aus dem Programm 5 ein Personalaufwand in Höhe von 5.523 Tsd. EUR (Vorjahr: 5.082 Tsd. EUR), davon 505 Tsd. EUR (Vorjahr: 0) für Herrn Harries, 1.791 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.306 Tsd. EUR) für Herrn Vilanek, 870 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.177 Tsd. EUR) für Herrn Arnold, 451 Tsd. EUR (Vorjahr: 0) für Herrn Esch, 778 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.120 Tsd. EUR) für Herrn von Platen, 778 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.120 Tsd. EUR) für Herrn Fromme sowie 350 Tsd. EUR (Vorjahr: 359 Tsd. EUR) für Frau Engenhardt-Gillé. Die zum 31. Dezember 2024 gebildete Rückstellung beträgt insgesamt 14.663 Tsd. EUR (Vorjahr: 9.140 Tsd. EUR), davon für Herrn Harries 505 Tsd. EUR (Vorjahr: 0), für Herrn Vilanek 3.097 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.306 Tsd.

      EUR), für Herrn Arnold 3.361 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.491 Tsd. EUR), für Herrn Esch 451 Tsd. EUR (Vorjahr: 0), für Herrn von Platen 3.118 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.340 Tsd. EUR), für Herrn Fromme 3.118 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.340 Tsd. EUR) sowie für Frau Engenhardt-Gillé 1.013 Tsd. EUR (Vorjahr: 663 Tsd. EUR).

    5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

      Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

    6. Sonstige betriebliche Aufwendungen

      Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,5 Mio. EUR), Aufwendungen für gemietete Immobilien inklusive Nebenkosten von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. EUR), Aufwendungen für Dienstleistungen bzw. Kostenverrechnungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR), Aufwendungen für Kraftfahrzeuge in Höhe von 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,0 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für Personalnebenkosten in Höhe von 0,7 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) zusammen. Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0,0 Mio. EUR) enthalten.

    7. Erträge aus Gewinnübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages

      Die Erträge aus Gewinnübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages resultieren in Höhe von 367,3 Mio. EUR (Vorjahr: 301,2 Mio. EUR) aus der freenet DLS GmbH, in Höhe von 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 22,9 Mio. EUR) aus der freenet Cityline GmbH,in Höhe von 7,6 Mio. EUR (Vorjahr: 7,4 Mio. EUR) aus der freenet.de GmbH und in Höhe von 0,2 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR) aus der MobilCom Multimedia GmbH.

    8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanz-anlagevermögens

      In den Erträgen aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlage-vermögens sind ausschließlich Erträge aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen enthalten. Die Erträge entfallen auf die freenet DLS GmbH und auf die eXaring AG.

    9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

      In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind im Wesentlichen Zinsen von verbundenen Unternehmen in Höhe von 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR) enthalten, davon entfallen die Beträge jeweils nahezu ausschließlich auf Zinserträge aus Gewinnüber-nahmen aufgrund von Gewinnabführungsverträgen.

    10. Aufwendungen aus Verlustübernahmen aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages

      Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen aufgrund eines Ergebnisabführungs-vertrages resultieren in Höhe von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR) aus der freenet Logistik GmbH.

    11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

      Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsen und Gebühren für die Darlehen in Höhe von 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 15,2 Mio. EUR).

      Die Zinsaufwendungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 2,2 Mio. EUR (Vorjahr: 3,4 Mio. EUR) betreffen die Verzinsung des Cash Poolings mit verbundenen Unter-nehmen.

    12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

      Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt es sich um Aufwendungen aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer.

      Der Konzern unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß der Mustervorschriften für Pillar 2. In Deutschland wurde das Mindeststeuergesetz (MinStG) am 27. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mindestens zwei der letzten vier Jahre einen konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Mio. EUR erzielt haben. Der Konzern muss je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem nach den Regeln des MinStG ermittelten Effektivsteuersatz und dem Mindestsatz von 15 Prozent zahlen. In 2025 fiel wie im Vorjahr aufgrund von zeitlich befristeten Übergangsregelungen keine Steuerbelastung an.

      Der Konzern wendete die vorübergehende, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand bzw. Steuerertrag, wenn sie entstehen.

    13. Sonstige Steuern

      Die Sonstigen Steuern beinhalten Umsatzsteuernachzahlungen in Höhe 8,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR).

    14. Latente Steuern

      Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung durch latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht aktiviert. Steuerbare temporäre Differenzen ergeben sich für immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen, abzugsfähige Differenzen ergeben sich insbesondere für Rückstellungen und steuerliche aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Zur Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze verwendet, die im Zeitpunkt des erwarteten Abbaus der Differenzen oder der Nutzung des Verlustvortrages Anwendung finden

  5. Sonstige Angaben
  1. Vorstand und Mitarbeiter

    Die Gesellschaft hatte ohne Vorstand im Jahresdurchschnitt 237 Beschäftigte (Vorjahr: 226), davon 8 leitende Angestellte (Vorjahr: 8), außerdem befanden sich 6 Auszubildende (Vorjahr: 6) im Unternehmen.

    Mitglieder des Vorstands sind im Geschäftsjahr 2025 und bis zur Aufstellung des Abschlusses:

    Robin John Andes Harries, Pullach I. Isartal (Vorstandsvorsitzender, seit 1. Juni 2025)

    Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

    • eXaring AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats seit 1. Juni 2025, Vorsitzender seit 26. Juni 2025*)

    • MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats, seit 1. September 2025*)

      Ingo Arnold, Hamburg (Finanzvorstand, stellvertretener Vorsitzender)

      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      • MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats*)

      • freenet DLS GmbH, Büdelsdorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 27. August 2025*)

        Aus dem Vorstand sind im Geschäftsjahr 2025 ausgeschieden:

        Christoph Vilanek, Hamburg (Vorstandsvorsitzender bis 31. Mai 2025)

        Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

        • eXaring AG, München (Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis 31. Mai 2025*)

        • Ströer Management SE, Düsseldorf und Ströer SE & Co. KgaA, Köln (jeweils Vorsitzender des Aufsichtsrats)

        • CECONOMY AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)

        • VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn (Mitglied des Aufsichtsrats)

        • Shelly Group AD, Sofia, Bulgarien (Vorsitzender des Board of Directors)

          Nicole Engenhardt-Gillé, Hamburg (Vorständin Personal und ESG, bis 31. August 2025)

          Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      • freenet DLS GmbH, Büdelsdorf (Mitglied des Aufsichtsrats, bis 27. August 2025*)

      • MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats, bis 31. August 2025*)

        Stephan Esch, Hamburg (IT-Vorstand, bis 27. August 2025)

        Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      • freenet DLS GmbH, Büdelsdorf (Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis 27. August 2025*)

      • MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats, bis 31. August 2025*)

        Antonius Fromme, Hamburg (Vorstand Customer Experience, bis 31. August 2025)

        Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      • MEDIA BROADCAST GmbH, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats, bis 31. August 2025*)

      Rickmann von Platen, Hamburg (Vorstand Partnermanagement, bis 31. August 2025)

      • Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien:

      Keine

      * Konzerninterne Mandate nach § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG

  2. Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr und Vorjahr im Einzelnen wie folgt zusammen:

Vorstandsbezüge 2025 nach § 285 Nr. 9 HGB

In Tsd. EUR

Festbezüge und Nebenleistungen

Einjährige variable Vergütung

Summe kurzfristig fällige Leistungen

Aktienbasierte Vergütung

Gesamtbezüge

Robin Harries

588

363

951

493

1.444

Christoph Vilanek

507

262

769

1.313

2.082

Ingo Arnold

637

315

952

631

1.583

Stephan Esch

355

175

530

525

1.055

Rickmann von Platen

344

195

539

586

1.125

Antonius Fromme

345

195

540

586

1.126

Nicole Engenhardt-Gillé

205

96

301

289

590

Gesamt

2.981

1.601

4.582

4.423

9.005

Vorstandsbezüge 2024 nach § 285 Nr. 9 HGB

In Tsd. EUR

Festbezüge und Nebenleistungen

Einjährige variable Vergütung

Summe kurzfristig fällige Leistungen

Aktienbasierte Vergütung

Gesamtbezüge

Christoph Vilanek

1.218

734

1.952

1.078

3.030

Ingo Arnold

637

367

1.004

518

1.522

Stephan Esch

519

294

813

0

813

Rickmann von Platen

516

340

856

481

1.337

Antonius Fromme

508

340

848

481

1.329

Nicole Engenhardt-Gillé

303

168

471

237

708

Gesamt

3.701

2.243

5.944

2.795

8.739

Insgesamt ergaben sich in 2025 Vorstandsbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB in Höhe von 9.005 Tsd. EUR (Vorjahr: 8.739 Tsd. EUR). Darin enthalten sind für das Geschäftsjahr 2025 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung der Tranche 2025/2028 des

Programms 5 in Höhe von 4.423 Tsd. EUR sowie für das Vorjahr 2024 Bezüge mit langfristiger Anreizwirkung aus der Gewährung der Tranche 2024/2027 des Programms 5 in Höhe von 2.795 Tsd. EUR.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden in 2025 insgesamt 119.505 virtuelle Aktien der Tranche 2025/2028 des LTIP-Programms 5 gewährt (Vorjahr: 102.775 virtuelle Aktien der Tranche 2024/2027 des LTIP-Programms 5).

In 2025 ergaben sich für frühere Mitglieder des Vorstands Bezüge im Sinne des § 285) Nr. 9b HGB in Höhe von 3.858 Tsd. EUR (Vorjahr: 199 Tsd. EUR). Darin enthalten sind einerseits in Höhe von 3.655 Tsd. EUR (Vorjahr: 0) für die in 2025 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herrn Vilanek, Herrn Esch, Herrn von Platen, Herrn Fromme sowie Frau Engenhardt-Gillé, für die Zeit von der Freistellung bis zum Beendigungsdatum des Vorstandsdienstvertrages, die Festbezüge und Nebenleistungen, die anteilige einjährige variable Vergütung sowie die Abfindungen. Andererseits sind zu 203 Tsd. EUR (Vorjahr: 199 Tsd. EUR) Bezüge aus Altersrenten für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Preisig enthalten.

Für frühere Mitglieder des Vorstands bestehen zum 31. Dezember 2025 mittelbare Pensionsverpflichtungen von 31.425 Tsd. EUR (Vorjahr: 12.097 Tsd. EUR), denen Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 21.054 Tsd. EUR (Vorjahr: 7.156 Tsd. EUR) gegenüberstehen. Diese Zusagen werden im Rahmen einer rückgedeckten Unterstützungskasse durchgeführt und ein entsprechender Vermögensstock aufgebaut. In Ausübung des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wird für diese mittelbaren Verpflichtungen keine Rückstellung gebildet. Darüber hinaus bestehen für ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied unmittelbare Pensionsverpflichtungen von 1.393 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.439 Tsd. EUR) sowie eine mittelbare Verpflichtung über 4.077 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.227 Tsd. EUR), die in Höhe von 4.127 Tsd. EUR (Vorjahr: 4.262 Tsd. EUR) rückgedeckt ist.

Es wurden keinem der Vorstandsmitglieder Darlehen gewährt und für keines der Vorstandsmitglieder Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.

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