Die Europäische Kommission hat am Freitag Leitlinien vorgestellt, die KI-Modelle mit systemischen Risiken dabei unterstützen sollen, den strengeren Vorgaben der europäischen KI-Verordnung (AI Act) nachzukommen und potenzielle Bedrohungen zu mindern.

Mit diesem Schritt will die Kommission Kritik von Unternehmen an der KI-Verordnung und der damit verbundenen regulatorischen Last entgegenwirken. Gleichzeitig soll mehr Klarheit für Unternehmen geschaffen werden, die bei Verstößen mit Geldbußen zwischen 7,5 Millionen Euro (8,7 Millionen US-Dollar) beziehungsweise 1,5% des Umsatzes und bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Umsatzes rechnen müssen.

Die KI-Verordnung, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist, wird ab dem 2. August für KI-Modelle mit systemischen Risiken sowie für sogenannte Foundation Models wie die von Google, OpenAI, Meta Platforms, Anthropic und Mistral gelten. Unternehmen haben bis zum 2. August des kommenden Jahres Zeit, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Als KI-Modelle mit systemischem Risiko definiert die Kommission solche mit sehr fortschrittlichen Rechenkapazitäten, die erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte oder die Gesellschaft insgesamt haben könnten.

Diese erste Gruppe von Modellen muss Modellbewertungen durchführen, Risiken erkennen und mindern, gegnerische Tests (Adversarial Testing) absolvieren, schwerwiegende Vorfälle an die Kommission melden und einen angemessenen Cyberschutz gegenüber Diebstahl und Missbrauch gewährleisten.

Allgemeine KI-Modelle (General-Purpose AI, GPAI) oder Foundation Models unterliegen zusätzlichen Transparenzanforderungen. Dazu gehört die Erstellung technischer Dokumentationen, die Einführung von Urheberrechtspolitiken sowie die Bereitstellung detaillierter Zusammenfassungen über die für das Training der Algorithmen verwendeten Inhalte.

"Mit den heutigen Leitlinien unterstützt die Kommission die reibungslose und effektive Anwendung des AI Acts", erklärte EU-Digitalchefin Henna Virkkunen in einer Stellungnahme.

(1 US-Dollar = 0,8597 Euro)