Das Urteil des Landgerichts München kam zu dem Schluss, dass Renault keine Lizenz zur Nutzung bestimmter Ethernet-Netzwerkkabelverbindungen in seinen Modellen Megane und Clio besitzt.
"Wir widersprechen dem Urteil entschieden und werden umgehend Berufung einlegen", erklärte Renault in einer Mitteilung.
Weiter hieß es, dass die einstweilige Verfügung zum Verkaufsstopp in Deutschland erst wirksam werde, wenn Broadcom bestimmte Voraussetzungen erfüllt habe.
Renault habe zudem zwei gerichtliche Verfahren zur Nichtigerklärung des streitigen Patents eingeleitet, teilte das Unternehmen mit und fügte hinzu, dass es dafür gute Gründe sehe.
Weder Broadcom noch das Münchner Gericht reagierten umgehend auf eine Anfrage zur Stellungnahme.
Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche berichtete zuvor, dass das Urteil nicht in Kraft treten werde, sofern Broadcom keine Kaution in Höhe von "mehreren Millionen" Euro hinterlegt. Renault könnte die Vollstreckung zudem durch eine Berufung oder eine Einigung aussetzen lassen.


















