Dazu gehörten ein undurchsichtiges und durchaus umstrittenes Geschäftsmodell, eine schwer fassbare, ja faktisch unlesbare Buchhaltung, Gründer und Mandanten, deren Interessen nicht zwangsläufig mit denen der Aktionäre übereinstimmten, sowie ein überschäumender Enthusiasmus bei einer Vielzahl aggressiver Hedgefonds.
Das Geschäftsmodell von Burford besteht darin, Kläger zu ermutigen und finanziell zu unterstützen - sowohl über die eigene Bilanz als auch über Drittfinanzierungen -, damit diese rechtliche Schritte einleiten. Im Gegenzug für Kapitalhilfe und Beratung erhalten Burford und die Kunden der Kanzlei einen Teil der gerichtlich erstrittenen Gewinne.
Schenkte man den Mitteilungen des Unternehmens Glauben, schien alles in bester Ordnung: Das "Asset"-Portfolio wuchs zweistellig, und die Rendite auf das verwaltete Kapital war ausserordentlich hoch - was zudem theoretisch den Vorteil bietet, von der Volatilität der Finanzmärkte entkoppelt zu sein.
Wie MarketScreener jedoch bereits im vergangenen Jahr hervorhob, beruhte ein Großteil dieser – weitgehend noch nicht realisierten – Performance auf einem Megaverfahren in Argentinien. In diesem Fall, der die entschädigungslose Verstaatlichung von 51 % der Anteile von Repsol am Ölkonzern YPF im Jahr 2012 betraf, hatten die von Burford unterstützten Kläger zunächst obsiegt.
Argentinien war zur Zahlung von 16 Milliarden Dollar verurteilt worden, zuzüglich rund 1 Milliarde Dollar Zinsen pro Jahr. Der auf Burford entfallende Anteil belief sich auf rund 6 Milliarden Dollar, entsprechend etwa 25 Dollar je Aktie.
Angesichts eines Börsenkurses von damals unter 15 Dollar genügte dies, um in der Hedgefonds-Community eine Welle überzeugter Kaufempfehlungen auszulösen.
Dabei war absehbar, dass die argentinische Regierung alles daransetzen würde, sich einem aus ihrer Sicht illegitimen Urteil zu entziehen. Und wie MarketScreener damals schrieb: „Es besteht kaum Zweifel, dass die privilegierte Beziehung zwischen Javier Milei und Donald Trump geschickt genutzt werden dürfte, um das Urteil politisch abzumildern.“
Genau das ist nun eingetreten: Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass ein US-Gericht das Urteil über 16,1 Milliarden Dollar gegen Argentinien im Zusammenhang mit der YPF-Enteignung aufgehoben hat.
Die Nachricht schickt die Burford-Aktie auf Talfahrt. Umso erstaunlicher ist, dass sich dennoch weiterhin überwiegend positive Analystenkommentare häufen. Kaum eine dieser Einschätzungen greift jedoch eine zentrale Realität auf, die jenseits der optimistischen Unternehmensdarstellung liegt: Burford hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als eine Milliarde Dollar verbrannt – vollständig fremdfinanziert, was die Verschuldung im gleichen Umfang hat ansteigen lassen.
Bei einem stark gefallenen Aktienkurs – der die Möglichkeiten einer Kapitalerhöhung einschränkt – und einer inzwischen angespannten Bilanz rückt die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit näher. In dieser Situation fehlt fast nur noch, dass ein Wettbewerber von Burford die Finanzierung für Klagen übernimmt, die nun möglicherweise von den eigenen Aktionären gegen das Unternehmen angestrengt werden.
Zahlreiche renommierte Anwälte großer Kanzleien stellen sich seit Langem gegen das hybride Geschäftsmodell dieser Prozessfinanzierer, dessen Praxis nicht selten als eine Form moderner Wegelagerei, und damit Erpressung, kritisiert wird.
Tatsächlich enden die meisten der von solchen Akteuren unterstützten Verfahren in außergerichtlichen Vergleichen. Mit entsprechendem Kapitaleinsatz ist die Versuchung groß, die Gegenseite unter Druck zu setzen, um Zahlungen zu erzwingen – mit erheblichen ethischen und praktischen Problemen. Denn die ohnehin überlasteten Gerichte werden dadurch zusätzlich beansprucht.


















