Rheinmetall Digital und der Bremer Satellitenhersteller OHB dürfen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, um einen künftigen Beschaffungsauftrag der Bundeswehr abzuwickeln. Dies teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag mit.

Die Rheinmetall-Tochtergesellschaft wird für die Nutzer- und Netzwerksegmente zuständig sein, während OHB die Weltraum- und Bodensegmente der Satelliten abdeckt, so die Behörde in einer Erklärung.

"Rheinmetall Digital und OHB sind in unterschiedlichen Sektoren tätig", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Hinsichtlich der Gründung des Joint Ventures bestehen keine wettbewerblichen Bedenken."