Züblin Immobilien Holding AG: Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrates

Anlässlich der gestrigen 30. Generalversammlung haben die Aktionäre der Züblin Immobilien Holding AG, vertreten mit 63% des Aktienkapitals, allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt. Sie genehmigten den Geschäftsbericht 2018/19, die Berichte der Revisionsstelle sowie den Vergütungsbericht und erteilten Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Entlastung.

Der zur Nachfolge des scheidenden Dr. Iosif Bakaleynik vorgeschlagene Dr. Wolfgang Zürcher wurde von den Aktionären für eine einjährige Amtszeit zum Präsidenten des Verwaltungsrats gewählt. Mit der Wiederwahl der bestehenden Mitglieder Vladislav Osipov und Dr. Markus Wesnitzer besteht das Gremium neu aus drei Verwaltungsräten. Des Weiteren wurden alle Verwaltungsräte in den Vergütungsausschuss gewählt. Die Aktionäre haben zudem der Wiederwahl von Ernst & Young als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2019/20 zugestimmt.

Der Antrag, den Bilanzverlusts in Höhe von CHF 107'878'924.90 auf neue Rechnung vorzutragen wurde wie auch die steuerfreie Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus gesetzlichen Kapitaleinlagereserven (insgesamt CHF 3'318'027.00) von den Aktionären gutgeheissen.

Ebenfalls gutgeheissen wurde die beantragte Statutenanpassung hinsichtlich der Verlängerung des genehmigten Kapitals in Höhe von CHF 37'327'792.50 bis zum 18. Juni 2021. Damit ist der Verwaltungsrat autorisiert, das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 1'659'013 vollständig zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von CHF 22.50 in diesem Zeitraum zu erhöhen. Gutgeheissen wurden ferner die Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.


Medienmitteilung (PDF)



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