ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU

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ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU

18.01.2019 / 11:06
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VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN, DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG,
VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN DEN, INNERHALB DER ODER AUS DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE
SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

London, 18. Januar 2019

ZEAL-AKTIONÄRE STIMMEN BESCHLÜSSEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOT AN LOTTO24 ZU

Die ZEAL Network SE ("ZEAL") gibt bekannt, dass ihre Aktionäre auf einer
Hauptversammlung in London die Zustimmung für die Voraussetzungen des
geplanten Aktientauschangebots an die Aktionäre der Lotto24 AG ("Lotto24")
erteilt haben. 60% der Aktionäre stimmten für die erforderliche
Kapitalerhöhung.

Dr. Helmut Becker, CEO von ZEAL, sagte: "Unser Vorhaben, ZEAL und Lotto24
wieder zusammenzuführen, schafft hervorragende Chancen für nachhaltiges
Wachstum und erheblichen Wert - für Aktionäre des Unternehmens, für Kunden,
die Bundesländer und gemeinnützige Organisationen. Wir freuen uns, dass die
Aktionäre von ZEAL unsere Vision teilen und heute den wichtigen
Voraussetzungen für die Abgabe unseres Angebots an die Lotto24-Aktionäre
zugestimmt haben. Wir werden das Angebot in Kürze veröffentlichen und den
Zusammenschluss der beiden Unternehmen vorantreiben. Durch die Kombination
von ZEAL und Lotto24 entsteht der führende digitale Lotterievermittler in
Deutschland, der für künftiges dynamisches Wachstum in Deutschland und in
internationalen Märkten bestens aufgestellt ist."

Die Aktionäre stimmten ferner dafür, die Günther-Gruppe, die nach Vollzug
der Transaktion mehr als 30% der Anteile an ZEAL halten wird, von der
Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots für ZEAL zu befreien. Die
Aktionäre stimmten mit 51% für diese Befreiung. Die Günther-Gruppe war von
der Abstimmung über diesen Beschluss ausgeschlossen.

ZEAL wird den Beginn der Annahmefrist für das Übernahmeangebot nach
Genehmigung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bekannt geben. Das Unternehmen rechnet
damit, dass die Annahmefrist Ende Januar 2019 beginnen wird.

- ENDE -

Pressekontakt:

ZEAL Network
Matt Drage
Head of Corporate Communications
T: +44 (0)7976 872 861
matt.drage@zeal-network.co.uk

FTI Consulting
Lutz Golsch
T: +49 69 920 37 110
M: +49 1736517710
Lutz.Golsch@fticonsulting.com

Investorenkontakt:

ZEAL Network
Frank Hoffmann
Investor Relations Manager
+44 (0) 20 3739 7123
frank.hoffmann@zeal-network.co.uk


Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot zum Kauf oder Tausch noch eine Aufforderung zum Verkauf
oder zur Abgabe eines Angebots zum Tausch von Wertpapieren der Lotto24 AG
("Lotto24") oder der ZEAL Network SE ("ZEAL") dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Übernahmeangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden. ZEAL behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen und
Bestimmungen des öffentlichen Übernahmeangebots von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Wertpapieren von Lotto24
wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie
wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetzes (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den
rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik
Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine
Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das
Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst
oder gewährt.

ZEAL-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des U.S.
Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") registriert. Aus
diesem Grund dürfen die ZEAL-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen,
nicht in den USA sowie anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft
werden, wo dies einen Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Es
findet kein öffentliches Angebot in den USA statt.

Soweit in dieser Bekanntmachung zukunftsgerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen
sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Sie sind
durch die Worte 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen',
'anstreben', 'davon ausgehen', 'planen' und ähnliche Wendungen
gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder
gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von ZEAL und der mit ZEAL gemeinsam
handelnden Personen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des
Angebots für Lotto24 und die verbleibenden Aktionäre von Lotto24 oder
zukünftiger Finanzergebnisse von Lotto24, zum Ausdruck. Die
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, welche ZEAL und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage
über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich von ZEAL oder der mit ihr gemeinsam
handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen
abweichen können.

Diese Mitteilung und alle in diesem Zusammenhang veröffentlichten
Materialien sind nicht zur vollständigen oder teilweisen, direkten oder
indirekten Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe in den, innerhalb
der oder aus den USA oder anderen Ländern bestimmt, in denen eine solche
Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe eine Verletzung der relevanten
rechtlichen Bestimmungen dieser Länder darstellen würde oder nicht an
Personen gerichtet oder zur Weitergabe an bzw. zur Nutzung durch solche
Personen bestimmt, die Bürger oder Einwohner der USA oder eines Staates,
Landes oder anderem Hoheitsgebiet sind, oder sich dort aufhalten, in dem die
Weitergabe, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung
und aller hiermit zusammenhängenden Materialien gegen geltendes Recht
verstoßen oder irgendeine Registrierung oder Zulassung in einem solchen
Hoheitsgebiet erfordern würde.


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