DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wirecard AG
/ Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Wirecard AG WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060 Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 17. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 27. März 2020 bis einschließlich 03. April 2020 wurden insgesamt 75.000 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2019/I erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2019/I wurde mit Bekanntmachung vom 4. November 2019 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im oben genannten Zeitraum zurückgekauften Aktien, der volumengewichtete Durchschnittskurs sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beläuft sich auf 844.538 Stück Aktien. Der Aktienrückkauf erfolgte durch eine von der Wirecard AG beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://ir.wirecard.com/websites/wc/German/2000/aktie.html#sharebuyback Aschheim, 06. April 2020 Wirecard AG Der Vorstand
06.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wirecard AG |
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1016473 06.04.2020