Zielgesellschaft: Vtion Wireless Technology AG; Bieter: Awill Holdings Limited

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER
RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.



Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe
eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (Erwerbsangebot)
gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
i.V.m. § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

Awill Holdings Limited
Rm21, 2/F, Blk B, Proficient Ind. Ctr. 6 Wang Kwun Rd.
Kowloon Bay, Kowloon
Hong Kong

eingetragen im Unternehmensregister der Sonderverwaltungszone Hong Kong der
Volksrepublik China (Hong Kong Companies Registry) unter der Registernummer
1158519

Zielgesellschaft und Aktien:

Vtion Wireless Technology AG
Westhafenplatz 1 (Westhafen Tower)
60327 Frankfurt am Main

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
81718

ISIN: DE000CHEN993
WKN: CHEN99

Die Angebotsunterlage für das Erwerbsangebot und sonstige Mitteilungen im
Zusammenhang mit dem Angebot werden nach der Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht werden:

https://www.awillpro.com/official-documents

Weitere Informationen:

Die Awill Holdings Limited (die Bieterin), hat heute entschieden, den
Aktionären der Vtion Wireless Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main
(die Zielgesellschaft) anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die Vtion-Aktie bzw. die Vtion-
Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots (in der
Form eines Barangebots) (das Angebot) zu erwerben.

Die Bieterin hält 7.854.422 Vtion-Aktien und damit ca. 64,31 % des
Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als
Gegenleistung für ihre Vtion-Aktien eine Geldleistung in Höhe von EUR 0,53
je Vtion-Aktie anzubieten. Die Höhe der Gegenleistung ist vorbehaltlich der
endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage. Das Erwerbsangebot wird im
Übrigen unter den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bestimmungen
stehen.

Das Erwerbsangebot steht im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Widerruf
der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten
Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2
BörsG. Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet,
während der Angebotsfrist des Erwerbsangebots den Widerruf der Zulassung
der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt (General
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu
beantragen (sog. Delisting).

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Vtion Wireless Technology AG dar. Die endgültigen
Bedingungen und weitere das öffentliche Erwerbsangebot betreffende
Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) in der Angebotsunterlage
mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von Vtion Wireless Technology
AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Erwerbsangebot stehenden
Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder
enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs-
und Übernahmegesetz (WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG) durchgeführt. Das
öffentliche Erwerbsangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer
Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder
Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von Vtion Wireless Technology
AG-Wertpapieren sollten daher nicht darauf vertrauen durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der
Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.


Hong Kong, den 12. Oktober 2017
Awill Holdings Limited

Ende der WpÜG-Meldung 

12.10.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange