Zielgesellschaft: VTG Aktiengesellschaft; Bieter: Warwick Holding GmbH

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Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR
VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN,
INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN
DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG GEMÄß § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 DES WERTPAPIERERWERBS- UND
ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG) IN VERBINDUNG MIT § 39 ABS. 2 SATZ 3 NR. 1 DES
BÖRSENGESETZES (BÖRSG)

Bieterin:
Warwick Holding GmbH
Thurn- und Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt am Main
Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
106298

Zielgesellschaft:
VTG Aktiengesellschaft
Nagelsweg 34

20097 Hamburg

Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98591
ISIN: DE000VTG9999

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
erfolgen unter:
http://www.warwickholding-angebot.de/delisting

Information über die Bieterin

Die Warwick Holding GmbH (die 'Bieterin') mit Sitz in Frankfurt am Main,
Deutschland, eine mittelbare Tochtergesellschaft von Fonds, die von der
Morgan Stanley Infrastructure Inc., Wilmington, Delaware, USA, verwaltet
und beraten werden, hat am 24. Februar 2019 entschieden, ein öffentliches
Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines
Barangebots an die Aktionäre der VTG Aktiengesellschaft (die
'Gesellschaft') mit Sitz in Hamburg, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher
nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber
lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000VTG9999) (die 'VTG-Aktien')
abzugeben. Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 71,17 % am
Grundkapital der Gesellschaft.

Für jede der Bieterin eingereichte Aktie der Gesellschaft wird die
Bieterin, vorbehaltlich der endgültigen Bestimmung des Mindestpreises und
der endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 53,00 in bar als
Gegenleistung anbieten.


Das öffentliche Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der
Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Bieterin behält
sich vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Erwerbsangebots,
soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, vor
Ablauf der Annahmefrist des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots den
Antrag auf Widerruf der Zulassung der VTG-Aktien zum Handel im Regulierten
Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (sog. Delisting) zu
stellen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von
Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere
das öffentliche Erwerbsangebot betreffende Bestimmungen werden nach
Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.
Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und
Bedingungen des öffentlichen Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig,
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern
von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen
Erwerbsangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese  bekannt
gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten
werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des
deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) und des Börsengesetzes (BörsG), und bestimmten wertpapierrechtlichen
Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden
Erwerbsangeboten, durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen
Vorgaben anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder
der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden.
Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen
oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von
Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die
Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der
Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit
anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage
beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen
Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar
noch unmittelbar ein Erwerbsangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet
werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht
darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,
unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des
Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe
statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der
erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten
oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten
sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',
'erwarten', 'glauben',   'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon
ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen
Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der
Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,
Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam
handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber
keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr
gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft
gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die
tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten
Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden
Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen
hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse,
Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

Frankfurt am Main, den 24. Februar 2019
Warwick Holding GmbH

Ende der WpÜG-Meldung 

24.02.2019  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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