BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Neue Runde für die so zähe juristische Aufarbeitung der Dieselaffäre bei Volkswagen. Am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wird am Montag (10.00 Uhr) die Verhandlung über mögliche Schadenersatzansprüche von VW-Kunden fortgesetzt. Der Musterklage gegen den Autogiganten haben sich fast eine halbe Million Dieselfahrer angeschlossen.

Nachdem sich beim Prozessauftakt keine deutliche Tendenz für eine Seite abzeichnete, ist wohl auch am zweiten Verhandlungstag nicht mit einer Vorentscheidung zu rechnen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wird es unter anderem um vertragliche Ansprüche gehen und die Frage, inwieweit ein Teilurteil in Betracht kommt.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) lobt: "Es ist gut, dass so zügig ein zweiter Verhandlungstag angesetzt wurde. Betroffene brauchen schnell Klarheit." Bisher habe es keine Vergleichsverhandlungen mit VW gegeben.

Der Verband setzt als Kläger das neue Instrument der Musterfeststellungsklage ein. Er tritt im Namen von rund 470 000 Dieselkunden auf, die von VW wegen manipulierter Abgaswerte Schadenersatz fordern. In Braunschweig geht es aber zunächst nur darum, ob VW unrechtmäßig handelte. Konkrete Ansprüche müssten Kunden dann in eigenen Verfahren durchsetzen. Viele haben sich für dieses Verfahren auf einen langwierigen Prozess eingestellt. Volkswagen selbst rechnete vor Beginn mit einer Verfahrensdauer von mindestens vier Jahren.

Volkswagen betonte vor dem zweiten Verhandlungstag erneut, dass die die Fahrzeuge nach wie vor von hunderttausenden Kunden gefahren würden. Aus Sicht des Unternehmens sei den Kunden kein Schaden entstanden./bch/DP/zb