BONN (dpa-AFX) - Beim Ausbau der Windkraftanlagen steuert der Bund einem Papier zufolge etwas um. Von 2020 an sollen in den Küstenländern der Nordsee pro Jahr nur Ausschreibungen für Windräder an Land mit insgesamt 786 Megawatt Strom zugelassen werden, wie es in einem Verordnungsentwurf der Bundesnetzagentur heißt. Das sind 13 Prozent weniger als bisher (902 Megawatt). Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatte das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" darüber berichtet.

Kritik an dem Vorhaben kommt von den Grünen. So ein Hemmnis sei ein ganz falsches Signal in einer Zeit, in der die Windbranche ohnehin angeschlagen sei, monierte die energiepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Julia Verlinden. "Wenn die Regierung in Sachen Energiewende halbwegs glaubwürdig bleiben will, darf sie diesen Verordnungsentwurf auf keinen Fall durchwinken", sagte sie.

Es geht um ein Gebiet, in dem der Ausbau auch wegen Engpässen im Stromnetz nicht ins Uferlose wachsen sollen. Allerdings war die Deckelung bislang kaum relevant, da relativ wenige Windräder gebaut wurden. Die Bundesnetzagentur weist die Kritik daher zurück. "In der Realität hat die Grenze den Windausbau im Norden nicht beschränkt", sagte der Vizepräsident der Behörde, Peter Franke, am Montag. Das Ausschreibungsvolumen sei längst nicht ausgeschöpft worden in den vergangenen Jahren, betonte er - aus seiner Sicht wird die neue, abgesenkte Obergrenze den Ausbau absehbar ebenfalls nicht abbremsen.

Insgesamt ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland ins Stocken geraten. Gründe hierfür sind unter anderem der Genehmigungsstau bei den Behörden und Proteste in der Bevölkerung vor Ort.

Besagtes Netzausbaugebiet erstreckt sich bisher über den Norden Niedersachsens sowie über Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Wird hier ein neuer Windpark ausgeschrieben, wird seine Leistung auf die Obergrenze angerechnet - 2018 wurde der Maximalwert aber nur um grob gesagt die Hälfte ausgeschöpft, wie aus einem Evaluationsbericht der Bundesnetzagentur hervorgeht. Im Mai 2017 allerdings gab es Ablehnungen wegen der Obergrenze - dies war im Rückblick aber die Ausnahme von der Regel.

Die Fläche, auf der die Onshore-Windräder angerechnet werden für den Deckelungsbetrag, ändert sich künftig. Bisher wurde auch Mecklenburg-Vorpommern einbezogen, dieses Land fällt nun aber raus - dort gibt es also keine Begrenzung mehr für den Ausbau. Niedersachsen wird nun hingegen komplett einbezogen, zuvor galt nur der Norden des Bundeslandes als Netzausbaugebiet - Windräder im Süden Niedersachsens werden bisher nicht angerechnet auf die Obergrenze.

Bis 2030 will Deutschland seinen Ökoanteil am Bruttostromverbrauch von derzeit 38 auf 65 Prozent erhöhen. 2050 sollen es sogar 80 Prozent sein./wdw/DP/stk