BERLIN (dpa-AFX) - Schlechte Arbeitsbedingungen und Ausbeutung in der Paketzustellbranche sollen nach dem Willen der Bundesländer per Gesetz eingedämmt werden. In einer Entschließung riefen die Länder die Bundesregierung auf, für Zusteller die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Dann wäre der eigentliche Auftraggeber zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten.

Beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen zögen sich die von den Versandhandelsunternehmen beauftragten Logistik-Unternehmen heute oft durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung, argumentierten die Länder. Mit der Nachunternehmerhaftung wäre ein solches Verhalten nicht mehr möglich. Entsprechende Regeln gebe es bereits in der Fleischwirtschaft.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte bereits ein Gesetz wie vom Bundesrat erwünscht angekündigt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte eine Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche abgelehnt. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Initiative des Bundesrats als "starkes Signal der Länderkammer"./bw/DP/mis