DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: United Internet AG / United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung
United Internet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

19.08.2019 / 17:14
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United Internet AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung

Die United Internet AG hat am 16. August 2019 insgesamt 74.866 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 15. August 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 16. August 2019 mitgeteilt.

Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück) Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR
(ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen)
16. August 2019 74.866 27,5026
 

Das Gesamtvolumen der am 16. August 2019 durch die United Internet AG zurückerworbenen Aktien beläuft sich auf 74.866 Stück.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html abrufbar.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der United Internet AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Montabaur, den 19. August 2019

United Internet AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Deutschland
Internet: www.united-internet.de

 
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