DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: United Internet AG / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)
United Internet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

15.08.2019 / 09:15
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Erwerb eigener Aktien

Montabaur, den 15. August 2019

Das von der United Internet AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 14. August 2019 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 16. August 2019 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. März 2020 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 192 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra), zurückgekauft werden.

Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der United Internet AG am 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 zulässigen Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.

Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der United Internet-Aktie in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Stichtag vorangehenden fünf Handelstagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten, wobei Stichtag der Tag der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb ist.

Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ('Del.-VO') durchzuführen. Entsprechend der Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die United Internet AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Montabaur, den 15. August 2019

United Internet AG

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
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