DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: United Internet AG / Bekanntmachung nach
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur 
Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR)                                               
United Internet AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation             
                                                                               
15.08.2019 / 09:15                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Erwerb eigener Aktien                                                          
                                                                               
Montabaur, den 15. August 2019                                                 
                                                                               
Das von der United Internet AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 14. August 2019    
angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 16. August 2019 durchgeführt.  
Im Zeitraum bis längstens zum 31. März 2020 sollen eigene Aktien der           
Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu EUR 192 Mio. EUR (ohne 
Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra), zurückgekauft werden.                     
                                                                               
Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der    
United Internet AG am 18. Mai 2017 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener   
Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch.                   
                                                                               
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für alle nach der            
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 zulässigen     
Zwecke verwenden. Die Aktien können auch eingezogen werden.                    
                                                                               
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre  
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und        
unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit 
der Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu  
beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen,
bleibt unberührt.                                                              
                                                                               
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben
jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
                                                                               
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und nach Maßgabe der durch die    
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Mai 2017 erteilten       
Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne  
Erwerbsnebenkosten) darf daher den Durchschnitt der Börsenkurse der United     
Internet-Aktie in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem an der Frankfurter 
Wertpapierbörse an den dem Stichtag vorangehenden fünf Handelstagen um nicht   
mehr als 10 % über- oder unterschreiten, wobei Stichtag der Tag der Eingehung  
der Verpflichtung zum Erwerb ist.                                              
                                                                               
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der   
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
der Kommission vom 8. März 2016 ('Del.-VO') durchzuführen. Entsprechend der    
Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten      
unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen      
Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz,  
auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte.      
Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des     
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der  
Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich  
aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem  
konkreten Kauftermin.                                                          
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO  
entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am 
Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner    
wird die United Internet AG die Geschäfte auf ihrer Website unter              
https://www.united-internet.de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html   
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
Montabaur, den 15. August 2019                                                 
                                                                               
United Internet AG                                                             
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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15.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch               

Unternehmen: United Internet AG    

             Elgendorfer Straße 57 

             56410 Montabaur       

             Deutschland           

Internet:    www.united-internet.de







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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858091  15.08.2019