Neben der Strafe von umgerechnet 48 Millionen Franken darf die Schweizer Großbank dort für ein Jahr keine Börsengänge in federführender Rolle begleiten. Diese Maßnahmen verhängte die zuständige Regulierungsbehörde SFC gegen die Bank und ihre lokale Tochter, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. In dem Fall ging es um die Rolle der UBS bei mehreren Börsengängen. Eine der Firmen wurde nur 14 Monate nach dem Listing liquidiert. Daraufhin hatte die SFC die Banken unter die Lupe genommen, die eine Börsennotierung als sogenannter Sponsor begleitet haben. In dieser federführenden Rolle erhält eine Bank normalerweise höhere Gebühren als andere beteiligte Institute, bürgt jedoch auch für die Korrektheit der Informationen zu einem Unternehmen.

Die UBS erklärte, sie nehme den Entscheid zur Kenntnis und sei froh, den Streit nun beigelegt zu haben.