Zürich (awp) - Am Landgericht in Mannheim beginnt am (morgigen) Donnerstag der Prozess gegen die UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Wie die "Handelszeitung" im Vorfeld dazu berichtete ("HaZ"-Vorabdruck vom Donnerstag), sind bereits Anfang 2018 vom Mannheimer Gericht in einem Strafverfahren gegen UBS-Mitarbeiter Geldbussen ausgesprochen worden.

"Fünf Personen erhielten Geldbussen, bei zwei Personen bestand kein hinreichender Tatverdacht", zitierte die "Handelszeitung" (HaZ) eine Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Mannheim, die am Mittwochnachmittag für AWP nicht erreichbar war.

Ein UBS-Sprecher bestätigte derweil auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP, dass es gegen sieben Mitarbeiter von UBS Deutschland und der UBS AG sowie gegen einen leitenden Angestellten von UBS Deutschland Ermittlungen gegeben habe. Anfang 2018 sei das letzte dieser Verfahren eingestellt worden.

Dabei hätten diese Verfahrenseinstellungen - teilweise verbunden mit Geldbussen - ausschliesslich auf Gründen der Verfahrenseffizienz basiert, fügte der Sprecher an: "Es gab keine Belege für ein Fehlverhalten. Keine der Personen hat ein Fehlverhalten anerkannt."

Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelte seit 2012 wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Grossbank und sieben Mitarbeiter. Im Steuerstrafprozess droht der Bank ein Unternehmensbussgeld in der Höhe von 83 Millionen Euro.

Die UBS selber wehrt sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Mannheim. "Wir glauben nicht, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch die Fakten oder das Gesetz gestützt werden, und wir beabsichtigen, diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren entschieden entgegenzutreten", heisst es in einer offiziellen Stellungnahme der Bank dazu.

mk/kw