(Im letzten Absatz wurde der Nachname des IG-Metall-Funktionärs und Thyssenkrupp-Aufsichtsratsvize berichtigt: Jürgen Kerner rpt Kerner)

ESSEN (dpa-AFX) - Thyssenkrupp will nach der Entscheidung für den Verkauf seiner Aufzugssparte bis Mai klären, wie es mit den anderen Unternehmensteilen weitergehen soll. Der Stahl- und Industriekonzern verkauft das Geschäft mit Aufzügen und Rolltreppen für 17,2 Milliarden Euro an ein internationales Konsortium, zu dem auch die RAG-Stiftung gehört. Einzelheiten will der Vorstand am Freitag erläutern.

Konkrete Pläne zur Weiterentwicklung der einzelnen Geschäfte will der Vorstand dem Aufsichtsrat im Mai vorstellen. Danach solle entschieden werden, welche Geschäfte aus eigener Kraft weiterentwickelt werden, wo eine Partnerschaft mit anderen Unternehmen besser sei und welche Unternehmensteile abgegeben werden sollen, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Aufzugssparte sei Thyssenkrupp in der Lage, den Umbau des Unternehmens konsequent voranzutreiben.

Den Vollzug des Verkaufs erwartet Thyssenkrupp bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres am 30. September. Mit Bedenken der Kartellbehörden rechnen die Essener nicht. Die neuen Eigentümer verfügten über ein hohes Maß an Erfahrung darin, Unternehmen auf einen profitablen Wachstumskurs zu führen, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns. Mit ihnen sei vereinbart worden, dass Thyssenkrupp Elevator als globaler Konzern weitergeführt werde. Der Unternehmenssitz bleibe in Deutschland.

Die IG Metall hat nach eigenen Angaben mit den künftigen Eigentümern eine Standort- und Beschäftigungssicherung vereinbart. Sie laufe mindestens bis zum 31. März 2027. Während dieser siebenjährigen Laufzeit seien betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen, alle bestehenden Standorte in Deutschland blieben mit ihren wesentlichen Funktionen erhalten und sollten gestärkt werden. Der stellvertretende Aufsichtratsvorsitzende von Thyssenkrupp, Gewerkschafter Jürgen Kerner, sagte: "Thyssenkrupp hat bewiesen, dass Unternehmenstrennungen mit hoher Verantwortung gegenüber den Beschäftigen möglich sind." /hff/DP/eas