GRÜNHEIDE/FRANKFURT (Oder) (dpa-AFX) - Der US-Elektroautobauer Tesla darf die Rodung auf dem Gelände seiner geplanten Fabrik in Grünheide nahe Berlin fortsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Freitag im Eilverfahren entschieden. Damit blieben Anträge zweier Naturschutzvereine erfolglos. Die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) wollten die Rodung mit Eilanträgen stoppen. Die Richter ließen eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu (AZ.: VG 5 L 69/20).

Das Verwaltungsgericht teilte zur Begründung mit, die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt sei nicht zu beanstanden. Die Baumfällarbeiten können demnach fortgeführt werden.

Tesla will in Grünheide eine große Fabrik errichten und vom kommenden Jahr an dort Elektroautos bauen. Das Unternehmen erhielt nun die Zulassung, mit den Arbeiten auf dem Gelände vorzeitig beginnen zu können. Am Donnerstagabend startete deshalb die Fällung von Bäumen, obwohl die endgültige Genehmigung noch aussteht./mow/DP/stw