Wie das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag mitteilte, wies es eine Klage von Telefonica Deutschland aus dem Juni vergangenen Jahres gegen diese Form der Vergabe zurück.

Das Unternehmen habe kritisiert, die Bundesnetzagentur habe Frequenzen in das Versteigerungsverfahren einbezogen, die noch bis 2025 zur Nutzung zugeteilt seien und daher gegenwärtig gar nicht zur Verfügung stünden. Dem folgte das Gericht nicht: Auf die frühzeitige Verfügbarkeit der Frequenzen komme es nicht an. Die Netzagentur habe ihren Beurteilungsspielraum hier nicht überschritten.

Das Urteil betrifft nur die Grundsatzentscheidung der Behörde, die Frequenzen auch dieses Mal wieder zu versteigern. Gegen die konkreten Regeln für die im März beginnende Auktion und für die Vergabe der Lizenzen haben Ende 2018 insgesamt neun Mobilfunkunternehmen geklagt, Telefonica und Vodafone haben außerdem Eilanträge gestellt.

Die Frequenzversteigerung für den neuen Mobilfunkstandard 5G wird in der zweiten Märzhälfte beginnen. Es stehen Frequenzen im 2-Gigahertz-Band sowie im 3,6-Gigahertz-Band zur Zuteilung. Um diese wollen Marktführer Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland sowie erstmals die United-Internet-Tochter Drillisch bieten. 5G soll Daten mindestens hundert Mal schneller übertragen als die der aktuellen 4G-Netze und für sehr niedrige Reaktionszeiten sorgen. Zudem müssen keine Unterbrechungen während der Übertragung befürchtet werden. Neue Anwendungen wie autonomes Fahren sind auf die neue Technik angewiesen.