BERLIN (dpa-AFX) - Bei der Einführung des schnellen mobilen Internets 5G muss die Bundesregierung Kritik von der Bundesnetzagentur einstecken. In einem Schreiben der Netzagentur an die Ministerien für Verkehr und Wirtschaft wird davor gewarnt, das sogenannte lokale Roaming schon bald im Telekommunikationsgesetz zu verankern. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Versteigerung im Frühjahr 2019 würde "erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden", monieren die Autoren. Das Schreiben einer Fachabteilung der Netzagentur liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" darüber berichtet.

In ihren Vergaberegeln für die 5G-Frequenzauktion hatte die Bundesnetzagentur auf eine Roamingpflicht verzichtet, stattdessen setzt sie auf ein Verhandlungsgebot - die Firmen müssen also miteinander verhandeln, eine Pflicht zur Einigung gibt es aber nicht. Führende Bundespolitiker setzen nun aber darauf, über die ohnehin anstehende Änderung des Telekommunikationsgesetzes doch noch eine Roamingpflicht durchzusetzen, die aber nur lokal begrenzt sein soll. Beim Roaming werden Handynutzer dort, wo ihr Vertragspartner keine Antennen hat, mit anderen Netzen verbunden. Im EU-Ausland ist das schon lange üblich, im Inland für Inlandskunden hingegen noch nicht./wdw/hoe/DP/stw