Lausanne (awp/sda) - Die Ticketcorner Holding kann gegen das Verbot der Wettbewerbskommission (Weko) für den Zusammenschluss von Ticketcorner und Starticket doch Beschwerde einlegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Das Bundesverwaltungsgericht war auf die Beschwerde der Ticketcorner Holding im Mai vergangenen Jahres nicht eingetreten. Es begründete seinen Entscheid damit, dass das Medienhaus Tamedia - die Eigentümerin von Starticket - und die Ticketcorner Holding eine Interessengemeinschaft seien, da sie ihr Fusionsbegehren gemeinsam eingegeben hätten.

Aus diesem Grund müssten sie auch bei einem Gang durch die Rechtsinstanzen gemeinsam vorgehen. Die Tamedia hatte jedoch keine Beschwerde eingereicht. Deshalb bestand für das Bundesverwaltungsgericht auch kein Streitgegenstand.

Das Bundesgericht hat dieses Urteil mit einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid aufgehoben. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, die nur eine gemeinsame Beschwerde in einem solchen Fall zulasse.

Auch Mitglieder einer Streitgenossenschaft könnten unter Umständen einzeln zur Beschwerde legitimiert sein. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun auf die Beschwerde eintreten und die Sache materiell prüfen.

Die Weko hatte im Mai 2017 den Zusammenschluss von Ticketcorner und Starticket untersagt. Sie begründete ihr Veto damit, dass eine Fusion eine marktbeherrschende Stellung des neuen Unternehmens zur Folge hätte. (Urteil 2C_509/2018 vom 24.07.2019)