Bern (awp/sda) - Die Swisscom ist gemäss Fernmeldegesetz verpflichtet, den Zugang zu den Notrufdiensten zu gewährleisten. Nach der zweiten Panne innerhalb eines Monats hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) nun "eine vertiefte Abklärung der Ursachen" angekündigt.

Das Bakom verfüge zur Zeit noch nicht über einen detaillierten Fehlerbericht, teilte das Bundesamt auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Deshalb seien genaue Aussagen zum Fehler und zum Verlauf der Fehlerbehebung noch nicht möglich.

Sollte das Bakom Rechtsverletzungen feststellen, so kann es gemäss Gesetz von der Swisscom Massnahmen verlangen, damit die Verletzung nicht wieder vorkommt, die Konzession durch Auflagen ergänzen und diese im schlimmsten Fall sogar einschränken, suspendieren, widerrufen oder entziehen.

Nach Angaben der Swisscom vom Mittwochmittag kam es in der Nacht bei geplanten Wartungsarbeiten zur Erweiterung der Netzkapazität zu "mehrfachem menschlichem Fehlverhalten". Weil die Swisscom selber von der schweizweiten Störung betroffen war, konnten die benötigten Spezialisten nur erschwert aufgeboten werden und die Störungsanalyse und -behebung wurde verzögert.

Auch die Notrufnummern 112, 117, 118, 144 und 147 waren gemäss Swisscom zum Teil nicht erreichbar und einzelne Notrufweiterleitungen funktionierten nicht. Swisscom werde zusammen mit den Notruforganisationen alternative Erreichbarkeiten - wie zum Beispiel über Mobiltelefone - überprüfen.