Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer SE & Co. KGaA: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
19.08.2019 / 20:51
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 14. August 2019 von der Deutsche Telekom AG,
Bonn, Deutschland, die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
Die Deutsche Telekom AG hat mit Dotierungs- und Transfervertrag vom 14.08.2019
das rechtliche Eigentum an ihren Ströer SE & Co. KGaA-Aktien mit sofortiger
Wirkung auf den Deutsche Telekom Trust e.V. übertragen. Der Deutsche Telekom
Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Deutsche Telekom-Konzerns, hält
Treuhandvermögen zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus betrieblicher
Altersversorgung. Die Übertragung des rechtlichen Eigentums an den Ströer SE &
Co. KGaA-Aktien erfolgte zum Zwecke der Dotierung des der Deutschen Telekom AG
zuzuordnenden Treuhandvermögens des Deutschen Telekom Trust e.V..
Die Deutsche Telekom AG hat sich Weisungsrechte hinsichtlich aller
gesellschaftsrechtlicher Verwaltungsrechte (insbesondere der Ausübung des
Stimmrechts in Hauptversammlungen der Ströer SE & Co. KGaA) sowie hinsichtlich
der Veräußerung der vorgenannten Aktien vorbehalten. Chancen und Risiken von
Wertveränderungen der vorgenannten Aktien verbleiben aufgrund des
Besicherungszwecks bei der Deutschen Telekom AG. Das wirtschaftliche Eigentum
an den vorgenannten Aktien verbleibt somit bei der Deutschen Telekom AG.
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (alte
Fassung) vom 2. November 2015 und der Mitteilung nach § 27a Abs. 1 Satz 1, Satz
3 und Satz 4 WpHG (alte Fassung) vom 04.11.2015 teilt die Deutsche Telekom AG,
Bonn, Deutschland, als Meldepflichtige gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit:
1. Bei der Investition der Deutsche Telekom AG handelt es sich nach wie vor um
eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Deutsche Telekom AG ist im Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA und im
Aufsichtsrat der Ströer Management SE, der persönlich haftenden
Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA, vertreten. Darüber hinaus strebt die
Deutsche Telekom AG keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
4. Die Deutsche Telekom AG strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Hinsichtlich der Herkunft der Mittel resultieren die in 2015 erworbenen
Stimmrechte aus neu ausgegebenen Aktien der Rechtsvorgängerin der Ströer SE &
Co. KGaA, der Ströer SE, welche die Deutsche Telekom AG im Rahmen einer
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage als Gegenleistung für die Übertragung
sämtlicher Anteile an der Digital Media Products GmbH erhalten hatte.
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19.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Ströer SE & Co. KGaA
Ströer Allee 1
50999 Köln
Deutschland
Internet: www.stroeer.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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