Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im
Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen
deutlich niedriger als ursprünglich angenommen

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Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im
Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene
Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen

04.06.2019 / 14:21 CET/CEST
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Staramba SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG; Umsatz und EBITDA im
Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene
Anzahlungen deutlich niedriger als ursprünglich angenommen - Umsatz i.H.v.
rd. EUR 0,3 Mio. statt prognostizierte EUR 17,6 Mio., EBITDA EUR -11,1 Mio.
statt EUR 5,7 Mio.

Berlin, 04. Juni 2019

Der Verwaltungsrat der Staramba SE (XETRA: 99SC) hat heute im Zuge der
Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018
festgestellt, dass das Bestehen eines Verlustes von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 anzunehmen ist. Aus
diesem Grund wird der Verwaltungsrat unverzüglich eine außerordentliche
Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser
Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat den Aktionären die Lage der
Gesellschaft erläutern.

Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind
Änderungen am Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018, welche
im Zuge der Abschlussarbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses
vorgenommen werden mussten und welche sich auf den Umsatz und das EBITDA der
Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 auswirken. Nach intensiven Beratungen mit
dem zuständigen Wirtschaftsprüfer und externen Experten wurde nach einer
handelsrechtlichen Neueinstufung beschlossen, die STARAMBA.Token-Verkäufe
aus dem ICO im Geschäftsjahr 2018 nicht unmittelbar als Umsatz anzuerkennen.
Die verkauften STARAMBA.Token werden im Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2018 vielmehr als erhaltene Anzahlungen ausgewiesen und führen
somit erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Umsatzbuchung. In der
Pressemitteilung vom 13. Februar 2019 wurde bereits auf diese (handels- und
steuerrechtlichen) Unsicherheiten hinsichtlich der Tokenverkäufe
hingewiesen; zusätzlich hatte die Gesellschaft auch schon im Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2017 ausführlich über diese Bedenken berichtet.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand geht der Verwaltungsrat davon aus, dass die
Behandlung der Tokenverkäufe als erhaltene Anzahlungen zur Folge hat, dass
sich der am 13. Februar 2019 prognostizierte Umsatz für das Geschäftsjahr
2018 von zuvor rund EUR 17,6 Mio. auf rund EUR 330.000 reduziert. Auf dieser
Basis hat die STARAMBA SE das Geschäftsjahr 2018 mit einem EBITDA in Höhe
von ca. EUR -11,1 Mio. abgeschlossen. Dies bedeutet eine Verringerung um EUR
16,8 Mio. gegenüber der letzten Prognose von rund EUR 5,7 Mio.

Als Folge dieser bilanziellen Anpassungen muss nach aktuellem Stand
angenommen werden, dass zum 31. Dezember 2018 ein Verlust von mehr als der
Hälfte des Grundkapitals im Sinne von § 92 Abs. 1 AktG eingetreten ist.

Der Verwaltungsrat prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten
eigenkapitalstärkender Maßnahmen, um dem oben genannten Umstand
schnellstmöglich entgegenzutreten und den hälftigen Verlust des
Grundkapitals zu beseitigen.

Die Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2018 ist für den 28. Juni 2019 vorgesehen.

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