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STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen Abschlussprüfer

03.12.2018 / 15:26
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STARAMBA SE: Verwaltungsrat erwägt zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen Abschlussprüfer

Berlin, 03. Dezember 2018

Der Verwaltungsrat der STARAMBA SE (XETRA: 99SC) lässt aufgrund der am vergangenen Freitag, den 30. November 2018, kommunizierten Einschätzung des Abschlussprüfers, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zur Erteilung eines Versagungsvermerks für den geänderten Jahresabschluss und den geänderten Lagebericht zum 31. Dezember 2017 zivil-, straf- und berufsrechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen.

Nachdem die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch im Rahmen der Nachprüfung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts zum 31. Dezember 2017 mitgeteilt hat, keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile erlangt zu haben und daher den Bestätigungsvermerk erneut versagt hat, mehren sich aus Sicht der Gesellschaft deutliche Anhaltspunkte, die berechtigte Zweifel an der erforderlichen Neutralität der verantwortlichen Abschlussprüfer aufwerfen.

"Wir müssen nach dem uns vorliegenden Sachstand und dem Verhalten der Abschlussprüfer davon ausgehen, dass die verantwortlichen Prüfer weder ihrem öffentlichen Auftrag noch ihrer mandatsbedingten Sorgfalts- und Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen sowie den Mitarbeitern und Aktionären der Gesellschaft gerecht geworden sind und müssen dieses Verhalten daher zum Anlass einer zivil- und strafrechtlichen Überprüfung nehmen", lässt der Verwaltungsrat der Gesellschaft mitteilen.

"Bis zu Beginn der Bilanzverwaltungsratssitzung gingen wir noch von einem Bestätigungsvermerk mit wenigen Einschränkungen aus. Allen Beteiligten war klar, dass die Gesellschaft am 30. November 2018 die Zahlen veröffentlichen muss, um Zwangsmaßnahmen durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu vermeiden. Die überraschende Kehrtwende der BDO mitten in der Sitzung am 29. November 2018, die nun zu der Erteilung eines erneuten Versagungsvermerks geführt hat, ist aus Sicht der Gesellschaft nicht ansatzweise nachvollziehbar", so Christian Daudert, Geschäftsführender Direktor der Staramba SE.

Nähere Erläuterungen zum Thema "Kehrtwende" durch die BDO:
Mit E-Mail vom 28. November 2018 (17:38 Uhr) übermittelt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Gesellschaft den Entwurf eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks und verabredet sich mit dem Verwaltungsrat für den 29. November 2018 um 15:00 Uhr zur Bilanzsitzung. Zugleich teilen die verantwortlichen Prüfer mit, dass sich lediglich noch "redaktionelle Änderungen" zu morgen ergeben könnten. Noch 34 Minuten vor der Bilanzverwaltungsratssitzung und der avisierten Übergabe des Testats übermitteln die verantwortlichen Abschlussprüfer persönlich die Vollständigkeitserklärung an die Gesellschaft und wiegen die Gesellschaft auch damit in Sicherheit, den vorbesprochenen eingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erhalten.

"Erst zu Beginn der Bilanzsitzung wurde dann erstmalig nach mehrmonatiger Nachprüfung ein erneuter Versagungsvermerk thematisiert und ganz offensichtlich aufgrund politischer Motivation seitens der verantwortlichen Abschlussprüfer forciert", so Christian Daudert, Geschäftsführender Direktor der Staramba SE. Herr Daudert teilt weiter mit: "Die Begründung für die Versagung des Testats vom 30. November 2018 lesen sich für einen Dritten eigentlich genauso wie das Testat mit Einschränkungen vom 28. November 2018. Die von der BDO in den letzten Monaten vollständig geprüften und mehrfach besprochenen Einschränkungen und Key Audit Matters des Berichtsentwurf vom Mittwochabend sollen nun am Donnerstagnachmittag zu einer Versagung führen."

Eine Begründung bleibt die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jedenfalls schuldig.

"Schlüssige Gründe, die nicht bereits mehrfach geprüft und referenziert worden wären, konnten die verantwortlichen Prüfer nicht vortragen. Eine gerichtsfeste Versagung des aufgestellten Jahresabschlusses 2017 war offensichtlich nicht möglich, da alle Prüfungsnachweise vom Unternehmen erbracht worden sind", so die Einschätzung des Verwaltungsrates der Staramba SE.

Die Gesellschaft befand sich unter Handlungsdruck. Aufgrund der bereits einmal verschobenen Veröffentlichung der Zahlen für 2017 hatte die BaFin Strafzahlungen angedroht. Die nun entstandene Zwangslage nutzten die verantwortlichen Abschlussprüfer am Folgetag (30. November 2018) sodann für die Ankündigung weiterer langwieriger Prüfungshandlungen oder dem Angebot der Versagung.

"Man muss sich ernsthaft fragen, ob dies möglicherweise in der Hoffnung geschah, dass das Unternehmen lieber einen schnellen Versagungsvermerk durch Nichtmitwirkung kassiert, damit es zumindest den Jahresabschluss 2017 noch fristgerecht veröffentlichen kann, um Strafzahlung von mehreren Hunderttausend Euro und Zwangsmaßnahmen durch die BaFin zu vermeiden", gibt Christian Daudert zu bedenken.

Das vorläufige Ergebnis ist bekannt. Die Frage nach der dahinter stehenden Motivation der Abschlussprüfer bleibt. "Möglicherweise hing dies auch mit der negativen Berichterstattung der letzten Tage zusammen und die Prüfer haben kalte Füße bekommen", vermutet Daudert.

Die zur erneuten Versagung des Prüfungsvermerkes durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeführten Gründe sind aus Unternehmenssicht haltlos.

"Die verbliebene Unsicherheit zu den immateriellen Vermögensgegenständen hatten die Prüfer ja gerade nicht einer Einschränkung des Testatentwurfs vom 28. November 2018 ausgedrückt", so Daudert.

Auch die Umsatzerlöse der Gesellschaft von EUR 12 Mio. wurden nach umfangreichen, wochenlangen Prüfungshandlungen höchstpersönlich durch die Abschlussprüfer mit handschriftlicher Überarbeitung der AdHoc-Meldung vom 30. Oktober 2018 gegenüber dem Unternehmen bestätigt. Die verbliebene Unsicherheit hatte die BDO hingegen bis zuletzt lediglich in einer Einschränkung des Testatentwurfs vom 28. November 2018 ausgedrückt. Von der Begründung einer Versagung war dabei zu keiner Zeit die Rede.

"Auch die kurze, pauschale Einschätzung zu der von BDO behaupteten angespannten Liquiditätslage und Ertragskrise ist schlicht aus der Luft gegriffen und wird mangels substantieller Nachweise im Versagungsvermerk auch nicht weiter behandelt", so Christian Daudert.

"Eine Liquiditätskrise lag und liegt zu keinem Zeitpunkt vor. Auch eine bilanzielle Überschuldung lag und liegt zu keinem Zeitpunkt vor", bestätigt Christian Daudert und führt weiter aus: "Mit laufender Rechnung per November 2018 hat das Unternehmen ein erheblich positives Eigenkapital, wenn die Token-Erlöse wie geplant als Umsatz gebucht werden."

"Mit dem nach Drehbuch inszenierten Versagungsvermerk haben die verantwortlichen Abschlussprüfer der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frau Silvia Sartori und Herr Andreas Blohm, dem Unternehmen höchstpersönlich ohne Notwendigkeit geschadet. Schon aus unserer Verantwortung gegenüber unseren Aktionären und Mitarbeitern heraus, können wir das nicht akzeptieren und lassen daher eine zivil- und strafrechtliche Verantwortung der Prüfer begutachten", lässt der Verwaltungsrat abschließend mitteilen.

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753817  03.12.2018 

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