Nachdem das Landgericht Bonn die Steuertricks vergangene Woche in einer ersten Einschätzung als strafbar bezeichnet hatte, will sich Warburg nun möglichst schnell mit dem Fiskus einigen. "Die Ausführungen des Gerichts sind bereits zum Anlass genommen worden, die Gespräche zu intensivieren", schrieben die Anwälte der Bank am Mittwoch an den Vorsitzenden Richter Roland Zickler am Landgericht Bonn. Sie bestreiten in dem Reuters vorliegenden Schreiben weiterhin, dass die für Warburg handelnden Personen steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte betreiben wollten. Als Ausgleich für den mutmaßlich entstandenen Schaden kann das Gericht Vermögen von den Banken einziehen. Die Staatsanwaltschaft hatte den durch M.M. Warburg verursachten Schaden auf fast 170 Millionen Euro beziffert.

Das Gericht hatte in dem Verfahren insgesamt fünf Geldhäuser hinzugezogen und in seinem Eröffnungsbeschluss deutlich gemacht, dass die Kammer die gesamte Schadenssumme mindern könnte: In einem Fall seien 47 Millionen Euro weniger geflossen als von der Staatsanwaltschaft angenommen. Dieser Betrag müsse bei einer etwaigen Abschöpfung der Schadenssummen abgezogen werden.

Im ersten großen Strafprozess um Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland hatte Richter Zickler vergangene Woche erklärt, der Tatbestand einer Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall sei grundsätzlich erfüllt. Es sei im Prozess erkennbar geworden, dass es keinen wirtschaftlichen Sinn für die Geschäfte gegeben habe. Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - also cum - und ohne - ex - Dividendenanspruch.

Vor der 12. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts müssen sich die beiden britischen Händler Martin S. und Nicholas D. verantworten. Sie sollen laut Anklage von 2006 bis 2011 mit Aktiendividenden getrickst und den deutschen Staat um rund 440 Millionen Euro gebracht haben. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Beide haben im Prozess bereits ausführlich ausgesagt. Das könnte sich strafmildernd auswirken. Zu den Geldhäusern, die dem Gericht Rede und Antwort stehen müssen, gehören die Holdinggesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, Fondshäuser der französischen Bank Societe Generale und des US-Instituts BNY Mellon sowie die Hamburger Kapitalverwaltungsgesellschaft Hansainvest.