S L O M A N N E P T U N Schiffahrts-Aktiengesellschaft Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 4046 HB)

- Wertpapier-Kenn-Nr. 827 100 -

- ISIN DE 000827 1008 -

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 29. Juni 2017, 11.30 Uhr,

in der Handelskammer Bremen - Haus Schütting - "Großer Saal", Am Markt 13, 28195 Bremen,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

II.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EURO 7.103.682.17

  1. einen Teilbetrag von EURO 999.450,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,50 je nennwertlose Stückaktie auf das Grundkapital von EURO 5.200.000,00 zu verwenden,

  2. einen Teilbetrag von EURO 2.500.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen und

  3. den verbleibenden Betrag in Höhe von EURO 3.604.232,17 auf neue Rechnung vorzutragen.

    III.

    Beschlussfassungen über die Entlastung

  4. des Vorstands,

  5. des Aufsichtsrats.

  6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen jeweils vor, a.) dem Vorstand und b.) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

    IV.

    Nachwahl zum Aufsichtsrat

    Herr Lütke-Uhlenbrock hat mit Ablauf der Hauptversammlung im Juni 2017 sein Mandat im Aufsichts- rat niedergelegt. In Übereinstimmung mit § 96 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG setzt sich gemäß § 8 der Satzung der Gesellschaft der Aufsichtsrat aus 6 Mitgliedern, und zwar aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden und zwei Mitgliedern, deren Wahl sich nach dem DrttelbG richtet, zusammen. Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Lütke- Uhlenbrock ist somit ein Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Björn Nullmeyer, Bremen

    Beruf: Mitglied des Vorstands der Bremer Landesbank, Bremen

    als Vertreter der Aktionäre zum Mitglied des Aufsichtsrates für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu wählen.

    Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

    V.

    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gemäß § 318 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

    ****

    Seit der Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen im Internet unterwww.sloman-neptun.com zugänglich:

    • Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates,

    • Vorschlag der Verwaltung für die Verwendung des Bilanzgewinns,

    • die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind,

    Die Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich. Zusätzlich werden diese Unterlagen auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Kopie überlassen.

    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2017 angemeldet haben und ihre Berechtigung nachweisen.

    Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2017 zugehen:

    SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft

    - Hauptversammlung 2017 - Langenstraße 44

    28195 Bremen

    Telefax: +49 421 1763 355

    E-Mail-Adresse:zentral@sloman-neptun.com

    Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 08. Juni 2017 beziehen.

    Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

    Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und des Nachweises Eintrittskarten ausstellen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

    Vollmachtsnachweise und --widerrufe sowie Anträge und Gegenanträge von Aktionären sind an nachstehende Adresse zu richten:

    SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft

    - Anträge Hauptversammlung 2017 - Langenstraße 44

    28195 Bremen

    Telefax: +49 421 1763 355

    E-Mail-Adresse: zentral@sloman-neptun.com

    Informationen über die Gesellschaft nach § 124 AktG sowie Veröffentlichungen nach § 124a AktG sind zugänglich auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.sloman-neptun.com.

    Zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 5.200.000,00 und ist in 2.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die genannte Gesamtzahl der Aktien schließt auch 1.100 zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71 b AktG keine Rechte zustehen.

    Bremen, im Mai 2017

    DER VORSTAND

SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-AG veröffentlichte diesen Inhalt am 15 Mai 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 18 Mai 2017 15:13:14 UTC.

Originaldokumenthttp://www.sloman-neptun.com/fileadmin/pdf/Einladung_zur_Hauptversammlung_2017.pdf

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/2371B134401A00AC7028DED0D7600010B63B44AD