BERLIN (dpa-AFX) - Beim Verkauf der Medienrechte soll weder ein Pay-TV-Sender noch ein Streamingdienst alle vier Bezahl-Pakete der Fußball-Bundesliga exklusiv erwerben können. Darauf besteht das Bundeskartellamt nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag). Die Behörde habe die Deutsche Fußball Liga (DFL) aufgefordert, ihre Ausschreibung für die Medienrechte der Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 zu ändern.

"Die DFL muss ein Vermarktungsmodell vorlegen, das den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern ermöglicht", zitiert die Zeitung Kartellamtschef Andreas Mundt. "Ein Monopolist hätte kaum Anreize, die Qualität der Berichterstattung zu verbessern und das Innovationspotenzial insbesondere des Internets auszuschöpfen." Die DFL wollte sich am Wochenende nicht zu dem Bericht äußern.

Bei der Beanstandung geht es um die vier Pakete für Live-Berichterstattung im Bezahlbereich. Aufgrund der zunächst vorgelegten Ausschreibung hätte ein einzelner Pay-TV-Anbieter wie zum Beispiel Sky alle Pakete kaufen können. Dabei hätte es nach Angaben des Fachmagazins "Sponsors" nur die Einschränkung gegeben, dass eines dieser vier Pakete nicht exklusiv wäre und mit einem Internetanbieter geteilt werden müsste. Laut "FAZ" sollen es aber auf Wunsch des Kartellamtes nun zwei Pakete sein.

Aber auch ein Streamingdienste wie "DAZN" soll nicht alle vier Live-Pakete exklusiv erwerben können. In diesem Fall müsste nach Angaben der Zeitung ein Paket an einen Pay-TV-Sender mit Satelliten- und Kabelnetzzugang gegeben werden.

Zu den vier Live-Paketen der neuen Ausschreibung für den Bezahlbereich gehören drei am Samstag: die Konferenz, die 15.30-Uhr-Spiele und das Top-Spiel um 18.30 Uhr. Das vierte Paket umfasst die Partien am Freitag und Sonntag.

Zudem gibt es ein Live-Paket für das Free-TV. Dieses umfasst drei Erstligaspiele, vier Relegationsspiele, den Zweitliga-Auftakt sowie den Supercup. Die DFL will die Medienrechte bis Mitte des Jahres verkauft haben.

Derzeit benötigen Fußballfans Abonnements des Pay-TV-Senders Sky und des Streamingdienstes "DAZN", um alle Live-Übertragungen schauen zu können. Dies gilt auch noch für die kommende Spielzeit. Die Vorgaben des Kartellamtes, No-Single-Buyer-Rule genannt, hatten es beim bisher letzten Verkauf der Rechte unmöglich gemacht, dass ein Pay-Anbieter die Live-Rechte komplett erwerben konnte./mrs/DP/he