Mitteilung gemäß Art. 17 MAR
München, 29.11 2018 - Das Landgericht München hat mit Beschluss vom 28. November 2018 die letzte noch anhängige der beiden Beschwerden gegen die Bestätigung des Insolvenzplans der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, die das zuständige Insolvenzgericht am 14. August 2018 erteilt hatte, zurückgewiesen. Das Gericht hat einem entsprechenden Freigabeantrag der Gesellschaft gemäß § 253 Abs. 4 Insolvenzordnung entsprochen. Der Insolvenzplan der SKW Holding ist damit rechtskräftig und kann umgesetzt werden.

Der Plan bestimmt alle Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft. Die bisherigen Aktionäre scheiden aus, indem die von ihnen gehaltenen Aktien an der Gesellschaft auf Speyside Equity übergehen. Der Plan sieht ferner vor, dass nach einer Kapitalherabsetzung auf Null ein wesentlicher Teil der Kreditforderungen, die Speyside Equity gegen die SKW Holding hält, in Eigenkapital der Gesellschaft umgewandelt wird. Mit der Umsetzung der Kapitalmaßnahmen wird es zu einem Delisting der SKW-Aktie (DE000SKWM021) kommen. Für die nicht-nachrangigen Insolvenzgläubiger sieht der Plan die wirtschaftliche Vollbefriedigung ihrer Forderungen vor.

Kontakt:
Frank Elsner
Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH
Telefon: +49 89 99 24 96 30
Mail: office@elsner-kommunikation.de

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG veröffentlichte diesen Inhalt am 29 November 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 November 2018 15:59:05 UTC.

Originaldokumenthttps://www.skw-steel.com/de/ir-press/ad-hoc-meldungen/296-ahm-29-11-2018.html

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/990B90777F6FD5B1A5996BED7BA5765825D5360A