SinnerSchrader AG: ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG

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SinnerSchrader AG: ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG

20.05.2019 / 16:55
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ENTSCHEIDUNG IM SPRUCHVERFAHREN BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG

Die Accenture Digital Holdings GmbH hat bekannt gegeben, dass das
Landgericht Hamburg seine erstinstanzliche Entscheidung im Spruchverfahren
betreffend den am 7. Dezember 2017 zwischen ihr und der SinnerSchrader
Aktiengesellschaft geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
erlassen hat.

Das Gericht hat die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag
angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 10,21 sowie die jährliche
Ausgleichszahlung in Höhe von
brutto EUR 0,27 beziehungsweise netto EUR 0,23 jeweils je Aktie der
SinnerSchrader AG als angemessen erachtet und die Anträge der Antragsteller
abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden.

ÜBER SINNERSCHRADER

SinnerSchrader gehört zu den führenden Digitalagenturen Europas mit dem
Fokus auf Design und Entwicklung von digitalen Produkten und Services. Mehr
als 600 Mitarbeiter arbeiten an der digitalen Transformation für Unternehmen
wie Allianz, Audi, comdirect bank, ERGO, Telefónica, TUI, Unitymedia und VW.
SinnerSchrader wurde 1996 gegründet, ist seit 1999 börsennotiert und hat
Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und Prag. Seit April
2017 ist SinnerSchrader Teil von Accenture Interactive.

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