DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.08.2018 / 10:24
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München, 2. August 2018

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Der am 20. Juli 2018 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch die 'Gesellschaft') beschlossene und in der Pressemitteilung vom 2. August 2018 angekündigte Aktienrückkauf beginnt am 3. August 2018. Im Zeitraum bis längstens zum 12. September 2018 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 55.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 2.000.000 Stückaktien, zurückgekauft werden. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von ihr abhängiger Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen ausgegeben. Soweit die erworbenen Aktien für diesen Zweck nicht benötigt werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die außerordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG am 19. Februar 2018 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.

Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Wertpapierhaus beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Wertpapierhauses im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

Darüber hinaus ist das Wertpapierhaus verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die 'Rückkauf-VO') einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.corporate.siemens-healthineers.com/de/ investor-relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

München, 2. August 2018

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand



02.08.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Siemens Healthineers AG
Henkestr. 127
91052 Erlangen
Deutschland
Internet:https://www.corporate.siemens-healthineers.com

 
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