DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Bekanntmachung
nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) und Art. 2   
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                           
Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation        
                                                                               
20.09.2019 / 15:33                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014     
(MAR) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052          
                                                                               
Der am 16. September 2019 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend
auch die 'Gesellschaft') beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 24. September  
2019. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Januar 2020 sollen eigene Aktien der   
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 70.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten),   
maximal jedoch 2.100.000 Stückaktien, zurückgekauft werden. Die erworbenen     
Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise  
Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von ihr abhängiger          
Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der   
Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen Unternehmen stehen oder standen,    
sowie an Organmitglieder von von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen       
ausgegeben. Soweit die erworbenen Aktien für diesen Zweck nicht benötigt       
werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der 
Vorstand macht damit von der durch die außerordentliche Hauptversammlung der   
Siemens Healthineers AG am 19. Februar 2018 erteilten Ermächtigung zum Erwerb  
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch.                  
                                                                               
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das     
selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien   
unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat 
des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben    
vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu     
beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu  
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und          
gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.                                      
                                                                               
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der   
Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.                                  
                                                                               
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am  
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens          
Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren               
Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 
% unterschreiten.                                                              
                                                                               
Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des 
Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die     
'Rückkauf-VO') einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis  
gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw.
über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und  
zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist
der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag  
zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an   
der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der         
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.                 
                                                                               
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3          
Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form   
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt      
gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website
unter                                                                          
https://www.corporate.siemens-healthineers.com/de/investor-relations/share     
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der        
Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.               
                                                                               
München, 20. September 2019                                                    
                                                                               
Siemens Healthineers AG                                                        
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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20.09.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                       

Unternehmen: Siemens Healthineers AG                       

             Henkestr. 127                                 

             91052 Erlangen                                

             Deutschland                                   

Internet:    https://www.corporate.siemens-healthineers.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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877445  20.09.2019