LUXEMBURG (dpa-AFX) - Hersteller von Staubsaugern müssen nicht angeben, unter welchen Bedingungen der Stromverbrauch ihrer Geräte ermittelt wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, dass die entsprechende EU-Verordnung dies nicht vorsieht.

Hintergrund des EuGH-Urteils ist eine Klage der britischen Firma Dyson, die beutellose Staubsauger herstellt. Sie hatte der Münchner BSH Hausgeräte - dem Hersteller von Bosch- und Siemens-Staubsaugern - vorgeworfen, beim Siemens-Staubsauger "VSQ8POWER4" und jedem anderen Modell mit denselben technischen Merkmalen mangelhafte Angaben zum Stromverbrauch zu machen.

Dyson verweist dabei auf Untersuchungen, nach denen der Stromverbrauch mancher Staubsauger steige, je voller der Beutel wird. Es sei nach der EU-Verordnung nicht irreführend für die Verbraucher, wenn ihnen diese Information vorenthalten wird, urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssache C-632/16)./lif/DP/jha