LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wie gut helfen EU-Energielabel auf Staubsaugern beim Stromsparen? Um diese Frage geht es am Mittwoch (11.00 Uhr) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die britische Firma Dyson wirft der Münchner Bosch-Tochter BSH Hausgeräte - die unter anderem Siemens- und Bosch-Geräte herstellt - vor, falsche Angaben zum Stromverbrauch zu machen.

Dyson argumentiert, der Siemens-Staubsauger "VSQ8POWER4" und jedes andere Modell mit denselben technischen Merkmalen seien unrechtmäßig mit dem Energielabel A ausgezeichnet - weil der Stromverbrauch nur bei leerem Beutel getestet werde, aber mit dem Füllstand des Beutels steige. Das Energielabel verdeutlicht diese Tatsache Dyson zufolge nicht ausreichend und Verbraucher würden so in die Irre geführt. BSH weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf standardisierte Messverfahren, die für alle Hersteller bindend seien.

Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe vertrat in seinen Schlussanträgen vor dem EuGH im Februar die Ansicht, dass die Hersteller gemäßt der Rechtslage nicht dazu verpflichtet werden können, ergänzende Angaben auf den Geräten zu machen./lif/DP/stw