IRW-PRESS: Sibanye Gold Limited: Sibanye-Stillwater erhöht Liquidität durch Abschluss
einer Gold-Vorauszahlungsvereinbarung in Höhe von 125 Millionen USD

Sibanye-Stillwater erhöht Liquidität durch Abschluss einer
Gold-Vorauszahlungsvereinbarung in Höhe von 125 Millionen USD

Johannesburg, 11. April 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL -
https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) freut sich bekannt zu geben, dass es seine
Liquiditätslage durch den Abschluss eines Forward-Gold-Verkaufsvertrags mit der Citibank weiter
verbessert hat, bei dem das Unternehmen eine Barvorauszahlung in Höhe von 125 Mio. USD (ca.
1,75 Mrd. ZAR) als Gegenleistung für die zukünftige Lieferung von 105.906 Unzen (3.294
Kilogramm) Gold im vierten Quartal 2019, bei einem Mindestpreis von 1.200 US-Dollar pro Unze und
einem Höchstpreis von 1.323 US-Dollar pro Unze ("die Transaktion"). 

Es wird erwartet, dass die Mittel nach IFRS als abgegrenzter Umsatz ausgewiesen werden und
für die Rückzahlung von revolvierenden Kreditlinien verwendet werden.

Die Transaktion ergänzt unsere jüngste Kapitalerhöhung und wurde speziell
entwickelt, um unseren Zugang zu Liquidität zu verbessern. Nach der Kapitalerhöhung und
dieser Transaktion ist das Unternehmen mit einer Liquidität von rund 10 Milliarden ZAR (700
Millionen US-Dollar) an nicht in Anspruch genommenen Fazilitäten gut positioniert.

Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Die Gold-Vorauszahlung ist neben der
Anfang dieser Woche angekündigten Aktienplatzierung sowohl ein strategischer als auch ein
präventiver Hebel, um unsere Bilanzflexibilität zu erhöhen und sicherzustellen, dass
die Gruppe angemessen positioniert und ausreichend robust ist, um allen exogenen Herausforderungen
standzuhalten."

Investor Relations-Kontakt:
E-Mail:  ir@sibanyestillwater.com  
James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited (Südafrika)

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einem
anderen Land dar oder ist Teil davon. Diese Ankündigung und die hierin enthaltenen
Informationen sind eingeschränkt und dürfen weder ganz noch teilweise direkt oder indirekt
in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in
der eine solche Veröffentlichung oder Verteilung durch geltende Gesetze oder Vorschriften
eingeschränkt ist, veröffentlicht oder verteilt werden. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen. 

Die Platzierungsaktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung
oder zu Gunsten einer U. angeboten, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig verteilt
werden.S. Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) ohne Registrierung, es sei
denn, sie stützt sich auf eine anwendbare Befreiung von den Registrierungsanforderungen des
Securities Act oder auf eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities
Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates oder
einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Es wird kein öffentliches Angebot der
platzierenden Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen eingeschränkten
Gerichtsbarkeit erfolgen. 

DIE VON PERSONEN AUßERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERWORBENEN PLATZIERUNGSAKTIEN
DÜRFEN ERST 40 TAGE NACH ABSCHLUSS DER PLATZIERUNG IN DAS AMERICAN DEPOSITARY SHARE ("ADS")
PROGRAMM DER GESELLSCHAFT EINGELEGT WERDEN UND DIE AKTIEN DER GESELLSCHAFT DÜRFEN NICHT IN
EINEM SICHERUNGSGESCHÄFT VERWENDET WERDEN, DAS DIE PLATZIERUNGSAKTIEN BEINHALTET. DURCH DEN
ERWERB VON PLATZIERUNGSAKTIEN DES ANGEBOTS VON AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERKLÄREN SIE
SICH MIT DEN VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN EINVERSTANDEN.

Die Gesellschaft wird die Bank of New York Mellon als Verwahrstelle für das ADS-Programm der
Gesellschaft anweisen, keine Platzierungsaktien zur Einreichung in das ADS-Programm der Gesellschaft
anzunehmen und für einen Zeitraum von 40 Tagen nach Abschluss der Platzierung keine ADSs
dafür auszugeben und zu liefern.
Jedes Angebot, jeder Verkauf, jede Weiterveräußerung, jede Lieferung oder jeder andere
Vertrieb der Platzierungsaktien innerhalb der Vereinigten Staaten während der 40-tägigen
Frist, die mit dem Tag beginnt, an dem die Platzierungsaktien zum ersten Mal bei der Platzierung von
einem Händler angeboten wurden (unabhängig davon, ob er an der Platzierung teilnimmt oder
nicht), kann gegen die Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes verstoßen, wenn
dieses Angebot oder dieser Verkauf anders als gemäß einer Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes erfolgt.

In Südafrika wird die Platzierung nur in Form von separaten Privatplatzierungen erfolgen:
(i) ausgewählte Personen, die unter eine der in Abschnitt 96(1)(a) des South African Companies
Act of 2008 ("South African Companies Act") aufgeführten Kategorien fallen; und (ii)
ausgewählte Personen, die als Auftraggeber fungieren, die Platzierungsaktien für einen
Gesamtwert von ZAR1.000.000 oder mehr erwerben, wie in Abschnitt 96(1)(b) des South African
Companies Act ("South African Qualifying Investors") vorgesehen. Diese Mitteilung wird nur solchen
südafrikanischen qualifizierten Investoren zur Verfügung gestellt. Dementsprechend: (i)
die Platzierung kein "Angebot an die Öffentlichkeit" ist, wie im South African Companies Act
vorgesehen; (ii) diese Bekanntmachung stellt keinen "registrierten Prospekt" oder eine "Werbung"
dar, wie es im South African Companies Act vorgesehen ist; und (iii) bei der South African Companies
and Intellectual Property Commission ("CIPC") in Bezug auf die Platzierung wurde kein Prospekt
eingereicht. Infolgedessen entspricht diese Mitteilung nicht den inhaltlichen und formalen
Anforderungen an einen Prospekt, die im South African Companies Act und den South African Companies
Regulations of 2011 festgelegt sind, und sie wurde nicht von der CIPC oder einer anderen
südafrikanischen Behörde genehmigt und/oder bei dieser registriert.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen sachliche Informationen im Sinne von
Abschnitt 1(3)(a) des South African Financial Advisory and Intermediary Services Act von 2002 ("FAIS
Act") dar und sind nicht als ausdrückliche oder stillschweigende Empfehlung zu verstehen,
Leitfaden oder Vorschlag, dass eine bestimmte Transaktion in Bezug auf die platzierenden Aktien oder
in Bezug auf das Geschäft oder zukünftige Investitionen der Gesellschaft den besonderen
Anlagezielen, der finanziellen Situation oder den Bedürfnissen eines potenziellen Anlegers
angemessen ist, und nichts in dieser Mitteilung sollte als Werbung für Finanzdienstleistungen
in Südafrika ausgelegt werden. Die Gesellschaft ist kein Finanzdienstleister, der als solcher
nach dem FAIS-Gesetz zugelassen ist.

Im Sinne der Exchange Control Regulations of South Africa werden alle Aktienzertifikate, die an
nicht ansässige Aktionäre ausgegeben werden könnten, mit dem Vermerk "Non-Resident"
versehen. Alle neuen Aktienzertifikate, Dividenden und Restbeträge auf der Grundlage von
Emigrantenaktien, die im Sinne der Devisenkontrollverordnung kontrolliert werden, werden an den
autorisierten Händler weitergeleitet, der sein restliches Vermögen kontrolliert. Die Wahl
der Auswanderer zu dem oben genannten Zweck muss durch den Vertragshändler erfolgen, der ihr
verbleibendes Vermögen kontrolliert. Solche Aktienzertifikate werden mit einem Vermerk
"Ausländischer Staatsbürger" versehen, Dividenden und Restbarzahlungen an Ausländer
sind frei von Südafrika aus übertragbar. 

Im Vereinigten Königreich findet kein öffentliches Angebot der Platzierungsaktien
statt. Im Vereinigten Königreich werden alle Angebote der platzierenden Aktien gemäß
einer Ausnahmeregelung der Prospektrichtlinie (wie unten definiert) von der Verpflichtung zur
Erstellung eines Prospekts gemacht. Diese Mitteilung wird an Personen im Vereinigten Königreich
nur unter Umständen verteilt, in denen § 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets Act
2000 in der jeweils gültigen Fassung ("FSMA") keine Anwendung findet. Im Zusammenhang mit der
Platzierung wird kein Prospekt zur Verfügung gestellt und es ist nicht erforderlich, dass
dieser Prospekt gemäß der Prospektrichtlinie veröffentlicht wird. 

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Personen in den
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die (a) qualifizierte Anleger
("qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) der EU-Prospektrichtlinie
(d.h. Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung) sind, und beinhaltet die
PD-Änderungsrichtlinie 2010 (Richtlinie 2010/73/EU), soweit sie in dem betreffenden
Mitgliedstaat umgesetzt ist) ("Prospektrichtlinie") und (b) im Vereinigten Königreich und (i)
Anlageexperten, die unter Artikel 19 Absatz 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, (ii) wohlhabende Unternehmen im Sinne von
Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a) bis d) der Verordnung oder (iii) andere Personen, denen sie
rechtmäßig übermittelt werden können, wobei alle diese Personen zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet werden. In den Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums darf diese Bekanntmachung nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind,
befolgt oder angeführt werden. Personen, die diese Mitteilung verbreiten, müssen sich
davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für Relevante
Personen zugänglich und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.

Diese Mitteilung wurde von der Gesellschaft herausgegeben und liegt in der alleinigen
Verantwortung der Gesellschaft. J.P. Morgan Securities plc (der "Manager") oder eines seiner
jeweiligen verbundenen Unternehmen oder Vertreter übernimmt keine Zusicherungen oder Garantien,
weder ausdrücklich noch stillschweigend, weder in Bezug auf die Richtigkeit noch in Bezug auf
die Vollständigkeit dieser Mitteilung oder anderer schriftlicher oder mündlicher
Informationen, die einem Interessenten oder seinen Beratern zur Verfügung gestellt oder
öffentlich zugänglich gemacht werden, und jede Haftung dafür wird ausdrücklich
abgelehnt.

Der Manager und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen handeln ausschließlich für
das Unternehmen und niemanden sonst im Zusammenhang mit der Platzierung und sind gegenüber
niemand anderem als dem Unternehmen dafür verantwortlich, die seinen Kunden gebotenen
Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder Ratschläge in Bezug auf die Platzierung und/oder andere
in dieser Mitteilung genannte Angelegenheiten zu erteilen. Abgesehen von den Verantwortlichkeiten
und Haftungen, die dem Manager oder seinen verbundenen Unternehmen durch seine jeweiligen
Aufsichtsbehörden auferlegt werden können, übernehmen weder der Manager noch seine
jeweiligen verbundenen Unternehmen eine Verantwortung für den Inhalt der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen oder für andere Erklärungen, die von oder im Namen des Managers
oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Gesellschaft, der
Platzierung von Aktien oder der Platzierung abgegeben oder angeblich abgegeben werden. Der Manager
und jedes seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen dementsprechend jede Verantwortung und
Haftung ab, unabhängig davon, ob sie sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig
(außer wie oben beschrieben) in Bezug auf Aussagen oder andere Informationen in dieser
Ankündigung ergeben, und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung
oder Gewährleistung durch den Manager oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen
hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Vollständigkeit der in dieser
Ankündigung enthaltenen Informationen gemacht.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der platzierenden Aktien in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Das Unternehmen oder der Manager hat keine
Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot solcher Aktien oder den Besitz oder die Verteilung dieser
Bekanntmachung oder eines anderen Angebots oder Werbematerials im Zusammenhang mit solchen Aktien in
einer Rechtsordnung, in der zu diesem Zweck Maßnahmen erforderlich sind, ermöglichen
würden. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sind von der Gesellschaft und dem
Manager verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Ankündigung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995.
Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird",
"Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können"
und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder
Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind.
Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter
und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen
sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens befinden, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse des Unternehmens
wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in
solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Das
Unternehmen verpflichtet sich nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu
aktualisieren oder Änderungen vorzunehmen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum
dieser Ankündigung widerzuspiegeln oder das Eintreten unerwarteter Ereignisse zu widerspiegeln,
es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

Diese Mitteilung identifiziert oder schlägt nicht die Risiken (direkt oder indirekt) vor,
die mit einer Investition in die Platzierungsaktien verbunden sein können. Jede
Investitionsentscheidung zum Kauf von Platzierungsaktien bei der Platzierung darf
ausschließlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen getroffen
werden, die vom Manager nicht unabhängig verifiziert wurden. 

Diese Ankündigung stellt keine Ankündigung einer endgültigen Vereinbarung
über die Durchführung der Platzierung dar, und dementsprechend kann nicht sicher sein,
dass die Platzierung fortgesetzt wird. Sibanye-Stillwater behält sich das Recht vor, die
Platzierung nicht fortzusetzen oder die Bedingungen der Platzierung in irgendeiner Weise zu
ändern.
Die nach der Platzierung auszugebenden Platzierungsaktien werden nicht zum Handel an einer
anderen Börse als der Johannesburger Börse zugelassen.

Personen, die zur Platzierung eingeladen sind und sich dafür entscheiden, an der Platzierung
teilzunehmen, indem sie ein Angebot zur Übernahme von Platzierungsaktien unterbreiten, gelten
als diejenigen, die diese Bekanntmachung in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden haben und ein
solches Angebot zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben und die hierin enthaltenen
Zusicherungen, Garantien, Anerkennungen und Verpflichtungen abgeben. Jeder dieser Platzierten
sichert zu, garantiert und erkennt an, dass er eine Person ist, die berechtigt ist, die
Platzierungsaktien in Übereinstimmung mit den hierin dargelegten Einschränkungen und den
anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in seiner Heimatgerichtsbarkeit und in der Gerichtsbarkeit
(falls unterschiedlich), in der er seinen physischen Wohnsitz hat, zu erwerben oder zu zeichnen.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, versichert, garantiert und anerkennt jeder Ort,
dass er (a) nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen
Gerichtsbarkeit ansässig ist, in der das Angebot oder der Verkauf der platzierenden Aktien an
diesen Ort rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern
würde, und er nicht im Namen von jemandem handelt, der sich in den Vereinigten Staaten, Kanada,
Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, oder physisch in den Vereinigten
Staaten, Kanada, Australien oder einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig ist, und (b) nicht ein
U.S. Person (wie dieser Begriff in Regulation S nach dem Securities Act definiert ist) oder für
Rechnung oder zugunsten einer US-Person (mit Ausnahme eines Händlers) kaufen.

Informationen für Vertriebspartner

Ausschließlich für die Zwecke der darin enthaltenen Product Governance Anforderungen:
a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 9 und 10 der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen
(zusammen die "MiFID II Product Governance Requirements") und den Ausschluss jeglicher Haftung, sei
es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II
Product Governance Requirements) anderweitig in Bezug auf diese haben könnte, wobei die
Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen wurden, das festgestellt hat, dass
es sich um solche Wertpapiere handelt: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern,
die die Kriterien von professionellen Kunden und zugelassenen Gegenparteien, jeweils im Sinne der
MiFID II, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle
Vertriebskanäle, wie sie die MiFID II zulässt (das "Target Market Assessment"). Ungeachtet
der Zielmarkteinschätzung sollten die Vertriebspartner beachten, dass: der Preis der
platzierenden Aktien sinken kann und die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren
könnten; die platzierenden Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz; und eine Investition in die platzierenden Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die
keine Einkommens- oder Kapitalgarantie benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit
einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken
einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um
die daraus resultierenden Verluste tragen zu können. Die Zielmarktbewertung lässt die
Anforderungen vertraglicher, rechtlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen im
Zusammenhang mit der Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass
der Manager ungeachtet der Zielmarkteinschätzung nur Investoren gewinnt, die die Kriterien
professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen. 

Zur Vermeidung von Zweifeln stellt das Target Market Assessment keine solche dar: (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Platzierungsaktien zu investieren, sie zu
kaufen oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Platzierungsaktien zu ergreifen. 

Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug
auf die Platzierungsaktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN FINDET NIRGENDWO EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER PLATZIERENDEN
AKTIEN DURCH EINE PERSON STATT, UND DIE GESELLSCHAFT HAT EIN SOLCHES ANGEBOT IN BEZUG AUF DIE
PLATZIERENDEN AKTIEN NICHT GENEHMIGT ODER ZUGESTIMMT.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46458
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46458&tr=1

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