IRW-PRESS: Sibanye Gold Limited: Sibanye-Stillwater: Platzierung neuer Stammaktien

Sibanye-Stillwater: Platzierung neuer Stammaktien---

NICHT ZUR VERTEILUNG IN ODER IN ODER AN EINE PERSON, DIE SICH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IHREN
TERRITORIEN UND BESITZUNGEN ODER FÜR RECHNUNG ODER ZUM NUTZEN VON US-AMERIKANISCHEN PERSONEN
(WIE IN DEN REGULATIONEN DES US SECURITIES ACT VON 1933 DEFINIERT) BEFINDET ODER ANSÄSSIG IST,
ODER IN ODER IN EINE ANDERE JURISDIKTION, IN DER DIESE VERTEILUNG NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN
WÄRE.

Sibanye-Stillwater kündigt seine Absicht an, eine nicht vorbeugende Barplatzierung von neuen
Stammaktien ohne Nennwert am genehmigten, aber nicht ausgegebenen Aktienkapital der Gesellschaft
(die "Platzierungsaktien") an bestimmte institutionelle Investoren (die "Platzierung") von bis zu
108.932.356 Aktien durchzuführen, was etwa 5 Prozent der bestehenden Grundkapitalbasis der
Gesellschaft entspricht, die die maximal genehmigte Ausgabe unter den derzeitigen Behörden ist.
Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wird sich der Bruttoemissionserlös auf rund 1,8 Mrd. ZAR / 130
Mio. USD belaufen, basierend auf dem Schlusskurs per 9. April 2019.

Die Platzierung erfolgt im Rahmen eines beschleunigten Bookbuild-Prozesses (der "Bookbuild"), der
unmittelbar nach dieser Ankündigung gestartet wird. J.P. Morgan Securities plc (der "Manager")
fungiert als Sole Bookrunner im Zusammenhang mit der Platzierung. 

Begründung

Im Einklang mit unseren dreijährigen strategischen Zielen wurden im Jahr 2018 proaktive
Schritte unternommen, um den Verschuldungsgrad unserer Bilanz zu senken, wobei 400 Millionen
US-Dollar der 500 Millionen US-Dollar umfassenden Stream-Transaktion erfolgreich zur Reduzierung
langfristiger Verbindlichkeiten eingesetzt wurden. Signifikante Fortschritte bei unserer
Deleveraging-Strategie wurden jedoch durch den starken Rückgang des bereinigten EBITDA aus
unseren SA-Goldaktivitäten im Jahr 2018 verzögert.

Die sicherheitsbedingten und anderen Betriebsstörungen, die die Produktion aus den
Goldbetrieben im ersten Halbjahr 2018 stark beeinträchtigten, wurden durch den Streik der AMCU,
der am 21. November 2018 begann, noch verschärft, was dazu führte, dass das bereinigte
EBITDA aus den Goldbetrieben der SA für das Geschäftsjahr 2018 um 75% gegenüber dem
Geschäftsjahr 2017 zurückging. Während sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im
Jahr 2019 deutlich verbessert haben, stellen die erhöhten PGM-Basket-Preise, die unsere
Covenant-Verschuldungskennzahlen senken und die Konzernliquidität messbar verbessern sollen,
sowie der anhaltende Streik im Goldgeschäft in SA und die Aufnahme der bevorstehenden
SA-PGM-Tarifverhandlungen Ende Q2 2019 potenzielle operative Risiken dar, die einer angemessenen
Prüfung bedürfen.

Um sicherzustellen, dass mögliche bevorstehende Ereignisse strategisch angemessen verhandelt
werden können, und um den Konzern in diesem Zeitraum für unvorhergesehene externe
makroökonomische Abwärtsrisiken günstig zu positionieren, hält es das Management
für ratsam, durch die vorgeschlagene Platzierung eine ausreichende finanzielle
Flexibilität für den Konzern sicherzustellen.

Der Nettoerlös aus der Platzierung wird die Flexibilität der Bilanz erhöhen und
sicherstellen, dass der Verschuldungsgrad des Konzerns entsprechend reduziert wird. Das Management
hat bestätigt, dass bei erfolgreicher Bewältigung dieser unsicheren Ereignisse und der
Aufrechterhaltung eines angemessenen Verschuldungsgrades die Wiederaufnahme der Dividendenzahlungen
im Einklang mit der bestehenden Dividendenpolitik erwartet wird. Nach der Transaktion, unter der
Annahme, dass dem Unternehmen ein Nettoerlös aus der Platzierung von 1,8 Milliarden ZAR
zufließt, wird der Verschuldungsgrad des Unternehmens voraussichtlich um das 0,2-fache der
Nettoverschuldung / des bereinigten EBITDA von 2,5x zum 31. Dezember 2018 auf 2,3x pro forma
Nettoverschuldung / des bereinigten EBITDA sinken.

Aktualisierung des ersten Quartals 2019

Die zurechenbare Produktion aus den südafrikanischen PGM-Operationen wird auf etwa 234.000
4Eoz geschätzt und entspricht der jährlichen Prognose. Für Rustenburg beinhaltet die
Produktion Unzen, die in Konzentrat enthalten sind, das im ersten Quartal zur Zollbehandlung
geliefert wurde. Die Lieferung von Raffineriemetallen wird erst im zweiten Quartal 2019
erwartet.

Die PGM-Aktivitäten in den USA entwickelten sich langsamer als geplant und erreichten
schätzungsweise 131.000 2Eoz, wobei niedrigere Produktionsvolumina zu vorübergehend
erhöhten Kosten führten. Der Umsatz lag jedoch im Rahmen der Planung. Die Produktion soll
ab dem zweiten Quartal wieder auf ein normales Niveau zurückkehren, und die Produktionsprognose
für das Gesamtjahr bleibt unverändert. Nach der Inbetriebnahme des zweiten Ofens (EF2) im
Metallurgischen Komplex Columbus verbesserte sich der Durchsatz in der Schmelze, was zu einem Abbau
der Recycling-Metallbestände führte. Es wird erwartet, dass die Recyclingabteilung im
ersten Quartal 2019 durchschnittlich 23,0 Tonnen Aufgabematerial pro Tag einsetzt, verglichen mit
einer durchschnittlichen Aufgabemenge von 22,0 Tonnen pro Tag im Jahr 2018.

Die Goldproduktion im ersten Quartal 2019 wurde durch den anhaltenden AMCU-Streik negativ
beeinflusst und wird voraussichtlich etwa 104.000oz betragen, 90% dessen, was unter
Streikbedingungen geplant war, und 36% der Produktionsmenge im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2018.
Der Anlagenbetrieb und alle tragenden Kosten werden durch das reduzierte Produktionsniveau negativ
beeinflusst.

Details der Platzierung

Die Platzierung erfolgt außerhalb der Vereinigten Staaten auf der Grundlage von Regulation
S ("Regulation S") nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
("Securities Act") an Personen, die keine U.S. persons sind (wie in Regulation S definiert), und
innerhalb der Vereinigten Staaten nur an Personen, von denen vernünftigerweise angenommen wird,
dass sie qualifizierte institutionelle Käufer im Sinne von Rule 144A nach dem Securities Act
sind. Es werden keine American Depositary Shares, die Stammaktien der Gesellschaft
repräsentieren, bei der Platzierung angeboten. In Südafrika wird die Platzierung nur in
Form von separaten Privatplatzierungen erfolgen: (i) ausgewählte Personen, die unter eine der
in Abschnitt 96(1)(a) des South African Companies Act, 2008 ("South African Companies Act")
aufgeführten Kategorien fallen; und (ii) ausgewählte Personen, die als Auftraggeber
fungieren, die Platzierungsaktien für einen Gesamtwert von R1.000.000 oder mehr erwerben, wie
in Abschnitt 96(1)(b) des South African Companies Act ("South African Qualifying Investors")
vorgesehen.

Die Platzierungsaktien werden von der Gesellschaft im Rahmen und in Übereinstimmung mit
ihrer bestehenden allgemeinen Ermächtigung zur Ausgabe von Aktien gegen Bargeld ausgegeben, die
von den Aktionären auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft 2018
("Generalvollmacht") erteilt wird, und werden nur an öffentliche Aktionäre in
Übereinstimmung mit der Generalvollmacht ausgegeben.

Der Preis pro Stammaktie, zu dem die Platzierungsaktien platziert werden (der
"Platzierungspreis"), wird am Ende des Bookbuildings festgelegt. Der Zeitpunkt des Abschlusses des
Bookbuild, der Platzierungspreis und die Zuteilungen liegen im Ermessen der Gesellschaft und des
Sole Bookrunner. Der Platzierungspreis wird so schnell wie möglich im
Börsennachrichtendienst der von der JSE Limited ("JSE") betriebenen Börse nach Abschluss
des Bookbuild veröffentlicht.

Die Platzierungsaktien, wenn sie ausgegeben werden, sind vollständig eingezahlt und stehen
in jeder Hinsicht den bestehenden Stammaktien im ausgegebenen Aktienkapital der Gesellschaft gleich,
einschließlich des Rechts auf Erhalt aller Dividenden und anderer Ausschüttungen, die
nach dem Tag der Ausgabe der Platzierungsaktien erklärt, vorgenommen oder gezahlt werden. 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die JSE wird die Notierung und der Handel der
Platzierungsaktien an der JSE ("Zulassung") voraussichtlich um 09.00 Uhr Montag, 15. April 2019
(oder zu einem anderen Zeitpunkt und/oder Datum, das zwischen der Gesellschaft und dem Sole
Bookrunner vereinbart werden kann) beginnen. Die Anleger erhalten Platzierungsaktien, die an der JSE
notiert sind und gehandelt werden. 

Platzierungsaktien, die bei der Platzierung erworben wurden, dürfen erst mindestens 40 Tage
nach Abschluss der Platzierung in das American Depositary Share Programm der Gesellschaft
eingebracht werden.

Gemäß den Bedingungen des mit dem Manager abgeschlossenen Platzierungsvertrages hat
sich Sibanye-Stillwater unter bestimmten Ausnahmen zu einer Sperrfrist für die
Beteiligungspapiere von Sibanye-Stillwater für einen Zeitraum von 120 Tagen ab dem Datum der
Platzierung verpflichtet.

Notizen

Der in dieser Mitteilung verwendete südafrikanische Rand zum US-Dollar-Wechselkurs ist 14,03
Uhr mittags südafrikanischer Zeit. 

Johannesburg, 9. April 2019

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns: 

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com 
James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014 

IR Europe:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch

JSE Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa Proprietary Limited (Südafrika)
Einziger Bookrunner: J.P. Morgan Securities plc.
Südafrikanischer Rechtsbeistand für das Unternehmen: ENS Afrika
Internationale Rechtsberatung des Unternehmens: Linklaters LLP
Internationale Rechtsberatung des Sole Bookrunner: Shearman & Sterling (London) LLP

WICHTIGER HINWEIS

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einem
anderen Land dar oder ist Teil davon. Diese Ankündigung und die hierin enthaltenen
Informationen sind eingeschränkt und dürfen weder ganz noch teilweise direkt oder indirekt
in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan oder in einer anderen Gerichtsbarkeit, in
der eine solche Veröffentlichung oder Verteilung durch geltende Gesetze oder Vorschriften
eingeschränkt ist, veröffentlicht oder verteilt werden. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze dieser Länder darstellen. 

Die Platzierungsaktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933
in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an oder für Rechnung
oder zu Gunsten einer U. angeboten, verkauft, weiterverkauft, geliefert oder anderweitig verteilt
werden.S. Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) ohne Registrierung, es sei
denn, sie stützt sich auf eine anwendbare Befreiung von den Registrierungsanforderungen des
Securities Act oder auf eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des Securities
Act unterliegt, und in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Staates oder
einer anderen Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten. Es wird kein öffentliches Angebot der
platzierenden Aktien in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Jurisdiktion erfolgen. 

DIE VON PERSONEN AUßERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERWORBENEN PLATZIERUNGSAKTIEN
DÜRFEN ERST 40 TAGE NACH ABSCHLUSS DER PLATZIERUNG IN DAS AMERICAN DEPOSITARY SHARE ("ADS")
PROGRAMM DER GESELLSCHAFT EINGELEGT WERDEN UND DIE AKTIEN DER GESELLSCHAFT DÜRFEN NICHT IN
EINEM SICHERUNGSGESCHÄFT VERWENDET WERDEN, DAS DIE PLATZIERUNGSAKTIEN BEINHALTET. DURCH DEN
ERWERB VON PLATZIERUNGSAKTIEN DES ANGEBOTS VON AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN ERKLÄREN SIE
SICH MIT DEN VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN EINVERSTANDEN.

Die Gesellschaft wird die Bank of New York Mellon als Verwahrstelle für das ADS-Programm der
Gesellschaft anweisen, keine Platzierungsaktien zur Einreichung in das ADS-Programm der Gesellschaft
anzunehmen und für einen Zeitraum von 40 Tagen nach Abschluss der Platzierung keine ADSs
dafür auszugeben und zu liefern.

Jedes Angebot, jeder Verkauf, jede Weiterveräußerung, jede Lieferung oder jeder andere
Vertrieb der Platzierungsaktien innerhalb der Vereinigten Staaten während der 40-tägigen
Frist, die mit dem Datum dieses Vertrags beginnt, durch einen Händler (unabhängig davon,
ob er an der Platzierung teilnimmt oder nicht) kann gegen die Registrierungsanforderungen des
Wertpapiergesetzes verstoßen, wenn dieses Angebot oder dieser Verkauf anders als
gemäß einer Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Wertpapiergesetzes
erfolgt.

In Südafrika wird die Platzierung nur in Form von separaten Privatplatzierungen erfolgen:
(i) ausgewählte Personen, die unter eine der in Abschnitt 96(1)(a) des South African Companies
Act, 2008 ("South African Companies Act") aufgeführten Kategorien fallen; und (ii)
ausgewählte Personen, die als Auftraggeber fungieren, die Platzierungsaktien für einen
Gesamtwert von ZAR1.000.000 oder mehr erwerben, wie in Abschnitt 96(1)(b) des South African
Companies Act ("South African Qualifying Investors") vorgesehen. Diese Mitteilung wird nur solchen
südafrikanischen qualifizierten Investoren zur Verfügung gestellt. Dementsprechend: (i)
die Platzierung kein "Angebot an die Öffentlichkeit" ist, wie im South African Companies Act
vorgesehen; (ii) diese Bekanntmachung stellt keinen "registrierten Prospekt" oder eine "Werbung"
dar, wie es im South African Companies Act vorgesehen ist; und (iii) bei der South African Companies
and Intellectual Property Commission ("CIPC") in Bezug auf die Platzierung wurde kein Prospekt
eingereicht. Infolgedessen entspricht diese Mitteilung nicht den inhaltlichen und formalen
Anforderungen an einen Prospekt, die im South African Companies Act und den South African Companies
Regulations of 2011 festgelegt sind, und sie wurde nicht von der CIPC oder einer anderen
südafrikanischen Behörde genehmigt und/oder bei dieser registriert.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen stellen sachliche Informationen im Sinne von
Abschnitt 1(3)(a) des South African Financial Advisory and Intermediary Services Act, 2002 ("FAIS
Act") dar und sind nicht als ausdrückliche oder stillschweigende Empfehlung zu verstehen,
Leitfaden oder Vorschlag, dass eine bestimmte Transaktion in Bezug auf die platzierenden Aktien oder
in Bezug auf das Geschäft oder zukünftige Investitionen der Gesellschaft den besonderen
Anlagezielen, der finanziellen Situation oder den Bedürfnissen eines potenziellen Anlegers
angemessen ist, und nichts in dieser Mitteilung sollte als Werbung für Finanzdienstleistungen
in Südafrika ausgelegt werden. Die Gesellschaft ist kein Finanzdienstleister, der als solcher
nach dem FAIS-Gesetz zugelassen ist.

Im Sinne der Exchange Control Regulations of South Africa werden alle Aktienzertifikate, die an
nicht ansässige Aktionäre ausgegeben werden könnten, mit einem Vermerk "Non-Resident"
versehen. Alle neuen Aktienzertifikate, Dividenden und Restbeträge auf der Grundlage von
Emigrantenaktien, die im Sinne der Devisenkontrollverordnung kontrolliert werden, werden an den
autorisierten Händler weitergeleitet, der sein restliches Vermögen kontrolliert. Die Wahl
der Auswanderer zu dem oben genannten Zweck muss durch den Vertragshändler erfolgen, der ihr
verbleibendes Vermögen kontrolliert. Solche Aktienzertifikate werden mit dem Vermerk
"Ausländer" versehen. Dividenden und Restbarzahlungen an Nichtansässige sind von
Südafrika aus frei übertragbar. 

Im Vereinigten Königreich findet kein öffentliches Angebot der Platzierungsaktien
statt. Im Vereinigten Königreich werden alle Angebote der platzierenden Aktien gemäß
einer Ausnahmeregelung der Prospektrichtlinie (wie unten definiert) von der Verpflichtung zur
Erstellung eines Prospekts gemacht. Diese Mitteilung wird an Personen im Vereinigten Königreich
nur unter Umständen verteilt, in denen § 21 Abs. 1 des Financial Services and Markets Act
2000 in der jeweils gültigen Fassung ("FSMA") keine Anwendung findet. Im Zusammenhang mit der
Platzierung wird kein Prospekt zur Verfügung gestellt und es ist nicht erforderlich, dass
dieser Prospekt gemäß der Prospektrichtlinie veröffentlicht wird. 

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und richtet sich nur an Personen in den
Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, die (a) qualifizierte Anleger
("qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe e) der EU-Prospektrichtlinie
(d.h. Richtlinie 2003/71/EG in der jeweils gültigen Fassung) sind, und beinhaltet die
PD-Änderungsrichtlinie 2010 (Richtlinie 2010/73/EU), soweit sie in dem betreffenden
Mitgliedstaat umgesetzt ist) ("Prospektrichtlinie") und (b) im Vereinigten Königreich und (i)
Anlageexperten, die unter Artikel 19 Absatz 5 des britischen Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (die "Order") fallen, (ii) wohlhabende Unternehmen im Sinne von
Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a) bis d) der Verordnung oder (iii) andere Personen, denen sie
rechtmäßig übermittelt werden können, wobei alle diese Personen zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet werden. In den Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums darf diese Bekanntmachung nicht von Personen, die keine Relevanten Personen sind,
befolgt oder angeführt werden. Personen, die diese Mitteilung verbreiten, müssen sich
davon überzeugen, dass dies rechtmäßig ist. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, ist nur für Relevante
Personen zugänglich und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.

Diese Mitteilung wurde von der Gesellschaft herausgegeben und liegt in der alleinigen
Verantwortung der Gesellschaft. Es werden keine Zusicherungen oder Garantien abgegeben, weder
ausdrücklich noch stillschweigend, weder in Bezug auf J.P. Morgan Securities plc (der
"Manager") noch von einem seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen oder Vertreter in Bezug auf die
Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Mitteilung oder anderer schriftlicher oder
mündlicher Informationen, die einem Interessenten oder seinen Beratern zur Verfügung
gestellt oder öffentlich zugänglich gemacht werden, und daher wird jegliche Haftung
ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Manager und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen handeln ausschließlich für
das Unternehmen und niemanden sonst im Zusammenhang mit der Platzierung und sind gegenüber
niemand anderem als dem Unternehmen dafür verantwortlich, die seinen Kunden gebotenen
Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder Ratschläge in Bezug auf die Platzierung und/oder andere
in dieser Mitteilung genannte Angelegenheiten zu erteilen. Abgesehen von den Verantwortlichkeiten
und Haftungen, die dem Manager oder seinen verbundenen Unternehmen durch seine jeweiligen
Aufsichtsbehörden auferlegt werden können, übernehmen weder der Manager noch seine
jeweiligen verbundenen Unternehmen eine Verantwortung für den Inhalt der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen oder für andere Erklärungen, die von oder im Namen des Managers
oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der Gesellschaft, der
Platzierung von Aktien oder der Platzierung abgegeben oder angeblich abgegeben werden. Der Manager
und jedes seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen lehnen dementsprechend jede Verantwortung und
Haftung ab, unabhängig davon, ob sie sich aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig
(außer wie oben beschrieben) in Bezug auf Aussagen oder andere Informationen in dieser
Ankündigung ergeben, und es wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung
oder Gewährleistung durch den Manager oder eines seiner jeweiligen verbundenen Unternehmen
hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Vollständigkeit der in dieser
Ankündigung enthaltenen Informationen gemacht.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der platzierenden Aktien in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Das Unternehmen oder der Manager hat keine
Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot solcher Aktien oder den Besitz oder die Verteilung dieser
Bekanntmachung oder eines anderen Angebots oder Werbematerials im Zusammenhang mit solchen Aktien in
einer Rechtsordnung, in der zu diesem Zweck Maßnahmen erforderlich sind, ermöglichen
würden. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung gelangt, sind von der Gesellschaft und dem
Manager verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Ankündigung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne der "Safe
Harbor"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995.
Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die Verwendung von Wörtern wie "Ziel", "wird",
"Prognose", "erwarten", "potenziell", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten", "können"
und anderen ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden, die zukünftige Ereignisse oder
Trends vorhersagen oder anzeigen oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte sind.
Die in dieser Mitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter
und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen
sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens befinden, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse des Unternehmens
wesentlich von historischen Ergebnissen oder von zukünftigen Ergebnissen abweichen, die in
solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebracht werden.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung. Das
Unternehmen verpflichtet sich nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu
aktualisieren oder Änderungen vorzunehmen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Datum
dieser Ankündigung widerzuspiegeln oder das Eintreten unerwarteter Ereignisse zu widerspiegeln,
es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

Diese Mitteilung identifiziert oder schlägt nicht die Risiken (direkt oder indirekt) vor,
die mit einer Investition in die Platzierungsaktien verbunden sein können. Jede
Investitionsentscheidung zum Kauf von Platzierungsaktien bei der Platzierung darf
ausschließlich auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen getroffen
werden, die vom Manager nicht unabhängig verifiziert wurden. 

Diese Ankündigung stellt keine Ankündigung einer endgültigen Vereinbarung
über die Durchführung der Platzierung dar, und dementsprechend kann nicht sicher sein,
dass die Platzierung fortgesetzt wird. Sibanye-Stillwater behält sich das Recht vor, die
Platzierung nicht fortzusetzen oder die Bedingungen der Platzierung in irgendeiner Weise zu
ändern.

Die nach der Platzierung auszugebenden Platzierungsaktien werden nicht zum Handel an einer
anderen Börse als der Johannesburger Börse zugelassen.

Personen, die zur Platzierung eingeladen sind und sich dafür entscheiden, an der Platzierung
teilzunehmen, indem sie ein Angebot zur Übernahme von Platzierungsaktien unterbreiten, gelten
als diejenigen, die diese Bekanntmachung in ihrer Gesamtheit gelesen und verstanden haben und ein
solches Angebot zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeben und die hierin enthaltenen
Zusicherungen, Garantien, Anerkennungen und Verpflichtungen abgeben. Jeder dieser Platzierten
sichert zu, garantiert und erkennt an, dass er eine Person ist, die berechtigt ist, die
Platzierungsaktien in Übereinstimmung mit den hierin dargelegten Einschränkungen und den
anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in seiner Heimatgerichtsbarkeit und in der Gerichtsbarkeit
(falls unterschiedlich), in der er seinen physischen Wohnsitz hat, zu erwerben oder zu zeichnen.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, versichert, garantiert und anerkennt jeder Ort,
dass er (a) nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan oder einer anderen
Gerichtsbarkeit ansässig ist, in der das Angebot oder der Verkauf der platzierenden Aktien an
diesen Ort rechtswidrig wäre oder eine Registrierung oder andere Maßnahmen erfordern
würde, und er nicht im Namen von jemandem handelt, der sich in den Vereinigten Staaten, Kanada,
Australien, Japan oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, oder physisch in den Vereinigten
Staaten, Kanada, Australien oder einer anderen Gerichtsbarkeit ansässig ist, und (b) nicht ein
U.S. Person (wie dieser Begriff in Regulation S nach dem Securities Act definiert ist) oder für
Rechnung oder zugunsten einer US-Person (mit Ausnahme eines Händlers) kaufen.

Informationen für Vertriebspartner

Ausschließlich für die Zwecke der darin enthaltenen Product Governance Anforderungen:
a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils
gültigen Fassung ("MiFID II"); b) Artikel 9 und 10 der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der
Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen
(zusammen die "MiFID II Product Governance Requirements") und den Ausschluss jeglicher Haftung, sei
es aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II
Product Governance Requirements) anderweitig in Bezug auf diese haben könnte, wobei die
Platzierungsaktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen wurden, das festgestellt hat, dass
es sich um solche Wertpapiere handelt: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern,
die die Kriterien von professionellen Kunden und zugelassenen Gegenparteien, jeweils im Sinne der
MiFID II, erfüllen, vereinbar sind; und (ii) für den Vertrieb über alle
Vertriebskanäle, wie sie die MiFID II zulässt (das "Target Market Assessment"). Ungeachtet
der Zielmarkteinschätzung sollten die Vertriebspartner beachten, dass: der Preis der
platzierenden Aktien sinken kann und die Anleger ihre Investition ganz oder teilweise verlieren
könnten; die platzierenden Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen
Kapitalschutz; und eine Investition in die platzierenden Aktien ist nur mit Anlegern vereinbar, die
keine Einkommens- oder Kapitalgarantie benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit
einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken
einer solchen Investition zu bewerten und die über ausreichende Ressourcen verfügen, um
die daraus resultierenden Verluste tragen zu können. Die Zielmarktbewertung lässt die
Anforderungen vertraglicher, rechtlicher oder regulatorischer Verkaufsbeschränkungen im
Zusammenhang mit der Platzierung unberührt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass
der Manager ungeachtet der Zielmarkteinschätzung nur Investoren gewinnt, die die Kriterien
professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien erfüllen. 

Zur Vermeidung von Zweifeln stellt das Target Market Assessment keine solche dar: (a) eine
Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II; oder (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Platzierungsaktien zu investieren, sie zu
kaufen oder andere Maßnahmen in Bezug auf die Platzierungsaktien zu ergreifen. 

Jeder Vertriebspartner ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezug
auf die Platzierungsaktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.

UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN FINDET NIRGENDWO EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER PLATZIERENDEN
AKTIEN DURCH EINE PERSON STATT, UND DIE GESELLSCHAFT HAT EIN SOLCHES ANGEBOT IN BEZUG AUF DIE
PLATZIERENDEN AKTIEN NICHT GENEHMIGT ODER ZUGESTIMMT.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46422
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46422&tr=1

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