IRW-PRESS: Sibanye Gold Limited: Sibanye Stillwater: Competition Appeal Court bestätigt die
Zustimmung des südafrikanischen Wettbewerbsgerichts zur Lonmin-Transaktion

Sibanye Stillwater: Competition Appeal Court bestätigt die Zustimmung des
südafrikanischen Wettbewerbsgerichts zur Lonmin-Transaktion

NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG GANZ ODER TEILWEISE, DIREKT ODER
INDIREKT, IN, IN ODER VON EINER GERICHTSBARKEIT, IN DER DIES ZU TUN WÄRE, ALS VERSTOß
GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESER GERICHTSBARKEIT ANZUSEHEN.

DIESE MITTEILUNG ENTHÄLT INSIDERINFORMATIONEN


Johannesburg, 17. Mai 2019: Sibanye-Stillwasser (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL -
https://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=299128) und Lonmin Plc (Ticker JSE: LON und LSE: LMI)
("Lonmin") freuen sich bekannt zu geben, dass das Wettbewerbsberufungsgericht Südafrikas (die
"CACSA") heute sein Urteil über die bei der CACSA eingereichte Berufung der Association of
Mineworkers and Construction Union ("AMCU") abgegeben hat. Die CACSA wies die Beschwerde von AMCU
kostenpflichtig zurück und bestätigte daher die Entscheidung des südafrikanischen
Wettbewerbsgerichts vom 21. November 2018, das Angebot unter bestimmten spezifischen Bedingungen zu
genehmigen, darunter eine geringfügige Änderung, die die im Rahmen der Untersuchung und
Durchführung bestimmter Bergbauprojekte angewandte Maßnahme präzisiert, aber die
Rahmenbedingungen nicht ändert. Die spezifischen Bedingungen wurden in der Mitteilung von
Sibanye-Stillwater vom 21. November 2018 aufgenommen und sind im Sibanye-Stillwater Circular und im
Lonmin Scheme Circular (jeweils wie unten definiert) zusammengefasst.

Sibanye-Stillwater und Lonmin bleiben voll und ganz dem Angebot verpflichtet.

Neal Froneman, CEO von Sibanye-Stillwater, kommentierte: "Wir freuen uns, dass das
Wettbewerbsberufungsgericht die Entscheidung des Wettbewerbsgerichts bestätigt hat. Wir sind
zuversichtlich, dass die Integration der PGM-Anlagen von Lonmin und der angrenzenden
PGM-Aktivitäten von Sibanye-Stillwater eine nachhaltigere und positivere Zukunft für diese
Anlagen gewährleisten wird. Wir glauben, dass die Transaktion weiterhin im besten Interesse
aller Beteiligten ist."

Ben Magara, CEO von Lonmin, kommentierte dies: "Wir begrüßen diese Entscheidung, da
sie den Weg für die Abstimmung der Aktionäre am 28. Mai frei macht. Die Fusion schafft ein
größeres und diversifizierteres Unternehmen, von dem wir glauben, dass es im besten
Interesse der Lonmin-Aktionäre und anderer Interessengruppen liegt."

Die Transaktion unterliegt weiterhin der Erfüllung oder (falls zutreffend) dem Verzicht auf
die Bedingungen, die in der Ankündigung der Transaktion durch Lonmin und Sibanye-Stillwater vom
14. Dezember 2017 und in dem von Lonmin am 25. April 2019 veröffentlichten Rundschreiben (das
"Lonmin Scheme Circular") festgelegt sind. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die
Genehmigungen der Aktionäre von Lonmin und Sibanye-Stillwater sowie der Gerichte von England
und Wales.

Ein Rundschreiben an die Aktionäre von Sibanye-Stillwater (das "Sibanye-Stillwater
Circular") und das Lonmin Scheme Circular, die jeweils Einladungen zu den erforderlichen
Hauptversammlungen und entsprechende Beschlüsse im Zusammenhang mit der Transaktion enthalten,
wurden den jeweiligen Aktionären am 25. April 2019 übermittelt. Die Hauptversammlungen von
Sibanye-Stillwater und Lonmin finden jeweils am Dienstag, den 28. Mai 2019 statt. Aktionäre
sollten das Sibanye-Stillwater Circular oder das Lonmin Scheme Circular (falls zutreffend) für
weitere Informationen beachten.

Definierte Begriffe, die in dieser Mitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, haben die
im Lonmin Scheme Circular festgelegte Bedeutung. 

Enden.

Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
 
Lonmin Investor Relations Kontakt:
Tanya Chikanza 
Executive Vice President: Unternehmensstrategie, Investor Relations und Unternehmenskommunikation

E-Mail: ir@lonmin.com  
Tel: +27(0)83 391 2859

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited (Eigene Anteile)

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "safe
harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem derjenigen, die sich auf die
Finanzlage von Lonmin und Sibanye-Stillwater, die Geschäftsstrategien, die Pläne und Ziele
des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise
Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen des oberen Managements und der Direktoren von
Lonmin und Sibanye-Stillwater widerspiegeln. 

Alle Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten in dieser Mitteilung,
können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden auch oft
Wörter wie "antizipieren", "glauben", "beabsichtigen", "schätzen", "erwarten" und
Wörter von ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen bergen naturgemäß
Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen
und im Hinblick auf verschiedene wichtige Faktoren, einschließlich der in diesem Disclaimer
genannten, berücksichtigt werden sollten. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu
sehr auf solche Aussagen zu verlassen. 

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater und Lonmin wesentlich von denen
in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem Änderungen der
einschlägigen staatlichen Vorschriften, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und
Sicherheitsvorschriften und der neuen Gesetze, die Wasser, Bergbau, Mineralrechte und
Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich aller Interpretationen davon, die Gegenstand
von Streitigkeiten sein können; wirtschaftliche, geschäftliche, politische und soziale
Bedingungen im Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Südafrika, Simbabwe und
anderen Ländern; eine weitere Herabstufung des südafrikanischen Kreditratings; die
Fähigkeit von Sibanye-Stillwater und Lonmin, die Anforderungen zu erfüllen, dass sie
nachhaltig arbeiten; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit Gold unter Tage und über
Tage, PGMs und Uranbergbau; das Auftreten vorübergehender Stillstände von Bergwerken
aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Instandhaltung; Unsicherheit über den
Eigentumstitel an einem der Grundstücke von Sibanye-Stillwater; Änderungen des
Marktpreises für Gold, PGMs und/oder Uran; Schwankungen der Wechselkurse,
Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische Geldpolitiken; Zukünftige
Geschäftsaussichten von Sibanye-Stillwater; Finanzlage; Verschuldungssituation und
Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; Pläne und Ziele des
Managements für zukünftige Operationen; Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, seine
Anleiheinstrumente zu warten und Darlehen und andere Verpflichtungen einzuhalten; Auftreten von
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; Änderungen der Annahmen, die den
Schätzungen von Sibanye-Stillwater und Lonmin über ihre derzeitigen Mineralreserven und
-ressourcen zugrunde liegen; Stromunterbrechungen, Beschränkungen und Kostensteigerungen; die
Fähigkeit, leitende Angestellte oder ausreichende technisch qualifizierte Mitarbeiter
einzustellen und zu halten, sowie ihre Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung historisch
benachteiligter Südafrikaner in Führungspositionen zu erreichen; die Fähigkeit,
potenzielle Synergien aus der Transaktion zu erzielen; die Fähigkeit, erwartete
Effizienzsteigerungen und andere Kosteneinsparungen im Zusammenhang mit früheren, laufenden und
zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; den Erfolg der
Geschäftsstrategien, Explorations- und Entwicklungsaktivitäten von Sibanye-Stillwater und
Lonmin; Engpässe in der Lieferkette und Preiserhöhungen bei Produktionsmitteln; die
Angemessenheit des Versicherungsschutzes; das Versagen von Informationstechnologie- und
Kommunikationssystemen und Fragen des Datenschutzes; das Ergebnis und die Folgen möglicher oder
anhängiger Gerichts- oder Regulierungsverfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und
Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, -beschränkungen und -erhöhungen; alle sozialen
Unruhen, Krankheiten oder Natur- oder von Menschen verursachte Katastrophen bei informellen
Siedlungen in der Nähe einiger Betriebsstätten von Lonmin und Sibanye-Stillwater; Betrieb
in neuen Regionen und regulatorischen Umgebungen, in denen Sibanye-Stillwater noch keine Erfahrung
hat; die Fähigkeit, eine stationäre Produktion im Blitz-Projekt zu erreichen; das
Versagen, die Vorteile laufender Streaming-Vereinbarungen zu nutzen; die Verfügbarkeit, die
Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und
anderen ansteckenden Krankheiten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Mitteilung. Sibanye-Stillwater und Lonmin lehnen ausdrücklich jede
Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten
(außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang). 

Zusätzliche Informationen

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken. Es ist nicht beabsichtigt und stellt auch
keinen Teil eines Angebots, einer Einladung oder einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, zum Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur anderweitigen Veräußerung von
Wertpapieren ("Wertpapiere") oder zur Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer
Rechtsordnung gemäß dem Angebot oder anderweitig dar, noch wird es in einer Rechtsordnung
unter Verstoß gegen geltendes Recht einen Verkauf, eine Ausgabe oder eine Übertragung von
Wertpapieren geben. Es kann nicht garantiert werden, dass das erhöhte Angebot rechtzeitig oder
überhaupt durchgeführt wird. Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt oder ein
gleichwertiges Dokument dar.

Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem US Securities Act
von 1933 (der "US Securities Act") oder nach den Wertpapiergesetzen eines Staates oder einer anderen
Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten registriert. Dementsprechend dürfen die
Schuldverschreibungen ohne Registrierung nach dem US Securities Act oder ohne eine Ausnahme davon
nicht angeboten, verkauft, weiterverkauft, geliefert, verteilt oder anderweitig direkt oder indirekt
in den Vereinigten Staaten übertragen werden. Es wird erwartet, dass die Schuldverschreibungen
in Abhängigkeit von der in Abschnitt 3(a)(10) vorgesehenen Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des US Securities Act ausgegeben werden.

Die Veröffentlichung, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die nicht in Südafrika oder
dem Vereinigten Königreich ansässig sind oder den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten
unterliegen, sollten sich über alle geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung der geltenden Anforderungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts einer
solchen Gerichtsbarkeit darstellen.

Keine Aussage in dieser Mitteilung ist als Gewinnprognose oder -schätzung für einen
Zeitraum gedacht, und keine Aussage in dieser Mitteilung sollte so interpretiert werden, dass das
Ergebnis oder das Ergebnis je Aktie für Sibanye-Stillwater oder Lonmin, je nach Fall, für
das laufende oder zukünftige Geschäftsjahr notwendigerweise das historisch
veröffentlichte Ergebnis oder das Ergebnis je Aktie für Sibanye-Stillwater oder Lonmin
erreichen oder überschreiten würde.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Aussagen sind nicht als Rechts-, Wirtschafts-, Finanz- oder
Steuerberatung zu verstehen. Wenn Sie Zweifel am Inhalt dieser Mitteilung haben, sollten Sie Ihren
eigenen Rechts-, Geschäfts-, Finanz- oder Steuerberater für Rechts-, Geschäfts-,
Finanz- oder Steuerberatung hinzuziehen.

Offenlegungspflichten des Übernahmecodes

Gemäß Regel 8.3(a) des Übernahmekodex ("Kodex") muss jede Person, die an 1% oder
mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Wertpapierbieters
interessiert ist (d.h. jeder andere Anbieter als ein Bieter, für den angekündigt wurde,
dass sein Angebot ausschließlich in bar erfolgt oder voraussichtlich erfolgen wird), nach
Beginn der Angebotsfrist und, wenn später, nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapierbieter
zum ersten Mal identifiziert wird, eine Offenlegung der Eröffnungsposition vornehmen. Eine
Offenlegung der Eröffnungsposition muss Angaben zu den Interessen der Person sowie zu
Short-Positionen und Zeichnungsrechten an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft
und (ii) den/den Börsenanbietern enthalten. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition durch
eine Person, auf die Regel 8.3(a) Anwendung findet, muss spätestens am 10. Werktag nach Beginn
der Angebotsfrist um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) und gegebenenfalls spätestens am 10. Werktag
nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapieranbieter zum ersten Mal identifiziert wird, um 15.30
Uhr (Londoner Zeit) erfolgen. Relevante Personen, die vor Ablauf der Frist für die Offenlegung
einer Eröffnungsposition mit den relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines
Börsenanbieters handeln, müssen stattdessen eine Offenlegung vornehmen. 

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die an 1% oder mehr einer Klasse
relevanter Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist oder
wird, eine Offenlegung vornehmen, wenn sie mit relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder
eines Börsenanbieters handelt. Eine Dealing Disclosure muss Einzelheiten über das
betreffende Geschäft und die Interessen der Person sowie Short-Positionen und Zeichnungsrechte
an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft und (ii) jedem Wertpapieranbieter
enthalten, es sei denn, diese Angaben wurden zuvor gemäß Regel 8 veröffentlicht.
Eine Dealing Disclosure durch eine Person, auf die Regel 8.3(b) anwendbar ist, muss bis
spätestens 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am Werktag nach dem Datum des jeweiligen Deals erfolgen.


Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam gemäß einer formalen oder informellen
Vereinbarung oder Absprache über den Erwerb oder die Kontrolle einer Beteiligung an relevanten
Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters handeln, gelten sie als eine
einzige Person im Sinne von Regel 8.3. 
Offenlegungen zur Eröffnungsposition müssen auch von der Zielgesellschaft und von jedem
Bieter vorgenommen werden und Offenlegungen zum Handel müssen auch von der Zielgesellschaft,
von jedem Bieter und von allen mit ihnen gemeinsam handelnden Personen vorgenommen werden (siehe
Regeln 8.1, 8.2 und 8.4).

Angaben zu den Zielgesellschaften und Bietergesellschaften, für die relevante Offenlegungen
zu Eröffnungspositionen und Handelspositionen vorzunehmen sind, finden Sie in der
Offenlegungstabelle auf der Website der Übernahmekommission unter
http://www.thetakeoverpanel.org.uk, einschließlich Angaben zur Anzahl der ausstehenden
relevanten Wertpapiere, zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist und zur erstmaligen
Identifizierung eines Bieters. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie eine Offenlegung der
Eröffnungsposition oder eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen müssen, sollten Sie
sich an die Marktaufsichtsstelle der Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638 0129 wenden. 

Veröffentlichung auf der Website

Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen
mit Wohnsitz in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten auf der Website von Sibanye-Stillwater unter
https://www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin und auf der Website von Lonmin unter
www.lonmin.com/investors/sibanyestillwater-offer bis spätestens 12 Uhr (Londoner Zeit) am
Werktag nach dem Datum dieser Mitteilung zur Verfügung gestellt. Zur Klarstellung: Der Inhalt
dieser Webseiten wird nicht in diese Mitteilung aufgenommen und ist nicht Bestandteil dieser
Mitteilung.

Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46790
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=46790&tr=1

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