IRW-PRESS: Sibanye Gold Limited: Sibanye-Stillwater : Berufung der AMCU gegen die Genehmigung
der Transaktion durch das südafrikanische Wettbewerbsgericht

Sibanye-Stillwater : Berufung der AMCU gegen die Genehmigung der Transaktion durch das
südafrikanische Wettbewerbsgericht
 
Johannesburg, 19. Dezember 2018: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL -
http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298294) und Lonmin plc ("Lonmin") (Ticker JSE: Lon und
LSE: LMI) stellen fest, dass eine Berufung (die "Berufung") des südafrikanischen
Wettbewerbsgerichts vom 21. November 2018, die den Erwerb von Lonmin durch Sibanye-Stillwater (die
"Transaktion") unter bestimmten Bedingungen genehmigt, beim Berufungsgericht für Wettbewerb von
der Association of Mineworkers and Construction Union ("AMCU") eingereicht wurde. Sibanye-Stillwater
und Lonmin beabsichtigen, eine dringende Anhörung beim Berufungsgericht für
Wettbewerbsfragen im Zusammenhang mit der Beschwerde der AMCU zu beantragen.

Sibanye-Stillwater und Lonmin stehen weiterhin voll und ganz hinter der Transaktion. Lonmin ist
nach wie vor davon überzeugt, dass die Transaktion eine umfassende Lösung für die
Herausforderungen von Lonmin darstellt und Lonmin und seinen Interessengruppen eine sicherere
Zukunft bietet, als Lonmin auf alternativen Wegen erreichen könnte. Die Kombination von
Sibanye-Stillwater und Lonmin wird ein größeres, widerstandsfähigeres Unternehmen
mit einer größeren geografischen Rohstoffdiversifizierung schaffen, das besser in der
Lage ist, kurzfristigen Rohstoffpreisen und Wechselkursschwankungen standzuhalten.

Die Transaktion unterliegt weiterhin der Erfüllung oder (falls zutreffend) dem Verzicht auf
die Bedingungen, die in der Ankündigung der Transaktion durch Lonmin und Sibanye-Stillwater vom
14. Dezember 2017 festgelegt sind. Zu diesen Bedingungen gehören unter anderem die
Genehmigungen der Aktionäre von Lonmin und Sibanye-Stillwater sowie der Gerichte von England
und Wales.

Weitere Informationen über die geplante Übernahme von Lonmin durch Sibanye-Stillwater
finden Sie unter https://www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin .

Ende

Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Leiter Investor Relations
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
+27 (0) 83 453 4014

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch 

Lonmin Investor Relations Kontakt:
Tanya Chikanza
E-Mail: ir@lonmin.com
Tel: +27(0)83 391 2859

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited (Eigene Anteile)

ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "safe
harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle
Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die in dieser Mitteilung enthalten
sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch
die Verwendung von Wörtern wie "wird", "würde", "erwarten", "kann", "könnte",
"glauben", "antizipieren", "Ziel", "schätzen" und ähnlichen Wörtern identifiziert
werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem über unsere
zukünftigen Geschäftsaussichten, Finanzlage, Geschäftsstrategien, Pläne und
Ziele des Managements für zukünftige Geschäfte und den erwarteten Nutzen und die
Synergien von Transaktionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste
Urteilsvermögen unseres oberen Managements widerspiegeln. Die Leser werden darauf hingewiesen,
sich nicht zu sehr auf solche Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine
Reihe bekannter und unbekannter Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer
vorherzusagen sind und die sich im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater
befinden, was dazu führen könnte, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ergebnisse
von Sibanye-Stillwater wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen
Ergebnissen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder
impliziert werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund
verschiedener wichtiger Faktoren betrachtet werden, einschließlich derjenigen, die im am 30.
März 2018 veröffentlichten integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe
sowie im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater bei der Securities
and Exchange Commission am 2. April 2018 eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung.
Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage zur Aktualisierung oder
Überarbeitung dieser zukunftsgerichteten Aussagen ab, es sei denn, dies ist durch geltendes
Recht vorgeschrieben.
Zusätzliche Informationen

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken. Es ist nicht beabsichtigt und stellt auch
keinen Teil eines Angebots, einer Einladung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, zum Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur anderweitigen Veräußerung von
Wertpapieren oder zur Aufforderung zur Stimmabgabe oder Genehmigung in einer Rechtsordnung
gemäß der Transaktion oder anderweitig dar, noch wird es in einer Rechtsordnung unter
Verstoß gegen geltendes Recht einen Verkauf, eine Ausgabe oder eine Übertragung von
Wertpapieren geben.

Die Veröffentlichung, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die nicht in Südafrika oder
dem Vereinigten Königreich ansässig sind oder den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten
unterliegen, sollten sich über alle geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung der geltenden Anforderungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts einer
solchen Gerichtsbarkeit darstellen.
 
Offenlegungspflichten des Übernahmecodes

Gemäß Regel 8.3(a) des Übernahmecodes (Kodex) muss jede Person, die an 1% oder
mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Wertpapierbieters
interessiert ist (d.h. jeder andere Anbieter als ein Bieter, für den angekündigt wurde,
dass sein Angebot ausschließlich in bar erfolgt oder wahrscheinlich sein wird), nach Beginn
der Angebotsfrist und, wenn später, nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapierbieter
erstmals identifiziert wird, eine Offenlegung der Eröffnungsposition vornehmen. Eine
Offenlegung der Eröffnungsposition muss Angaben zu den Interessen der Person sowie zu
Short-Positionen und Zeichnungsrechten an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft
und (ii) den/den Börsenanbietern enthalten. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition durch
eine Person, auf die Regel 8.3(a) Anwendung findet, muss spätestens am 10. Werktag nach Beginn
der Angebotsfrist um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) und gegebenenfalls spätestens am 10. Werktag
nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapieranbieter zum ersten Mal identifiziert wird, um 15.30
Uhr (Londoner Zeit) erfolgen. Relevante Personen, die vor Ablauf der Frist für die Offenlegung
einer Eröffnungsposition mit den relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines
Börsenanbieters handeln, müssen stattdessen eine Offenlegung vornehmen.

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die an 1% oder mehr einer Klasse
relevanter Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist oder
wird, eine Offenlegung vornehmen, wenn sie mit relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder
eines Börsenanbieters handelt. Eine Dealing Disclosure muss Einzelheiten über das
betreffende Geschäft und die Interessen der Person sowie Short-Positionen und Zeichnungsrechte
an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft und (ii) jedem Wertpapieranbieter
enthalten, es sei denn, diese Angaben wurden zuvor gemäß Regel 8 veröffentlicht.
Eine Dealing Disclosure durch eine Person, auf die Regel 8.3(b) anwendbar ist, muss bis
spätestens 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am Werktag nach dem Datum des jeweiligen Deals
erfolgen.

Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam gemäß einer formalen oder informellen
Vereinbarung oder Absprache über den Erwerb oder die Kontrolle einer Beteiligung an relevanten
Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters handeln, gelten sie als eine
einzige Person im Sinne von Regel 8.3.Offenlegungen zur Eröffnungsposition müssen auch von
der Zielgesellschaft und von jedem Bieter vorgenommen werden und Offenlegungen zum Handel
müssen auch von der Zielgesellschaft, von jedem Bieter und von allen mit ihnen gemeinsam
handelnden Personen vorgenommen werden (siehe Regeln 8.1, 8.2 und 8.4). Angaben zu den
Zielgesellschaften und Bietergesellschaften, für die relevante Offenlegungen zu
Eröffnungspositionen und Handelspositionen vorzunehmen sind, finden Sie in der
Offenlegungstabelle auf der Website der Übernahmekommission unter
http://www.thetakeoverpanel.org.uk, einschließlich Angaben zur Anzahl der ausstehenden
relevanten Wertpapiere, zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist und zur erstmaligen
Identifizierung eines Bieters. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie eine Offenlegung der
Eröffnungsposition oder eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen müssen, sollten Sie
sich an die Marktaufsichtsstelle der Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638 0129 wenden.]

Veröffentlichung auf der Website: Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter
Einschränkungen für Personen mit Wohnsitz in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten auf
der Website von Sibanye-Stillwater unter
https://www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin bis spätestens 12 Uhr (Londoner
Zeit) am Werktag nach dem Datum dieser Mitteilung zur Verfügung gestellt. Zur Klarstellung: Die
Inhalte dieser Website werden nicht in diese Mitteilung aufgenommen und sind nicht Bestandteil
dieser Mitteilung.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=45525
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=45525&tr=1

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