IRW-PRESS: Sibanye Gold Limited: Sibanye Gold Limited: Empfohlenes All-Share-Angebot für
Lonmin: Anhörung des Berufungsgerichts für den 2. April 2019 angesetzt.

Empfohlenes All-Share-Angebot für Lonmin: Anhörung des Berufungsgerichts für den
2. April 2019 angesetzt.

Johannesburg, 25. Januar 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL -
http://www.commodity-tv.net/c/search_adv/?v=298805) und Lonmin Plc (Ticker JSE: LON und LSE: LMI)
geben hiermit bekannt, dass das südafrikanische Wettbewerbsberufungsgericht (die "CACSA") im
Anschluss an die von Sibanye-Stillwater und Lonmin am 19. Dezember 2018 und 15. Januar 2019 in Bezug
auf das Angebot veröffentlichten Ankündigungen den 2. April 2019 als Termin für die
Verhandlung der bei der CACSA von der Association of Mineworkers and Construction Union ("AMCU")
eingelegten Berufung festgelegt hat. Die Beschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des
südafrikanischen Wettbewerbsgerichts vom 21. November 2018, das Angebot unter bestimmten
Bedingungen zu genehmigen. 

Sibanye-Stillwater und Lonmin bleiben voll und ganz dem Angebot verpflichtet.

Definierte Begriffe, die verwendet werden, aber nicht in dieser Mitteilung definiert sind, haben
die in der Bekanntmachung über das Festangebot vom 14. Dezember 2017 dargelegte Bedeutung,
siehe https://www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin  und
www.lonmin.com/investors/sibanye-stillwater-offer   für weitere Informationen über die
Transaktion. 

Weitere Ankündigungen werden zu gegebener Zeit erfolgen.

Enden.
Sibanye-Stillwater Investor Relations Kontakt:
James Wellsted
Leiter Investor Relations
E-Mail: ir@sibanyestillwater.com
+27 (0) 83 453 4014

Lonmin Investor Relations Kontakt:
Tanya Chikanza
Executive Vice President: Unternehmensstrategie, Investor Relations und
Unternehmenskommunikation
E-Mail: ir@lonmin.com 
Tel: +27(0)83 391 2859

In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch 
www.resource-capital.ch 

Sponsor: J.P. Morgan Equities South Africa (Proprietary) Limited (Eigene Anteile)
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbor"-Bestimmungen des
United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Alle Aussagen, mit
Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, die in dieser Mitteilung enthalten sind,
können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen können durch die
Verwendung von Wörtern wie "wird", "würde", "erwarten", "kann", "könnte", "glauben",
"antizipieren", "Ziel", "schätzen" und ähnlichen Wörtern identifiziert werden. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich unter anderem über unsere zukünftigen
Geschäftsaussichten, Finanzlage, Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements
für zukünftige Geschäfte und den erwarteten Nutzen und die Synergien von
Transaktionen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteilsvermögen unseres
oberen Managements widerspiegeln. Die Leser werden darauf hingewiesen, sich nicht zu sehr auf solche
Aussagen zu verlassen. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten eine Reihe bekannter und unbekannter
Risiken, Unsicherheiten und anderer Faktoren, von denen viele schwer vorherzusagen sind und die sich
im Allgemeinen außerhalb der Kontrolle von Sibanye-Stillwater und Lonmin befinden, was dazu
führen könnte, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse von Sibanye-Stillwater oder
Lonmin wesentlich von den historischen Ergebnissen oder von allen zukünftigen Ergebnissen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert
werden. Daher sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen vor dem Hintergrund verschiedener wichtiger
Faktoren betrachtet werden, einschließlich in Bezug auf Sibanye-Stillwater, die im
integrierten Jahresbericht und Jahresfinanzbericht der Gruppe, veröffentlicht am 30. März
2018, und im Jahresbericht der Gruppe auf Formular 20-F, der von Sibanye-Stillwater am 2. April 2018
bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde (SEC File No. 001-35785). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung.
Sibanye-Stillwater und Lonmin lehnen ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten, es sei denn, dies ist durch
geltendes Recht vorgeschrieben.

Zusätzliche Informationen
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken. Es ist nicht beabsichtigt und stellt auch
keinen Teil eines Angebots, einer Einladung oder der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, zum Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur anderweitigen Veräußerung von
Wertpapieren dar, oder die Aufforderung zur Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer
Gerichtsbarkeit, gemäß dem Angebot oder anderweitig, noch wird es in einer
Gerichtsbarkeit unter Verstoß gegen geltendes Recht einen Verkauf, eine Ausgabe oder eine
Übertragung von Wertpapieren geben.

Die Veröffentlichung, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung in bestimmten
Rechtsordnungen kann gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die nicht in Südafrika oder
dem Vereinigten Königreich ansässig sind oder den Gesetzen anderer Gerichtsbarkeiten
unterliegen, sollten sich über alle geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.
Jede Nichteinhaltung der geltenden Anforderungen kann eine Verletzung des Wertpapierrechts einer
solchen Gerichtsbarkeit darstellen.

Offenlegungspflichten des Übernahmecodes
Gemäß Regel 8.3(a) des Übernahmekodex ("Kodex") muss jede Person, die an 1% oder
mehr einer Gattung relevanter Wertpapiere einer Zielgesellschaft oder eines Wertpapierbieters
interessiert ist (d.h. jeder andere Anbieter als ein Bieter, für den angekündigt wurde,
dass sein Angebot ausschließlich in bar erfolgt oder voraussichtlich erfolgen wird), nach
Beginn der Angebotsfrist und, wenn später, nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapierbieter
zum ersten Mal identifiziert wird, eine Offenlegung der Eröffnungsposition vornehmen. Eine
Offenlegung der Eröffnungsposition muss Angaben zu den Interessen der Person sowie zu
Short-Positionen und Zeichnungsrechten an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft
und (ii) den/den Börsenanbietern enthalten. Eine Offenlegung der Eröffnungsposition durch
eine Person, auf die Regel 8.3(a) Anwendung findet, muss spätestens am 10. Werktag nach Beginn
der Angebotsfrist um 15.30 Uhr (Londoner Zeit) und gegebenenfalls spätestens am 10. Werktag
nach der Bekanntmachung, in der ein Wertpapieranbieter zum ersten Mal identifiziert wird, um 15.30
Uhr (Londoner Zeit) erfolgen. Relevante Personen, die vor Ablauf der Frist für die Offenlegung
einer Eröffnungsposition mit den relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder eines
Börsenanbieters handeln, müssen stattdessen eine Offenlegung vornehmen.

Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die an 1% oder mehr einer Klasse
relevanter Wertpapiere der Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters interessiert ist oder
wird, eine Offenlegung vornehmen, wenn sie mit relevanten Wertpapieren der Zielgesellschaft oder
eines Börsenanbieters handelt. Eine Dealing Disclosure muss Einzelheiten über das
betreffende Geschäft und die Interessen der Person sowie Short-Positionen und Zeichnungsrechte
an allen relevanten Wertpapieren von (i) der Zielgesellschaft und (ii) jedem Wertpapieranbieter
enthalten, es sei denn, diese Angaben wurden zuvor gemäß Regel 8 veröffentlicht.
Eine Dealing Disclosure durch eine Person, auf die Regel 8.3(b) anwendbar ist, muss bis
spätestens 15.30 Uhr (Londoner Zeit) am Werktag nach dem Datum des jeweiligen Deals
erfolgen.

Wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam gemäß einer formalen oder informellen
Vereinbarung oder Absprache über den Erwerb oder die Kontrolle einer Beteiligung an relevanten
Wertpapieren einer Zielgesellschaft oder eines Börsenanbieters handeln, gelten sie als eine
einzige Person im Sinne von Regel 8.3.

Offenlegungen zur Eröffnungsposition müssen auch von der Zielgesellschaft und von jedem
Bieter vorgenommen werden und Offenlegungen zum Handel müssen auch von der Zielgesellschaft,
von jedem Bieter und von allen mit ihnen gemeinsam handelnden Personen vorgenommen werden (siehe
Regeln 8.1, 8.2 und 8.4).

Angaben zu den Zielgesellschaften und Bietergesellschaften, für die relevante Offenlegungen
zu Eröffnungspositionen und Handelspositionen vorzunehmen sind, finden Sie in der
Offenlegungstabelle auf der Website der Übernahmekommission unter
http://www.thetakeoverpanel.org.uk, einschließlich Angaben zur Anzahl der ausstehenden
relevanten Wertpapiere, zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist und zur erstmaligen
Identifizierung eines Bieters. Wenn Sie Zweifel haben, ob Sie eine Offenlegung der
Eröffnungsposition oder eine Offenlegung von Transaktionen vornehmen müssen, sollten Sie
sich an die Marktaufsichtsstelle der Übernahmekommission unter +44 (0)20 7638 0129 wenden.

Veröffentlichung auf der Website
Eine Kopie dieser Mitteilung wird vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen
mit Wohnsitz in eingeschränkten Gerichtsbarkeiten auf der Website von Sibanye-Stillwater zur
Verfügung gestellt.
https://www.sibanyestillwater.com/investors/transactions/lonmin  und auf Lonmins Website unter
www.lonmin.com/investors/sibanye-stillwater-offer  bis spätestens 12 Uhr (Londoner Zeit) am 26.
Januar 2019. Zur Klarstellung: Der Inhalt dieser Webseiten wird nicht in diese Mitteilung
aufgenommen und ist nicht Bestandteil dieser Mitteilung.


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=45728
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=45728&tr=1

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